Ende 2023 reichte Estelle Revaz (sp, GE) eine Motion ein, mit der sie die Verlängerung des 2024 auslaufenden nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut bis 2030 sowie eine ausreichende Finanzierung für die Programmplattform und das Monitoring bis mindestens 2030 erreichen wollte. Weiter verlangte sie die Verabschiedung einer nationalen Strategie zur Armutsbekämpfung, mit welcher Kantone und Gemeinden unter anderem in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung und bezahlbarer Wohnraum unterstützt werden sollen, wobei auch hierfür genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Motionärin begründete ihren Vorstoss damit, dass der Bundesrat aufgrund seiner Strategie für nachhaltige Entwicklung 2030 zur Senkung der Armutsquote verpflichtet sei und die soziale Sicherheit der Bevölkerung ein Verfassungsziel darstelle. In der Schweiz sei die Armutsquote in den vergangenen Jahren jedoch gestiegen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der verschiedenen derzeit herrschenden Krisen sei Handlungsbedarf zur Korrektur dieser Situation ausdrücklich angezeigt. Der Bundesrat erkannte in seiner Stellungnahme zwar die Dringlichkeit der Problematik, empfahl die Motion allerdings trotzdem zur Ablehnung. Er verwies auf bereits existierende Geschäfte, die etwa die Etablierung eines nationalen Armutsmonitorings (Mo. 19.3953) oder ein Armutsbekämpfungs-Gesetz (Mo. 23.3557) zum Inhalt haben. Ob die eingangs angesprochene Plattform fortgeführt werde, werde im Frühling 2024 beschlossen. Die Motion wurde anlässlich der ausserordentlichen Session zum Thema «Armut in der Schweiz» im März 2024 vom Nationalrat behandelt. Mit 117 zu 59 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) nahm die grosse Kammer den Vorstoss an. Abgesehen von der SVP-Fraktion sprachen sich sämtliche Fraktionen geschlossen bis grossmehrheitlich für die Motion aus.