Der Nationalrat beriet in der Sommersession 2024 eine Motion Grossen (glp, BE), welche vom Bundesrat verbindliche Rahmenbedingungen für das Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum forderte. Da der Anteil an Wohneigentum in der Schweiz verhältnismässig tief sei, bleibe der Zugang zur Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur für viele Personen im Mietverhältnis oder mit Stockwerkeigentum eingeschränkt. Dies wirke sich negativ auf die Energiewende und die Ausbreitung fossilfreier Mobilität aus. Bundesrat Guy Parmelin beantragte dem Rat hingegen die Ablehnung der Motion. Zum einen unterstütze der Bundesrat keinen Rechtsanspruch auf eine Ladeinfrastruktur, da dies das Eigentumsrecht sowie die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit einschränken könnte. Zum anderen könnten die Kantone – welche verfassungsgemäss für den Verbrauch von Energie in Gebäuden zuständig seien – regionale Bestimmungen festlegen. Auch sehe der Bundesrat in der Roadmap Elektromobilität, im Programm EnergieSchweiz sowie in der Revision des CO2-Gesetzes bereits verschiedene Instrumente zur Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektroautos vor. Der Rat stellte sich schliesslich hinter Grossens Anliegen und nahm die Motion mit 110 zu 82 Stimmen (2 Enthaltungen) an. Die ablehnenden Stimmen kamen von je einer Mehrheit der FDP-Liberalen- und der SVP-Fraktion sowie von einer Minderheit der Mitte-Fraktion.