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Zusammenfassung
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Die Initiative für eine 13. AHV-Rente und ihre Umsetzung

Im März 2024 wurde die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13.AHV-Rente)» von 58.3 Prozent der Stimmberechtigten und mit 15 Standesstimmen angenommen. Nach der Abstimmung gab primär die Finanzierung der Zusatzrente Anlass zu Diskussionen, da diese im Initiativtext nicht näher definiert worden war. Parlamentsmitglieder reichten verschiedene Vorstösse bezüglich Umsetzungsmodalitäten (etwa Mo. 24.3221 und Mo. 25.3014) und Finanzierung (Po. 24.3204, Mo. 23.3239) ein, bevor der Bundesrat im Oktober 2024 seinen Vorschlag präsentierte, gemäss dem er die 13. AHV-Rente durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren wollte.

Eidgenössische Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» (BRG 22.043)

Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Mitte Februar 2020 lancierte der Gewerkschaftsbund die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)». Damit verlangte er, dass Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente entsprechend eines 13. Monatslohns Anrecht auf einen zusätzlichen Zwölftel ihrer jährlichen Rente haben sollten. Dies würde CHF 99 bis 197 für Einpersonenhaushalte pro Monat ausmachen und 8.3 Prozent der bisherigen Rentenleistungen entsprechen. Gleichzeitig verlangten die Initiantinnen und Initianten, dass diese Erhöhung nicht zu einer Reduktion der EL führen dürfe. Wie die Erhöhung finanziert werden soll, legte der Initiativtext nicht fest. Denkbar seien eine Finanzierung durch die Gewinne der SNB, wie sie auch der Bund der Steuerzahler um Alfred Heer gemäss Zeitungsberichten mit einer Volksinitiative plane, oder eine Erhöhung der Lohnbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer um 0.35 Prozentpunkte, liess der Gewerkschaftsbund verlauten. Die Initiative sei ein «erster Schritt in Richtung Verfassungsumsetzung» – die Verfassung verlangt, dass die AHV «den Existenzbedarf angemessen zu decken» habe. Diese Erhöhung sei einerseits nötig, weil sich die finanzielle Situation für die Rentnerinnen und Rentner verschlechtere, betonte der SGB: Die AHV-Renten würden langsamer wachsen als die Löhne, die Renten aus der zweiten Säule würden im überobligatorischen Bereich sinken und allgemein würden die Renten durch die steigenden Krankenkassenprämien und Mieten aufgezehrt. Zudem müsse man Gegensteuer gegen die Bemühungen zur Rentenaltererhöhung geben. Die Initiative sei denn auch eine Ergänzung zur bundesrätlichen Reform, erklärte SGB-Präsident Maillard. Unterstützt wurde die Initiative von SP und Grünen, die bürgerlichen Parteien sprachen sich bereits im Vorfeld dagegen aus. Der Gewerkschaftsbund sei der «Totengräber der AHV», schrieben etwa die Jungfreisinnigen. Zentral sei, die Finanzierung der AHV zu sichern, nicht deren Leistungen auszubauen, war weithin zu hören. Aufgrund des Corona-bedingten Fristenstillstands wurde die Sammelfrist, die eigentlich im September 2021 hätte ablaufen sollen, verlängert.

Ende Mai 2021 konnte die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» mit 101'793 gültigen Stimmen eingereicht werden, wie die Bundeskanzlei kurz darauf das Zustandekommen bestätigte. Zusätzlich hatte das Initiativkomittee um den SGB über 8'000 unbeglaubigte Unterschriften eingereicht – das Parlament hatte in der Frühjahrssession 2021 entschieden, dass neu auch bei Initiativen ein Teil der Unterschriften ohne Stimmrechtsbescheinigung durch die Gemeinde eingereicht werden kann. Deren Beglaubigung erwies sich jedoch aufgrund der bereits erreichten Mindeststimmenzahl nicht mehr als nötig.

Im November 2021 sprach sich der Bundesrat gegen die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» aus, welche eine jährliche 13. AHV-Rente ohne Auswirkungen auf einen allfälligen EL-Anspruch forderte. Die Finanzierung der entsprechenden Mehrkosten in der Höhe von anfänglich ca. CHF 4 Mrd. pro Jahr – bis 2030 gar CHF 4.7 Mrd. jährlich – sei nicht sichergestellt, zudem würden IV-Bezügerinnen und -Bezüger mangels ähnlicher Regelung durch die Initiative benachteiligt, begründete die Regierung ihre ablehnende Haltung. Stattdessen verwies sie auf die laufende AHV-Reform AHV 21, welche die Finanzierung der aktuellen Ausgaben der AHV sicherstellen sollte. In den Medien fand die Meldung des Bundesrates nur geringe Aufmerksamkeit, im Zentrum des Interessens stand seine gleichentags publizierte Ablehnung der Renteninitiative der Jungfreisinningen.

Im Mai 2022 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» des SGB. Die Initiantinnen und Initianten erachteten den Verfassungsauftrag zur Deckung des Existenzbedarfs von Rentnerinnen und Rentnern durch die AHV heute als nicht erfüllt, zumal «fast jede zehnte Person direkt nach der Pensionierung Ergänzungsleistungen» benötige, fasste der Bundesrat die Beweggründe des Komitees zusammen. Dabei kritisierten die Initiantinnen und Initianten auch den Mischindex bestehend aus Lohnindex und Preisindex zur Berechnung der Rentenanpassung, der dazu führe, dass die Renten weniger stark anstiegen als die Löhne. Zwar anerkannte der Bundesrat die positiven Folgen der Initiative für die Rentnerinnen und Rentner, insbesondere für Personen mit geringem oder keinem Pensionskassenvermögen, die dadurch eine um einen Zwölftel höhere Rente beziehen könnten. Dadurch stiegen jedoch auch die Ausgaben der AHV, im Jahr 2032 müsste sie zum Beispiel zusätzlich CHF 5 Mrd. ausgeben, was ihre «finanziellen Herausforderungen [...] noch verschärfen» würde. Neben den höheren Renten für Personen mit grossen Einkommen kritisierte der Bundesrat zudem die ausschliessliche Konzentration auf die AHV-Renten, während die IV- und Hinterlassenen-Renten oder die EL nicht angepasst würden. Somit empfahl die Regierung die Initiative zur Ablehnung, ohne ihr einen direkten Gegenentwurf oder einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

In der Wintersession setzte sich der Nationalrat als Erstrat mit der vom Gewerkschaftsbund lancierten Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» auseinander. An der ausführlichen allgemeinen Aussprache mit 114 Wortmeldungen beteiligten sich zahlreiche Personen aus allen Fraktionen. Zu Beginn präsentierten Céline Amaudruz (svp, GE) und Andri Silberschmidt (fdp, ZH) die Initiative und legten die Position der Kommissionsmehrheit dar. Sie betonten, dass die AHV ihr in der Verfassung definiertes Ziel für die Mehrheit aller Rentnerinnen und Rentner gut erfülle und dass für diejenigen 12.5 Prozent, für welche die AHV eben nicht ausreiche, die Ergänzungsleistungen geschaffen worden seien. Insgesamt sei das Drei-Säulen-System der Altersvorsorge sehr leistungsstark, betonte etwa Silberschmidt. Die Initiative wolle nun aber nicht nur die Situation der bedürftigen Personen – die es durchaus gebe – verbessern, sondern allen per «Giesskannenprinzip» eine Rentenerhöhung von 8.3 Prozent gewähren. Im Jahr 2032 zum Beispiel würde dies zu Mehrausgaben von fast CHF 5 Mrd. führen, ergänzte Amaudruz. Die für eine Finanzierung nötige Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1.1 Prozentpunkte oder der Lohnabzüge um 0.8 Prozentpunkte lehne die Kommissionsmehrheit ebenfalls ab. Schliesslich benachteilige die Initiative Personen mit einer IV- oder Hinterlassenenrente, zumal gemäss Initiativtext nur die Beziehenden einer AHV-Altersrente eine dreizehnte Rente erhalten sollten.
Diese Meinung teilten in der Folge zahlreiche Sprechende der SVP-, der FDP- und der Mitte-Fraktion. Sie lehnten zudem einen Gegenvorschlag, den Mitglieder der SP- und der Grünen-Fraktion in der Debatte mehrfach forderten, ab. Stattdessen verwiesen sie unter anderem auf eigene Projekte zur Reform der AHV, etwa auf die Renteninitiative der Jungfreisinnigen oder auf Bemühungen der Mitte-Fraktion «[pour abolir] les désavantages d'être marié» (Benjamin Roduit; mitte, VS), also zur Abschaffung der Benachteiligung der Verheirateten (bei den Steuern und den Renten). Etwas wohlgesinnter zeigten sich die Grünliberalen gegenüber der Initiative. Man lehne zwar eine Rentenerhöhung für die reichsten Haushalte ab, würde eine solche aber für die «ärmsten und ärmeren 30 bis 40 Prozent [der] Rentenhaushalte» befürworten (Melanie Mettler; glp, BE). Ihren Vorschlag für eine entsprechende Kommissionsinitiative habe die bürgerliche Mehrheit in der Kommission jedoch abgelehnt.

Somit erhielt die Volksinitiative nur aus Kreisen der SP und der Grünen Unterstützung. SGB-Präsident Maillard (sp, VD) begründete seinen Minderheitsantrag auf eine Empfehlung zur Annahme der Initiative: Er lobte die Solidarität, die man vor 75 Jahren mit der Schaffung der AHV gestärkt habe. Heute könne aber das Versprechen von damals aufgrund steigender Kosten und sinkender BVG-Renten – bei gleichem Kapital seien die Pensionskassenrenten heute 20 Prozent weniger wert als vor 15 Jahren – nicht mehr eingehalten werden. Folglich seien Massnahmen nötig; wenn nicht durch eine 13. AHV-Rente, dann solle das Parlament in einem Gegenvorschlag alternative Massnahmen vorschlagen, forderte er. Zahlreiche Sprechende der SP- und der Grünen-Fraktion ergänzten die Argumentation Maillards. So sei die Initiative gerade für Frauen, die im Schnitt eine um ein Drittel tiefere Altersrente hätten als Männer, zentral; zudem sei das «Umlageverfahren [...] am effektivsten, billigsten und fairsten» (Prelicz-Huber; gp, ZH), wurde argumentiert. Nicht gespart wurde von links-grüner Seite denn auch an Kritik an der beruflichen Vorsorge sowie an der neuen BVG-21-Reform, welche CHF 3 Mrd. koste und durch welche die Versicherten höhere Beiträge für tiefere Renten bezahlen müssten als bisher. Folglich seien die zusätzlichen Ausgaben für die AHV im Rahmen dieser Initiative sinnvoller, dadurch erhielten die Rentnerinnen und Rentner auch tatsächlich höhere Renten. Zur Finanzierung könne man daher zum Beispiel auch die «0.8 Prozent [an Lohnprozenten], die es für die Initiative braucht, vom BVG in die AHV hinüberschieben», schlug etwa Jacqueline Badran (sp, ZH) vor.

Abschliessend empfahl Gesundheitsminister Berset die Initiative im Namen des Bundesrates zur Ablehnung. Zwar müsse man eine Lösung für die gesunkenen BVG-Renten finden, dies solle aber nicht mit der vorgeschlagenen Initiative geschehen, da der dafür nötige finanzielle Spielraum in der AHV fehle. Mit 123 zu 67 Stimmen sprach sich der Nationalrat in der Folge für den Mehrheitsantrag aus und empfahl die Initiative den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Ablehnung. Entsprechend der Wortmeldungen stimmten die Mitglieder der SP- und der Grünen-Fraktion geschlossen für den Minderheitsantrag, die übrigen Fraktionen geschlossen für den Mehrheitsantrag.

Der Ständerat beriet die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» in der Frühjahrssession 2023, sah aber von einer ausführlichen Diskussion ab. Kommissionssprecher Hegglin (mitte, ZG) begründete den Antrag der SGK-SR, den Bundesbeschluss und damit die Empfehlung auf Ablehnung der Initiative anzunehmen: Das Begehren hätte sehr hohe zusätzliche Ausgaben der AHV zur Folge, von denen aber nicht nur Personen mit sehr tiefen, sondern eben alle AHV-Rentnerinnen und -Rentner profitieren würden. Benachteiligt würden dadurch die IV-Rentnerinnen und -Rentner, die keine 13. Rente erhielten. Stattdessen habe die Verwaltung im Auftrag der SGK-NR zwei Varianten vorgeschlagen, mit denen nur die einkommensschwächsten Personen in der AHV besser gestellt würden: eine 13. AHV-Rente für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen sowie eine Erhöhung der AHV-Mindestrente. Die entsprechenden Varianten seien jedoch «nicht stringent und nicht förderlich», weshalb sie nicht weiterverfolgt worden seien, erklärte der Kommissionssprecher weiter. Marina Carobbio Guscetti (sp, TI) vertrat im Rat den Minderheitsantrag auf Empfehlung zur Annahme der Initiative. Die Altersarmut sei in der Schweiz ein Problem – fast 14 Prozent der über 65-Jährigen in der Schweiz habe ein monatliches Einkommen unter der absoluten Armutsgrenze. Davon seien Frauen doppelt so häufig betroffen wie Männer, zumal ein Drittel von ihnen kein Pensionskassenvermögen habe und vollständig auf die AHV angewiesen sei. Deren Situation könne man durch diese Initiative verbessern – auch im Hinblick auf die steigenden Lebenshaltungskosten. Mit 28 zu 10 Stimmen (bei 1 Enthaltung) nahm der Ständerat in der Folge den Bundesbeschluss zur Initiative an. Die ablehnenden Stimmen zum Bundesbeschluss stammten von den Mitgliedern der SP- und der Grünen-Fraktion.

Ebenfalls noch in der Frühjahrssession fanden die Schlussabstimmungen statt, bei denen der Nationalrat die Empfehlung auf Ablehnung mit 126 zu 69 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) und der Ständerat mit 31 zu 10 Stimmen (bei 1 Enthaltung) guthiess. Auch hier stammten die ablehnenden Stimmen von den Mitgliedern der SP- und der Grünen-Fraktionen, die Enthaltung im Ständerat von einem Mitglied der Mitte-Fraktion.

AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner erhöhen (Mo. 23.3239)

Mittels Motion forderte Melanie Mettler (glp, BE) im März 2023 den Bundesrat dazu auf, die AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner über eine Anpassung der Rentenformel zu erhöhen. Die Rentenformel dient als Grundlage für die Berechnung der Höhe der AHV, wobei sie sich am durchschnittlichen jährlichen Einkommen orientiert.
Laut der Motionärin gebe es beträchtliche Unterschiede bei der finanziellen Lage im Rentenalter, wobei die Situation bei einkommensschwachen Rentenhaushalten verbessert werden müsse. Dies könne am besten über die AHV-Rentenformel getan werden, da man dort den Grossteil der Betroffenen effizient und mit wenig administrativem Aufwand erreiche. Auch entstünden keine neuen Ungleichheiten für Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung.
Im Mai 2023 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Er habe mit der überwiesenen Motion 21.3462 bereits den Auftrag erhalten, eine Reform der AHV zu erarbeiten. Die Motion Mettler fordere eine grundlegende Änderung des Rentensystems und solle deshalb nicht separat von der bereits geplanten, umfassenden Reform diskutiert werden.
In der Wintersession 2023 befasste sich der Nationalrat mit der Motion. Ein Ordnungsantrag Gysi (sp, SG), der forderte, dass das Geschäft zuerst der SGK-NR zugewiesen werden soll, wurde abgelehnt. Schliesslich präsentierte die Motionärin nochmals die Standpunkte des Vorstosses und erläuterte, weshalb sie zur Lösung des Problems eine Veränderung der Rentenformel einer Erhöhung der EL vorziehe. Die Motion wurde vom Nationalrat schliesslich einstimmig mit 168 zu 0 Stimmen angenommen, wobei sämtliche der 18 Enthaltungen aus der SVP-Fraktion stammten.

Die SGK-SR beschloss Mitte März 2024 mit 5 zu 3 Stimmen und 4 Enthaltungen, die Motion von Melanie Mettler (glp, BE), welche eine Anpassung der AHV-Rentenformel zum Vorteil von bedürftigen Rentnerinnen und Rentnern forderte, abzulehnen. In der gleichen Abstimmung wurde auch über die Motion Rieder (mitte, VS; Mo. 23.3212) entschieden, die ebenfalls eine Erhöhung der AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner bezwecken wollte.

In der Sommersession 2024 gelangte das Geschäft in den Ständerat, wo die Position der Kommission von Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) vertreten wurde: Mit der Umsetzung der «Initiative für eine 13. AHV-Rente» werde bereits eine grosse Herausforderung auf die finanziellen Mittel der AHV zukommen. Diese sei prioritär zu behandeln, so dass «zusätzliche Erhöhungen nicht infrage kämen». Zudem seien Aspekte der Motion mit der Annahme der Volksinitiative teilweise bereits angenommen worden. Auch gebe es die Möglichkeit, nicht ausreichende Renten künftig stärker über die EL zu unterstützen, so Häberli-Koller. Beat Rieder stellte in seinem Redebeitrag klar, dass sein Vorstoss und die Motion Mettler beide ursprünglich indirekte Gegenvorschläge zur Initiative für die 13. AHV-Rente gewesen seien, bei denen effektiv die ärmsten AHV-Bezügerinnen und -Bezüger profitiert hätten, was nun bei der «Giesskanne» der 13. AHV-Rente nicht der Fall sei. Die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den ärmsten und reichsten AHV-Beziehenden könnten mit der 13. AHV-Rente sogar noch zunehmen, so Rieder. Zudem beständen die Mängel in der AHV-Rentenformel weiterhin. Auch die von der Kommission vorgeschlagene Flexibilisierung der EL sei nicht unbedingt zielführend, da der EL-Bezug oft mit grossen Hürden verbunden sei und Betroffene häufig einen langen Prozess durchmachen müssten für den Anspruch, wobei sie schliesslich «ihr Eigentum verscherbeln und verkaufen müssten». Trotz dieser Kritik sah Rieder davon ab, sein Anliegen weiter voranzutreiben und zog seine Motion zurück. Die Motion Mettler wurde stillschweigend abgelehnt.

13. AHV-Rente einmal pro Jahr auszahlen (Mo. 24.3221)

Mit einer Motion forderte Jakob Stark (svp, TG) den Bundesrat Mitte März 2024 dazu auf, die kurz zuvor an der Urne angenommene 13. AHV-Rente einmal pro Jahr in toto auszuzahlen statt als prozentuale Erhöhung der zwölf Monatsrenten vorzusehen. Jakob Stark begründete seine Motion mit der durch die Medien portierten Befürchtung, dass es bei der Umsetzung der «Initiative für eine 13. AHV-Rente» nicht zu einem jährlichen Zuschlag kommen könnte, sondern dass stattdessen sämtliche der zwölf AHV-Renten im Jahr um 8.3 Prozent erhöht würden. Mit der Analogie zum 13. Monatslohn erwarte das Stimmvolk bei der 13. AHV-Rente jedoch einen jährlichen Zuschlag im Sinne einer Sonderzahlung und somit eine zusätzliche Auszahlung, auf die man sich speziell freuen könne.

Nachdem sich der Bundesrat Anfang Mai für die Annahme der Motion ausgesprochen hatte, gelangte der Vorstoss in der Sommersession 2024 in den Ständerat. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider führte im Rat aus, dass auch der bundesrätliche Entwurf zur Umsetzung der Initiative, der Ende Mai in die Vernehmlassung geschickt worden war, nur eine einmalige Auszahlung auf Ende Jahr vorsehe. Die kleine Kammer teilte die Ansicht des Motionärs und der Bundesrätin und beschloss stillschweigend, die Motion anzunehmen.

Anfang November 2024 beschloss die SGK-NR einstimmig, eine Motion von Jakob Stark (svp, TG) zur Annahme zu empfehlen, die eine jährliche Auszahlung der 13. AHV-Rente in toto forderte. In der Wintersession 2024 kam der Nationalrat dieser Empfehlung stillschweigend und diskussionslos nach.

Generationenvertrag stärken (Po. 24.3204)

Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie der Generationenvertrag zur Altersvorsorge gestärkt werden kann, indem Kinder bei ihrer Geburt einen einmaligen Betrag von CHF 514 erhalten, der in einem «AHV Zusatzfonds Generation 2024» nachhaltig für sie angelegt wird. Dies verlangte Heidi Z'graggen (mitte, UR) mit einem Postulat im März 2024.
In der Sommersession 2024 legte die Postulantin im Ständerat ein besonderes Augenmerk auf die Erklärung «des Wunders des Zinseszinses», durch den sich der ursprünglich einbezahlte Betrag nach einer gewissen Laufzeit vervielfache. So wüchsen die ungefähr CHF 46 Mio. pro Jahrgang nach 65 Jahren und einem Anlageertrag von 5 Prozent auf rund CHF 21 Mrd. an. Ihr Postulat sei im Zuge der Annahme der 13. AHV-Rente entstanden, wo die Sorge geäussert worden sei, dass nun jüngere Personen «die Kosten überproportional tragen müssten». Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zeigte sich skeptisch gegenüber dem Vorhaben der Urner Ständerätin, das für sie zwar «tugendhaft» sei, aber dem Umlageverfahren der AHV widerspreche. Die erste Säule sei heute schon sehr komplex, zudem fehlten dem Bund die Mittel für eine entsprechende Einlage. Schliesslich sehe sie Schwierigkeiten bei der Transparenz und der Umsetzbarkeit, da die verfassungsrechtliche Grundlage fehle.
Mit 17 zu 16 Stimmen (1 Enthaltung) entschied sich die kleine Kammer für die Annahme des Postulats. Die «Nein»-Voten stammten mehrheitlich aus den Reihen der FDP.Liberalen- und der SVP-Fraktion.

Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente (BRG 24.073)

Im Oktober 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Die Volksinitiative war im März 2024 von Volk und Ständen angenommen worden, wobei der Initiativtext keine konkreten Angaben zur Kostendeckung der Zusatzrente enthielt. Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft, «dass die 13. Altersrente nicht über längere Zeit durch die bisherigen Mittel der AHV finanziert werden kann», weswegen er vier Finanzierungsvorschläge ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt habe. Alle Varianten sahen eine Erhöhung der Beitragssätze vor, die teilweise mit einer zusätzlichen Erhöhung der Mehrwertsteuer kombiniert würden. Zudem soll der Bundesbeitrag an die AHV reduziert werden, damit die Bundesfinanzen durch die Finanzierung nicht noch mehr in Schieflage gerieten. Dieser Ausfall des Bundesbeitrags werde je nach Variante unterschiedlich über die Lohnbeiträge, die Mehrwertsteuer oder das AHV-Vermögen kompensiert. Weiter soll die 13. AHV-Rente – analog zur Forderung der überwiesenen Motion Stark (svp, TG; Mo. 24.3221) – erstmals im Dezember 2026 und anschliessend jährlich in toto ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Die Vernehmlassung fand von Ende Mai 2024 bis Anfang Juli 2024 statt, wobei insgesamt 100 Stellungnahmen (26 Kantone, 7 Parteien, 67 Organisationen und Weitere) eingereicht wurden. Die Vernehmlassungsteilnehmenden waren damit einverstanden, dass die 13. AHV-Rente bei der Berechnung der EL unberücksichtigt bleiben soll. Den angedachten Fahrplan, wonach die 13. AHV-Rente fristgerecht im Jahr 2026 zum ersten Mal ausbezahlt werden soll, beurteilten sechzehn Kantonen (AR, BL, FR, GE, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, VS, ZG, ZH) «als äusserst knapp». Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich für eine jährliche Auszahlung aus; drei Kantone (FR, SG, SZ), die SP60+, der SGV sowie sieben weitere Organisationen und Interessierte befürworteten jedoch eine monatliche Auszahlung, da diese administrativ einfacher zu handhaben sei oder «weil Rentnerinnen und Rentner mit finanziellen Schwierigkeiten dadurch stärker entlastet würden», so beispielsweise die Stellungnahme des Kantons St. Gallen. Für viel Diskussionsstoff sorgten die verschiedenen Finanzierungsvarianten, denn obschon «[d]er Bedarf an zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung der 13. Altersrente [ ... ] grundsätzlich anerkannt» wurde, gingen hier die Meinungen teils weit auseinander. Während die Mitte und die SP betonten, dass möglichst schnell eine Finanzierungsmöglichkeit für die 13. AHV-Rente gefunden werden müsse, verlangten FDP, GLP und SVP sowie zwei Dachverbände der Wirtschaft (SGV und KFMV), dass die Finanzierung «im Rahmen der nächsten AHV-Reform» erfolgen müsse. Aus diesem Grund forderten einige Vernehmlassungsteilnehmende – darunter zwei Kantone (TG, OW), die FDP und einige Verbände – die vorliegende Finanzierungsvorlage vollständig abzulehnen und einen gänzlich neuen Weg einzuschlagen. Viel Kritik erntete in der Vernehmlassung die Senkung des Bundesbeitrags an die AHV: Die Kosten würden so zu stark auf die Bevölkerung abgewälzt und der Bund entziehe sich seiner Verantwortung. Die Vernehmlassungsteilnehmenden, bei denen der Vorschlag auf offene Ohren stiess, begründeten ihre Unterstützung mit dem wachsenden Defizit der Bundesfinanzen. Die Finanzierung über eine reine Erhöhung der Lohnbeiträge fand einzig im linken Lager Anklang, wurde aber von sämtlichen Kantonen und von der Grossmehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt, «weil dabei ausschliesslich die erwerbstätige Bevölkerung zur Kasse gebeten» würde. Die Finanzierungsvariante, welche eine Erhöhung der AHV-Beitragssätze und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorsah, erhielt hingegen viel Zuspruch: Dabei würde die 13. AHV-Rente generationenübergreifend finanziert und die Arbeitnehmenden nicht überproportional finanziell belastet. Ein Grossteil der teilnehmenden Wirtschaftsverbände zeigte sich mit allen vorgeschlagenen Finanzierungsvarianten unzufrieden und forderte «eine ausschliessliche Erhöhung der Mehrwertsteuer». Dies schone die Wirtschaft und verteile die Kosten auf die gesamte Gesellschaft. Einige Parteien wollten bei der Finanzierung alternative Wege gehen. So machten sich beispielsweise die Mitte, die EVP und die Grünen für eine Finanztransaktionssteuer stark.

Der Bundesrat entschied sich schliesslich in seiner Botschaft dazu, keinen der unterbreiteten Finanzierungsvorschläge weiterzuverfolgen und wählte stattdessen eine alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Konkret wolle «der Bundesrat den Normalsatz um 0.7 Prozentpunkte, den reduzierten Satz um 0.2 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0.4 Prozentpunkte» erhöhen. Da für eine Änderung der Mehrwertsteuer die BV angepasst werden müsse, werde die Stimmbevölkerung über die Erhöhung in einer Volksabstimmung entscheiden. An der Senkung der Bundesbeiträge an die AHV, die in der Vernehmlassung auf viel Kritik gestossen war, hielt der Bundesrat fest. Diese sollen aber nur von 20.2 Prozent auf 19.5 Prozent und nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 18.7 Prozent gesenkt werden. Bei den Modalitäten bezüglich der Auszahlung der 13. AHV-Rente gab es keine Überraschungen: Die Rente soll wie geplant im Dezember 2026 das erste mal und danach jährlich ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

In der Wintersession 2024 behandelte der Ständerat als Erstrat die aus drei Entwürfen bestehende Botschaft des Bundesrates zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU) teilte der kleinen Kammer mit, dass die SGK-SR einstimmig auf den ersten Entwurf, den Umsetzungsvorschlag des Bundesrates für die 13. AHV-Rente eingetreten sei: Diese solle demnach erstmals im Dezember 2026 und anschliessend jährlich ausbezahlt werden und bei der Einkommensberechnung für einen EL-Anspruch nicht berücksichtigt werden. Noch offen sei hingegen die Frage ihrer Finanzierung und damit der zweite und dritte Entwurf. Zwar war die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen (2 Enthaltungen) auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer (dritter Entwurf) eingetreten und hatte auch die vorgeschlagene Senkung des Bundesbeitrages an die AHV (zweiter Entwurf) mit 9 zu 4 Stimmen gutgeheissen, sah jedoch noch nicht alle Fragen geklärt: Sie brauche noch zusätzliche Zeit «für eine ernsthafte und dokumentierte Analyse der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten», weswegen man der Verwaltung entsprechende Prüfaufträge erteilt habe, erklärte Müller. In der Folge trat die kleine Kammer ebenfalls einstimmig auf den ersten Entwurf zur Umsetzung der 13. AHV-Rente ein und stimmte diesem zu, begann aber noch nicht mit der Beratung der Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Senkung des Bundesbeitrages an die AHV.

In der Frühjahrssession 2025 befasste sich der Nationalrat mit dem ersten Entwurf der Botschaft des Bundesrates zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente, mit dem das Datum der Erstauszahlung auf Dezember 2026 festgelegt und die Modalitäten der Rente geregelt werden sollen. Im Namen der Mehrheit der SGK-NR erklärten Benjamin Roduit (mitte, VS) und Samira Marti (sp, BL), dass die Kommission den Entwurf einstimmig angenommen habe. Über die Finanzierung der Initiative werde heute nicht befunden, da sich die SGK-SR zuerst damit befassen werde. Anschliessend trat der Nationalrat einstimmig auf die Vorlage ein. Eine Minderheit Porchet (gp, VD), welche die 13. AHV-Rente für Frauen der Übergangsgeneration auf den Rentenzuschlag der AHV 21 ausweiten wollte, blieb chancenlos: Sie wurde mit 113 zu 78 Stimmen (3 Enthaltungen) abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer den Entwurf einstimmig an.

In den Schlussabstimmungen am Ende der Frühjahrssession 2025 hiessen sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat den ersten Entwurf zur Umsetzung der 13. AHV-Rente und damit die entsprechende Anpassung des AHVG einstimmig gut.

13. IV-Rente für EL-Beziehende (Mo. 25.3014)

Mit 6 zu 5 Stimmen reichte die SGK-SR Ende Januar 2025 eine Motion ein, durch die EL-Beziehende mit einer IV-Rente jährlich eine 13. IV-Rente erhalten sollten. Die Motion entstand im Zusammenhang mit der Beratung der bundesrätlichen Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente, die laut der Kommissionsmehrheit EL-Beziehende mit einer IV-Rente gegenüber EL-Beziehenden mit einer AHV-Rente benachteilige, da sie im Gegensatz zu Letzteren mit der geplanten Umsetzung keine 13. Altersrente erhielten.
In der Frühjahrssession 2025 gelangte die Motion in den Ständerat, wo Erich Ettlin (mitte, OW) die Kommissionsmehrheit vertrat: Die Motion sei ein Kompromiss zur parlamentarischen Initiative der SGK-NR (Pa.Iv. 24.424), die eine 13. IV-Rente für alle IV-Beziehenden forderte. Die Kommission habe verschiedene Varianten zur Behebung dieser Schlechterstellung diskutiert, wobei der vorgeschlagene Zuschlag über die Ergänzungsleistungen die Beste sei, so Etllin. Eine Minderheit um Esther Friedli (svp, SG) forderte indes die Ablehnung der Motion, da die «falsche Anreize» schaffe und Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe für Bund und Kantone verursache. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider forderte die kleine Kammer dazu auf, sich der Minderheit Friedli anzuschliessen. Die SGK-SR wolle mit ihrer Motion Ungleichbehandlung bekämpfen, schaffe aber neue Disparitäten, denn EL-Beziehende ohne IV-Rente würden dadurch gegenüber denjenigen mit IV-Rente benachteiligt, so die EDI-Vorsteherin. Die kleine Kammer lehnte die Motion mit 25 zu 19 Stimmen (1 Enthaltung) ab. Die Stimmen der geschlossen auftretenden Fraktionen der SP und Grünen sowie vereinzelter Mitglieder der Mitte-Fraktion reichten nicht für eine Mehrheit.

Auch IV-Rentenbeziehende müssen Anspruch auf eine 13. Rente haben (Pa.Iv. 24.424)

Anfang Mai 2024 – zwei Monate nach der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente durch die Stimmbevölkerung und die Stände – entschied sich die SGK-NR mit 13 zu 12 Stimmen dazu, eine Kommissionsinitiative zu lancieren, mit dem Ziel, auch IV-Rentenbeziehenden eine 13. Rente auszuzahlen. Ihre Schwesterkommission lehnte die Initiative Ende Januar 2025 mit 6 zu 0 Stimmen (5 Enthaltungen) aufgrund der «angespannten Finanzlage der IV» ab. In der Folge zog die SGK-NR ihre Initiative Mitte April 2025 mit 16 zu 8 Stimmen zurück.