Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (Pa.Iv. 23.431)

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Ende August 2023 gab die RK-NR einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission Folge, mit der diese die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (BStGer) forderte. Das Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG) sieht vor, dass im BStGer mindestens 15 und höchstens 35 ordentliche Richterinnen oder Richter tätig sein dürfen. Hinzu kommen nebenamtliche Richterinnen und Richter, deren Anzahl die Hälfte der Zahl ordentlicher Richter nicht überschreiten darf. Die genauen Zahlen werden vom Parlament mittels Verordnung festgelegt. Die aktuelle Verordnung aus dem Jahr 2013 sieht 16 ordentliche sowie drei nebenamtliche Richterinnen und Richter vor.
Die Zahl der Fälle in italienischer Sprache nehme seit einiger Zeit zu und im Moment stehe lediglich eine ordentliche Richterin und eine nebenamtliche Richterin italienischer Muttersprache zur Verfügung. Weil ein Risiko für Verzögerungen in diesen Fälle bestehe, sei das BStGer – unterstützt vom Bundesgericht, das hier als Oberaufsichtsbehörde fungiert – mit der Bitte einer Ressourcenerhöhung an die RK-SR gelangt, wie diese in ihrem Bericht darlegte. Weil auch die GPK beider Räte dieses Anliegen für begründet erachteten, entwarf die RK-SR eine Änderung der Verordnung, mit der eine Erhöhung der Zahl der nebenamtlichen Bundesstrafrichterinnen und -richter von drei auf vier vorgenommen wird. Diese Lösung sei «recht günstig», so die RK-SR, da nebenamtliche Richterpersonen nach Einsatz entlohnt würden. Dies umfasse ein Taggeld für die Sitzungen (CHF 1'000 bis 1'300), eine Stundenpauschale für Aktenstudium (CHF 110 bis 180) und Spesen (Tagespauschale von CHF 100, Übernachtungskosten von CHF 150 und Reisekosten). Zum Vergleich: Der Lohn einer vollamtlichen Bundesstrafrichterin oder eines vollamtlichen Bundesstrafrichters beträgt rund CHF 250'000 pro Jahr (Lohnklasse 33 gemäss Richterverordnung).
Der Bundesrat begrüsste das Anliegen. Da die neue Stelle einer italienischsprechenden Person vorbehalten sei, diene das Anliegen auch einer «besseren Vertretung der Landessprachen», so die Regierung in ihrer Stellungnahme vom November 2023. Der Entwurf wird in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt.

Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

In der Wintersession 2023 beschloss der Ständerat ohne Gegenantrag Eintreten und hiess den Verordnungsentwurf seiner RK-SR mit dem Ziel der Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (BStGer) mit 32 zu 0 Stimmen (5 Enthaltungen) gut. Carlo Sommaruga (sp, GE), der für die Kommission sprach, begründete die Erhöhung der nebenamtlichen Richterinnen- und Richterstellen von drei auf vier mit dem wachsenden Bedarf an Expertise in italienischer Sprache. Da im Moment nur eine ordentliche und eine stellvertretende italienischsprachige Bundesstrafrichterin amte, bestehe ein Überlastungsrisiko, wenn die ordentliche Richterin in den Ausstand treten müsse oder abwesend sei. Diesem Problem könne mit einer zusätzlichen nebenamtlichen Richterin oder einem nebenamtlichen Richter begegnet werden.

Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Im Nationalrat war die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (BStGer) zu Beginn der Frühjahrssession 2024 umstrittener als noch eine Session zuvor im Ständerat. Die neunköpfige, der SVP-Fraktion angehörende Minderheit der RK-NR plädierte nämlich auf Nichteintreten. Jean-Luc Addor (svp, VS), der sowohl für seine Fraktion als auch für die Kommissionsminderheit das Wort ergriff, begründete diesen Antrag damit, dass das System von nebenamtlichen Richterinnen und Richtern ganz grundsätzlich überdacht werden müsse. Es brauche hier dringend eine Reorganisation und keine Aufstockung. Die Sprechenden der RK-NR, Simone Gianini (fdp, TI) und Maya Bally (mitte, AG) hatten in ihren Voten zuvor darauf verwiesen, dass eine entsprechende Diskussion in Planung sei, ein Bericht der Verwaltungskommission aber erst Mitte 2025 vorliegen werde. So lange dürfe aber mit der jetzt geplanten geringfügigen Aufstockung nicht zugewartet werden, weil sonst die Bearbeitung von Fällen italienischer Sprache – das zusätzlich zu besetzende Nebenamt war für eine Person italienischer Muttersprache vorgesehen – noch weiter verzögert werde. Nachdem alle Fraktionssprechenden für Eintreten plädiert hatten und Justizminister Beat Jans für die Erhöhung des Handlungsspielraums «bei der Bildung des Spruchkörpers in italienischsprachigen Fällen» am BStGer geworben hatte, wurde der Minderheitenantrag mit 117 zu 60 Stimmen abgelehnt. Nach diesem Eintretensentscheid, gegen den neben der geschlossenen SVP-Fraktion auch ein SP-Fraktionsmitglied stimmte, schritt die grosse Kammer direkt zur Gesamtabstimmung. Die 64 Gegenstimmen stammten nun ausschliesslich von der SVP-Fraktion, standen jedoch gegen die 125 befürwortenden Voten auf verlorenem Posten.

In den am Ende der Frühjahrssession 2024 stattfindenden Schlussabstimmungen wurde die revidierte Verordnung «über die Richterstellen am Bundesstrafgericht» mit 125 zu 66 Stimmen (0 Enthaltungen) und mit 37 zu 5 Stimmen (2 Enthaltungen) angenommen. In beiden Kammern stammten die Gegenstimmen einzig aus dem geschlossenen SVP-Lager.

Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten