Ende Mai erliess der Bundesrat seine Covid-19-Verordnung Printmedien, die Übergangsmassnahmen für die Presse in Zusammenhang mit dem Coronavirus enthielt. Angestossen worden war die Erarbeitung einer solchen Notverordnung durch die beiden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen, die zwei identische Motionen (Mo. 20.3145; Mo. 20.3154) lanciert hatten. Diese waren die in der ausserordentlichen Session zur Bewältigung der Corona-Krise in beiden Räten auf Zuspruch gestossen. Insgesamt umfasste die finanzielle Soforthilfe einen Betrag von CHF 17.5 Mio. und bezweckte den Ausbau der bestehenden indirekten Presseförderung. Ab dem 1. Juni 2020 profitierten dadurch die geförderten, abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse für ein halbes Jahr von einer kostenlosen Zustellung durch die Post, was den allgemeinen Staatshaushalt mit CHF 12.5 Mio. belastete. Darüber hinaus gelangten erstmals auch Pressetitel mit überregionaler Bedeutung, respektive ab einer Auflage von 40'000 Exemplaren pro Ausgabe, in den Genuss der indirekten Presseförderung. Sie erhielten für ebendiese Dauer eine Zustellermässigung von 27 Rappen pro Exemplar. Für diese Massnahme standen insgesamt CHF 5 Mio. zur Verfügung. Die Unterstützung galt nur in denjenigen Fällen, in denen sich die Verlage schriftlich dazu verpflichteten, für 2020 keine Dividenden auszuschütten. Gleichzeitig erliess die Regierung eine weitere Notverordnung zur Unterstützung der elektronischen Medien mit finanziellen Sofortmassnahmen im Umfang von CHF 40. Mio.
Dossier: Vorstösse zur Unterstützung der Medien in Covid-19-Zeiten- Schlagworte
- Datum
- 20. Mai 2020
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
- anzeigen
von Marlène Gerber
Aktualisiert am 14.12.2020
Aktualisiert am 14.12.2020