Verpflichtungskredit für Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen 2025–2034 (BRG 23.056)

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Im August 2023 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Verpflichtungskredit für die Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen 2025–2034. Darin erläuterte er zuerst die aktuelle Situation der Pflichtlagerhaltung: Der Bund beauftragt im Rahmen der Pflichtlagerhaltung zur wirtschaftlichen Landesversorgung und basierend auf dem Landesversorgungsgesetz private Unternehmen in den Bereichen «Ernährung», «Energie» und «Heilmittel» damit, Lager mit lebenswichtigen Gütern anzulegen. Die Güter bleiben jedoch Eigentum der entsprechenden Unternehmen, was durch sogenannte Pflichtlagerverträge mit dem BWL geregelt wird. Der Bund unterstützt die betroffenen Unternehmen durch Bundesgarantien bei den kreditgebenden Banken in der Höhe des Warenwerts der Pflichtlager, wodurch die Unternehmen von niedrigeren Zinsen profitieren können.
Der aktuelle Verpflichtungskredit des Bundes für die Bundesgarantien in der Höhe von CHF 540 Mio. war begrenzt auf Ende 2024. In seiner Botschaft beantragte der Bundesrat daher einen neuen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 750 Mio. bis Ende 2034. Die Krediterhöhung erklärte er mit einer geplanten Erhöhung der Pflichtlagerbestände sowie mit einer «noch nicht absehbaren Entwicklung hinsichtlich der Finanzierung der Pflichtlager im Bereich der Nahrungs- und Futtermittel».

In der Wintersession 2023 behandelte der Ständerat als Erstrat den Verpflichtungskredit für die Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen 2025-2034. Für die SiK-SR erläuterte Charles Juillard (mitte, JU) dem Rat die Vorlage: Der Bundesrat beantragte einen Verpflichtungskredit von CHF 750 Mio. bis Ende 2034, um die obligatorischen Reserven für lebenswichtige Güter, welche von privaten Unternehmen verwaltet werden, zu finanzieren. Um Verwaltungskosten zu reduzieren, ist vorgesehen, dass dieser über einen Zeitraum von zehn Jahren laufen solle. Es sei zu erwarten, dass der beantragte Kredit nicht vollständig in Anspruch genommen werde. Dennoch sei es entscheidend, dass er jederzeit ausreichend ist, um die obligatorischen Reserven zu sichern und genügend Spielraum bietet, um mögliche erhöhte Nachfragen aufgrund steigender Zinssätze zu bewältigen, so der Kommissionssprecher. Zudem solle die neue Kategorie «Neue Waren, die der obligatorischen Lagerung unterliegen» eingeführt werden. Diese Kategorie solle angesichts der Erfahrungen, während der Covid-19-Krise, als es an Schutzausrüstung und Medikamenten mangelte, ins Leben gerufen werden. In solchen Fällen könnten Unternehmen Ansprüche auf Kredite geltend machen, die vom Bund garantiert würden. Der Ständerat stimmte den Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen 2025-2034 stillschweigend zu und hiess den Verpflichtungskredit mit 40 zu 0 Stimmen einstimmig gut.

Als Zweitrat widmete sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2024 dem Verpflichtungskredit für die Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen 2025-2034. Gerhard Andrey (gp, FR), Michael Götte (svp, SG) und Sarah Wyss (sp, BS) erläuterten die Positionen der SiK-NR sowie der FK-NR, die jeweils einstimmig die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates und somit zum Entwurf des Bundesrates beantragten. Beide Kommissionen bewerteten das System der Pflichtlagerhaltung sowie den Mechanismus der Bundesgarantien sehr positiv. Allerdings hätten in den Kommissionen zwei Punkte zu ausführlicheren Diskussionen geführt: Zum einen waren Bedenken wegen der Verdoppelung der Laufzeit von fünf auf zehn Jahre geäussert worden, da dies zu grösseren Unsicherheiten in der Prognose führen könnte. Diese Bedenken seien jedoch von der Verwaltung ausgeräumt worden, da die Pflichtlager kontinuierlich überprüft und entlang der tatsächlichen Bedürfnisse berechnet würden, wodurch die Flexibilität nicht beeinträchtigt werde. Zum anderen sei in den Kommissionen über den Anteil des Mineralöls im Pflichtlager diskutiert worden und über die Frage, ob stattdessen alternative Reserven gebildet werden sollten. Obwohl das Klimaschutzgesetz angenommen worden war, sei der Anteil der entsprechenden Pflichtlager nicht dem Absenkpfad angepasst worden, führte Gerhard Andrey (gp, FR) für die SiK-NR aus. Nachdem die Verwaltung jedoch ankündigt hatte, im Herbst 2024 eine Analyse zu diesem Thema vorzulegen, sei in der SiK-NR der Antrag auf Einreichung eines Kommissionspostulats zur Vertiefung dieses Themas zurückgezogen worden. Wie zuvor der Ständerat folgte in der Folge auch der Nationalrat seinen Kommissionen und stimmte einstimmig für die Annahme des Entwurfes, womit die Vorlage als definitiv angenommen galt.