Kostensparende Entschlackung der Standards im Bauwesen (Mo. 23.3008)

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Die WAK-NR lancierte im Januar 2023 ein Kommissionsmotion in Reaktion auf die Veröffentlichung des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Beat Flach (glp, AG; Po. 19.3894) betreffend den «Wildwuchs und den Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde». Im Bericht war der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass die Situation betreffend verschiedene technische Regeln in der Baubranche zunehmend unübersichtlich und komplex geworden sei. Insbesondere wachse die Zahl sogenannter Vollzugshilfen, sprich Richtlinien, Checklisten und Ausführungsbestimmungen, welche von privaten und öffentlichen Akteuren erarbeitet werden, um Fehler bei der Ausführung zu vermeiden. Es sei zunehmend schwierig geworden, den Überblick zu behalten und die Qualität und Richtigkeit dieser Vollzugshilfen abzuschätzen. Laut dem Bericht des Bundesrates wäre die beste Lösung für dieses Problem die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes, das einen standardisierten Prozess für die Ausarbeitung von Vollzugshilfen festlegen und konforme Vollzugshilfen dementsprechend bezeichnen würde. In ihrer Kommissionsmotion forderte die WAK-NR nun den Bundesrat auf, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme und kündigte an, das Anliegen mittels Revision des BauPG umsetzen zu wollen. Dieses müsse in absehbarer Zukunft sowieso revidiert werden, da die EU gerade ihre Bauprodukteverordnung anpasse. Der Nationalrat nahm die Motion in der Sommersession 2023 stillschweigend an.

Eine «relativ seltene Situation» nannte Kommissionssprecher Hans Wicki (fdp, NW) die Beratung einer Motion der WAK-NR gegen einen «Wildwuchs und den Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde» in der Wintersession 2023. Denn obschon der Nationalrat den Vorstoss in der Sommersession 2023 stillschweigend angenommen hatte, empfahl die WAK-SR die Vorlage ihrem Rat einstimmig zur Ablehnung. Die Motion forderte die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für allgemeingültige Standards im Bauwesen. Die WAK-SR begründete ihre Nein-Empfehlung damit, dass die Kantone und Gemeinden für das Baurecht und dessen Anwendung zuständig seien und der Föderalismus nicht untergraben werden solle. Gerade im Bauwesen sei es wichtig, dass lokalen Bedürfnissen Rechnung getragen werden könne, argumentierte Wicki. Weiter sollten entsprechende Regelungen zur Vereinheitlichung der Standards von der Baubranche selbst erarbeitet werden, wobei mehrere Verbände im Bauwesen bereits daran seien, unter anderem Normierungen zu etablieren, um gegen ein bestehendes «Dokumentenwirrwarr» anzugehen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter konterte, dass sich die Kantone für die Motion ausgesprochen hätten und eine entsprechende Rechtsgrundlage unter Einbezug interessierter Akteurinnen und Akteure aus der Baubranche und der Wirtschaft ausgearbeitet werden würde. Der Ständerat lehnte die Motion dennoch mit 32 zu 6 Stimmen ab.