Ende August 2023 gab die RK-NR einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission Folge, mit der diese die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (BStGer) forderte. Das Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG) sieht vor, dass im BStGer mindestens 15 und höchstens 35 ordentliche Richterinnen oder Richter tätig sein dürfen. Hinzu kommen nebenamtliche Richterinnen und Richter, deren Anzahl die Hälfte der Zahl ordentlicher Richter nicht überschreiten darf. Die genauen Zahlen werden vom Parlament mittels Verordnung festgelegt. Die aktuelle Verordnung aus dem Jahr 2013 sieht 16 ordentliche sowie drei nebenamtliche Richterinnen und Richter vor.
Die Zahl der Fälle in italienischer Sprache nehme seit einiger Zeit zu und im Moment stehe lediglich eine ordentliche Richterin und eine nebenamtliche Richterin italienischer Muttersprache zur Verfügung. Weil ein Risiko für Verzögerungen in diesen Fälle bestehe, sei das BStGer – unterstützt vom Bundesgericht, das hier als Oberaufsichtsbehörde fungiert – mit der Bitte einer Ressourcenerhöhung an die RK-SR gelangt, wie diese in ihrem Bericht darlegte. Weil auch die GPK beider Räte dieses Anliegen für begründet erachteten, entwarf die RK-SR eine Änderung der Verordnung, mit der eine Erhöhung der Zahl der nebenamtlichen Bundesstrafrichterinnen und -richter von drei auf vier vorgenommen wird. Diese Lösung sei «recht günstig», so die RK-SR, da nebenamtliche Richterpersonen nach Einsatz entlohnt würden. Dies umfasse ein Taggeld für die Sitzungen (CHF 1'000 bis 1'300), eine Stundenpauschale für Aktenstudium (CHF 110 bis 180) und Spesen (Tagespauschale von CHF 100, Übernachtungskosten von CHF 150 und Reisekosten). Zum Vergleich: Der Lohn einer vollamtlichen Bundesstrafrichterin oder eines vollamtlichen Bundesstrafrichters beträgt rund CHF 250'000 pro Jahr (Lohnklasse 33 gemäss Richterverordnung).
Der Bundesrat begrüsste das Anliegen. Da die neue Stelle einer italienischsprechenden Person vorbehalten sei, diene das Anliegen auch einer «besseren Vertretung der Landessprachen», so die Regierung in ihrer Stellungnahme vom November 2023. Der Entwurf wird in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt.