13. AHV-Rente einmal pro Jahr auszahlen (Mo. 24.3221)

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Mit einer Motion forderte Jakob Stark (svp, TG) den Bundesrat Mitte März 2024 dazu auf, die kurz zuvor an der Urne angenommene 13. AHV-Rente einmal pro Jahr in toto auszuzahlen statt als prozentuale Erhöhung der zwölf Monatsrenten vorzusehen. Jakob Stark begründete seine Motion mit der durch die Medien portierten Befürchtung, dass es bei der Umsetzung der «Initiative für eine 13. AHV-Rente» nicht zu einem jährlichen Zuschlag kommen könnte, sondern dass stattdessen sämtliche der zwölf AHV-Renten im Jahr um 8.3 Prozent erhöht würden. Mit der Analogie zum 13. Monatslohn erwarte das Stimmvolk bei der 13. AHV-Rente jedoch einen jährlichen Zuschlag im Sinne einer Sonderzahlung und somit eine zusätzliche Auszahlung, auf die man sich speziell freuen könne.

Nachdem sich der Bundesrat Anfang Mai für die Annahme der Motion ausgesprochen hatte, gelangte der Vorstoss in der Sommersession 2024 in den Ständerat. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider führte im Rat aus, dass auch der bundesrätliche Entwurf zur Umsetzung der Initiative, der Ende Mai in die Vernehmlassung geschickt worden war, nur eine einmalige Auszahlung auf Ende Jahr vorsehe. Die kleine Kammer teilte die Ansicht des Motionärs und der Bundesrätin und beschloss stillschweigend, die Motion anzunehmen.

Dossier: Parlamentarische Auswirkungen der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente

Anfang November 2024 beschloss die SGK-NR einstimmig, eine Motion von Jakob Stark (svp, TG) zur Annahme zu empfehlen, die eine jährliche Auszahlung der 13. AHV-Rente in toto forderte. In der Wintersession 2024 kam der Nationalrat dieser Empfehlung stillschweigend und diskussionslos nach.

Dossier: Parlamentarische Auswirkungen der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente