Nutzung des öffentlichen Raums rund um das Bundeshaus (Mo. 24.3041)

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Im Februar 2024 reichte das Büro-NR eine Motion ein, mit der es die Nutzung des öffentlichen Raums rund um das Bundeshaus «einvernehmlicher» regeln wollte. Zusammen mit der Verwaltungsdelegation solle der Bundesrat eine tripartite Zusammenarbeit zwischen Parlament und Bundesrat, der Stadt Bern und dem Kanton Bern anstreben, mit der insbesondere die Sicherheit der im Bundeshaus tätigen Personen gewährleistet werden müsse. In seiner Begründung bezeichnete das Büro das Bundeshaus und dessen Umgebung als «das politische Zentrum unseres Landes». Die Nähe dieses Zentrums zum öffentlichen Grund der Stadt Bern habe sich in der Vergangenheit aber als «problematisch» erwiesen, weil lautstarke «politische Kundgebungen, Kulturanlässe oder Sportveranstaltungen» das Arbeiten im Bundeshaus verhinderten, weil militante Aktionen den ungehinderten Zutritt ins Parlamentsgebäude verunmöglichten oder weil es zu «Vandalismus und Sachbeschädigungen» komme. Die Regel aus dem Jahre 1925, die ein Kundgebungsverbot während des Sessionsbetriebs vorsieht, sei zwar vom Parlament mehrfach bestätigt worden (vgl. z.B. Mo. 20.4244), im Jahr 2021 aber von der Stadt Bern einseitig gelockert worden. Die Stadt habe damals entschieden, dass kurze Kundgebungen mit weniger als 50 Teilnehmenden auch zu Zeitpunkten bewilligt würden, während derer das Parlament tagt. Es sei stossend, so das Büro in seiner Begründung weiter, dass die Stadt Bern alleine über die Nutzung des Bundesplatzes entscheide. Die einseitige Lockerung sei zudem mit dem 2016 mit der Stadt Bern eingegangenen Memorandum of Understanding nicht vereinbar und würde dem Schutz von Personen und Gebäuden des Bundes zuwiderlaufen.
Die geforderte neue Zusammenarbeit wurde auch vom Bundesrat befürwortet, der die Motion Anfang Mai 2024 zur Annahme beantragte.
In der Sommersession 2024 verwiesen Maja Riniker (fdp, AG) und Pierre-André Page (svp, FR) als Sprechende für das Büro-NR auf zwei aktuelle Vorstösse von Christian Imark (svp, SO; Pa.Iv. 23.436 und Mo. 23.3916), die mit der Forderung nach einem Kauf des Bundesplatzes bzw. nach einer Federführung des Bundes in der Frage der Nutzung des Bundesplatzes aus Sicht des Büros zu weit gingen. Es brauche keinen «starren Rechtsrahmen», sondern eine «Diskussionsplattform», bei der die drei Partnerinnen – Bund, Kanton und Stadt – weiterhin eine pragmatische Zusammenarbeit anstreben sollen, so Maja Riniker in ihren Ausführungen. Nachdem Bundeskanzler Viktor Rossi bekräftigt hatte, dass auch der Bundesrat einen solchen Rahmen «zum Finden einvernehmlicher Lösungen von bereits bekannten und neuen Fragen» unterstütze, nahm die grosse Kammer die Motion stillschweigend an.

In der Herbstsession 2024 beugte sich der Ständerat über die Motion des Büro-NR, mit der gefordert wurde, dass sich der Bund – zusammen mit dem Parlament bzw. der Verwaltungsdelegation – mit dem Kanton Bern und der Stadt Bern um eine koordiniertere Zusammenarbeit zur Nutzung des öffentlichen Raums rund um das Bundeshaus bemühen soll. Das Büro-SR hatte sich zuvor einstimmig für den «ausgewogenen» Vorschlag ausgesprochen. Dessen Sprecher, Andrea Caroni (fdp, AR), führte aus, dass die vom Büro-NR geforderte tripartite Struktur der Diskussionen mit Kanton und Stadt zielführender sei, als bisherige im Nationalrat diskutierte Vorstösse (vgl. z.B. Mo. 20.4028 oder Mo. 23.3916), die der Stadt Bern Entscheidungskompetenzen entziehen wollten, was rechtlich wohl nicht einfach umzusetzen wäre. Weil sich nicht nur der Bundesrat, sondern auch das Fedpol und das BBL positiv zum Vorstoss geäussert hätten, empfehle das Büro-SR die Motion zur Annahme. Nachdem Bundeskanzler Viktor Rossi ebenfalls die Zustimmung des Bundesrates unterstrichen hatte, nahm der Ständerat den Vorstoss stillschweigend an.