Erleichterung der Umrüstung von Gebrauchtwagen von Verbrennungs- auf Elektromotoren (Mo. 22.3078)

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Eine Motion Storni (sp, TI) zur Erleichterung der Umrüstung von Gebrauchtwagen von Verbrennungs- auf Elektromotoren erfuhr in der Herbstsession 2023 grossen Zuspruch. Mit 160 zu 28 Stimmen bei 3 Enthaltungen überwies der Nationalrat die Motion an die kleine Kammer.
Die Umrüstung von Gebrauchtwagen stellt laut Storni eine Möglichkeit dar, sowohl den Umweltschutz voranzutreiben als auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen seien jedoch zu streng und die Umrüstung somit aus einer wirtschaftlichen Sicht unattraktiv. Deshalb forderte Storni konkret, dass die Vorschriften zur Umrüstung von Gebrauchtwagen so angepasst werden, dass für bereits zertifizierte elektrische Komponenten keine wiederholte Nachweispflicht gilt und dass im Zulassungsverfahren für umgebaute Einzelfahrzeuge auf anerkannte Prüf- und Kontrollstellen zurückgegriffen werden kann.
Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt. Dekarbonisierung und Klimaschutz seien für ihn zwar zentrale Anliegen, die Verkehrssicherheit dürfe dabei aber nicht gefährdet werden. Eine strenge Kontrolle bei der Umrüstung von Gebrauchtwagen sei dazu weiterhin notwendig. Zudem existiere bereits die Möglichkeit der Konformitätsbewertung für die Umrüstung von spezifischen Fahrzeugmodellen, womit eine Serie von Fahrzeugen umgebaut werden könne, ohne jedes einzeln prüfen zu müssen. Schliesslich würden in der laufenden Revision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge verschiedene Erleichterungen für die Zulassung umgerüsteter Gebrauchtwagen beraten. Generell sei dem Bundesrat aber nicht bekannt, dass eine Nachfrage für umgerüstete Gebrauchswagen bestehe. Abgesehen von einer Mehrheit der SVP-Fraktion hiessen alle Fraktionen die Motion geschlossen gut.

In der Frühjahrssession 2024 beriet der Ständerat als Zweitrat eine Motion Storni (sp, TI), welche die Umrüstung von Gebrauchtwagen von Verbrennungs- auf Elektromotoren erleichtern wollte. Die KVF-SR beantragte, die Motion anzunehmen. Kommissionsmitglied Stefan Engler (mitte, GR) führte dazu aus, dass die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen für den Umbau von Gebrauchtwagen sehr komplex, teilweise unklar und je nach Kanton verschieden seien. Auch wenn die Kommission die Anzahl effektiv umbauender Personen und Unternehmen als klein einschätze, könne die klare Festlegung der Rahmenbedingungen für den Umbau Hürden abbauen. Dabei würde die Verkehrssicherheit laut der KVF-SR nicht beeinträchtigt, da weiterhin strenge Zulassungsregeln bestünden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Verkehrsminister Albert Rösti verwies dabei insbesondere auf sicherheitstechnische Bedenken. Zudem habe der Bundesrat mit Änderungen an der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge bereits Erleichterungen im Sinne der Motion beschlossen. Eine weitere Lockerung der Prüfvorschriften erachte die Regierung als nicht mit den vorherrschenden Sicherheitsansprüchen vereinbar.
Im Ständerat stiessen Röstis Argumente allerdings auf wenig Gehör. Die kleine Kammer nahm die Motion mit 36 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung überdeutlich an, womit sie zur Umsetzung an den Bundesrat überwiesen wurde.