Im Februar 2017 reichte die SGK-NR zwei parlamentarische Initiativen zu den Tarifstrukturen (Pa. Iv. 17.401) und -verträgen (Pa. Iv. 17.402) gemäss KVG ein. Erstere Initiative verlangte, dass die Tarifpartner eine Organisation zur Erarbeitung, Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege der Tarifstrukturen einsetzen und dem Bundesrat die zur Festsetzung der Tarife und Preise notwendigen Daten kostenlos bekanntgeben. Letztere Initiative sollte eine Steuerung der Kosten im KVG durch die Vertragspartner ermöglichen. Demnach sollten die Tarifverträge neu Massnahmen zur Steuerung von Kosten und Leistungen – mindestens eine Überwachung der Entwicklung der Leistungspositionen und der abgerechneten Kosten pro Leistungserbringerbereich – beinhalten. Dabei müsse die Wirtschaftlichkeit der Leistungen sichergestellt werden können und ungerechtfertigte Erhöhungen der Mengen und Kosten müssten zu finanzwirksamen Rückvergütungen führen.
Im November 2017 sprach sich die SGK-SR mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Pa. Iv. 17.401) respektive mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Pa. Iv. 17.402) gegen die beiden Vorstösse aus, da sie „in die gleiche Richtung” zielten wie zwei Massnahmen, welche Experten bereits im Rahmen des Berichts „Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung” vorgeschlagen hatten. Dennoch hielt die SGK-NR im April 2018 an den Kommissionsinitiativen fest und beantragte dem Nationalrat, ihnen Folge zu geben, um die bundesrätliche Stossrichtung zu unterstützen.