Noch vor den eidgenössischen Wahlen 2023 hatte Jean-Luc Addor (svp, VS) eine Motion eingereicht, mit der er eine Reform des Wahlrechts verlangte. Dieselbe Forderung stellten nach den Wahlen auch vier weitere Motionen (Mo. 23.4220; Mo. 23.4477; Mo. 23.4355 und 23.4356) und drei parlamentarische Initiativen Pa.Iv. 23.481, Pa.Iv. 23.482 und Pa.Iv. 23.452). Jean-Luc Addor verlangte in seinem Vorstoss konkret die Schaffung eigener Wahlkreise für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Die «Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ausland» – rund 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung – seien es wert, dass sie institutionell besser vertreten seien. Wahlkreise im Ausland würden sicherstellen, dass auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Nationalrat vertreten wären, so die Begründung des Vorstosses.
Der Bundesrat versicherte in seiner Antwort, dass ihm die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Ausland wichtig seien. Deren Vertretung sei aber bereits heute gewährleistet, da die im Ausland wohnhaften Stimmberechtigten in kantonalen Stimmregistern eingetragen seien und von den entsprechenden kantonalen Abgeordneten repräsentiert würden. Die Schaffung neuer Wahlkreise würde zudem eine Änderung der Bundesverfassung bedingen, erklärte er seine ablehnende Haltung zum Vorstoss.
In der Ratsdebatte während der Sondersession im April 2024 verwies Bundeskanzler Viktor Rossi als Vertreter des Bundesrates zudem darauf, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer das passive Wahlrecht besässen und es den Parteien entsprechend freistünde, im Ausland wohnhafte Kandidierende auf die Listen zu setzen. Mit 152 zu 30 Stimmen (5 Enthaltungen) lehnte der Nationalrat die Motion ab. Aus seiner Fraktion folgten Jean-Luc Addor 9 Personen, zudem erhielt er Unterstützung von der geschlossen Ja-stimmenden Fraktion der Grünen.

Listenverbindungen und Zuteilungsverfahen – Reformvorschläge für eidgenössische Wahlen