Im Dezember 2023 beschloss der Bundesrat neue Sicherheitsstandards für Fahrzeuge, welche im April 2024 in Kraft treten sollten. Dazu wurden Anpassungen an der VTS, der VRV, der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) und der VZV vorgenommen.
Im Einklang mit EU-Bestimmungen wurden erstens die Sicherheitsvorgaben für Neuwagen angepasst. So sollen neu Unfalldatenschreiber, Fahrassistenzsysteme sowie verbesserte Karosserieelemente zum Standard werden. Ziel ist es dabei laut dem Bundesrat, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.
Zweitens wurden verschiedene Anpassungen für Arbeitsfahrzeuge vorgenommen. Arbeitsfahrzeugen soll es neu unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein, Hilfsmittel wie Stoffe des Arbeitsprozesses oder Verbrauchsmaterial zu transportieren.
In einem dritten Teil wurden schliesslich verschiedene Verordnungsanpassungen vorgenommen, die von den Kantonen oder von Branchenorganisationen gewünscht wurden. So wurde beispielsweise die Möglichkeit geschaffen, Gebrauchtwagen einfacher von einem fossilen auf einen Elektroantrieb umzubauen.