Die APK-NR entschied sich im Juni 2023 dafür, das Geschäftsreglement ihres Rates dahingehend zu revidieren, dass eine ständige Subkommission für Europafragen der APK-NR eingesetzt werden soll, indem sie einer entsprechenden parlamentarischen Initiative mehrheitlich Folge gab. Diese Subkommission, die aus einem Mitglied pro Fraktion bestehen würde, solle die Mitwirkungsmöglichkeiten der APK-NR im Bereich der Übernahme von EU-Recht festigen, indem sie die für die Schweiz wichtigen Rechtsentwicklungen in der EU verfolgt und der APK-NR regelmässig darüber Bericht erstattet. Eine Kommissionsminderheit sprach sich gegen die Einsetzung einer solchen Kommission aus, da es nicht an dieser liege, sich mit den Rechtsentwicklungen in der EU zu beschäftigen. Ausserdem stellte die Minderheit den vorgesehenen Verteilschlüssel dieser Subkommission in Frage und kritisierte die allfällige Ressourcenerhöhung bei den Parlamentsdiensten, die mit der Bildung einer solchen Kommission einhergehe. An ihrer Sitzung im Juni 2023 stimmte die APK-NR jedoch nicht nur für Folge geben, sondern beriet auch bereits den Berichts- und Erlassentwurf zu dieser parlamentarischen Initiative. Der Erlassentwurf wurde mit 17 zu 5 Stimmen gutgeheissen.
Der Bundesrat äusserte sich im August 2023 vorsichtig positiv zum Entscheid der APK-NR. Er argumentierte, dass es nicht am Bundesrat sei, über die Organisation und Aufgabenteilung der Kommissionen zu urteilen. Er wies jedoch darauf hin, dass sich durch die Einsetzung der ständigen Subkommission an der Verteilung der Kompetenzen zwischen Parlament und Bundesrat im Bereich der Aussenpolitik nichts ändern werde.
Der Nationalrat wird nun abschliessend über diese parlamentarische Initiative entscheiden können. Die APK-SR und damit der Ständerat sind nicht von diesen Arbeiten betroffen.