Verkehrsdrehscheiben und Veloinfrastruktur im ländlichen Raum stärken (Po. 22.3638)

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Matthias Michel (fdp, ZG) reichte im Juni 2022 ein Postulat ein, welches die Stärkung der Verkehrsdrehscheiben und der Veloinfrastruktur im ländlichen Raum forderte. In einem Bericht solle dargelegt werden, wie insbesondere die finanzielle Förderung ausgestaltet werden könnte. Michel begründete seinen Vorstoss damit, dass es im ländlichen Raum oft nur wenig attraktive Umsteigepunkte gebe und die Veloinfrastruktur nicht stark ausgebaut sei. Die ländlichen Verkehrsknoten könnten von den bestehenden Programmen wie etwa dem PAV, dem BIF oder dem NAF nur unzulänglich profitieren, es bestehe daher eine Finanzierungslücke. Eine ähnliche Situation zeige sich bei den Veloinfrastrukturen in ländlichen Gebieten, wo der Bund lediglich Projekte mitfinanzieren könne, wenn diese einer Agglomeration zu Gute kämen oder im Bereich eines Bahnhofs lägen. Der Grossteil der Finanzierung solcher Infrastrukturen obliege somit den Kantonen und Gemeinden. Der Bundesrat solle nun darlegen, wie die «Erklärung von Emmenbrücke» für den ländlichen Raum umgesetzt werden könne.
In der Herbstsession 2022 wurde das Postulat vom Ständerat stillschweigend angenommen, nachdem auch der Bundesrat dessen Annahme beantragt hatte.

Der Bundesrat präsentierte im September 2024 einen Bericht, in dem er Möglichkeiten zur Stärkung der Verkehrsdrehscheiben und der Veloinfrastruktur im ländlichen Raum abhandelte. Matthias Michel (fdp, ZG) hatte eine solche Auslegeordnung in einem Postulat gefordert. Der Anteil von Velos und dem ÖV am Gesamtverkehr sei in ländlichen Regionen mit 6 bzw. 11 Prozent nur rund halb so gross wie in Städten, folgerte der Bericht. Ein Grund für diesen Unterschied sei teilweise fehlende oder unzureichende Infrastruktur. So könnten beispielsweise Velobahnen zwischen Agglomerationen und den ländlichen Regionen oder das P+R-Angebot bei regionalen Bahnhöfen ausgebaut werden. Der Bericht ging auch darauf ein, wie der Bund diesen Infrastrukturausbau finanziell oder fachlich unterstützen könnte. Betreffend die finanzielle Förderung bestehen laut dem Bundesrat bereits verschiedene Instrumente. So können beispielsweise Velobahnen oder Verkehrsdrehscheiben über das Programm Agglomerationsverkehr gefördert werden, sofern durch den Infrastrukturausbau ein Mehrwert für Städte oder Agglomerationen entsteht. Weiter können Velobahnen, die parallel zu den Nationalstrassen verlaufen, unter Umständen über den NAF mitfinanziert werden. Zudem werde die Sprechung von Interessensbeiträgen aus dem BIF für den Ausbau von Veloabstellanlagen an Bahnhöfen vom Bund geprüft. Es bestehe auch die Möglichkeit, dass Gemeinden Mittel aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, welche vom Bund an die Kantone freigegeben wird, für den Ausbau der ländlichen Velo- und Verkehrsdrehscheibeninfrastruktur erhalten. Auch im Bereich der fachlichen Unterstützung haben die Gemeinden laut dem Bundesrat bereits verschiedene Möglichkeiten, Hilfe vom Bund zu erhalten. Schliesslich prüfte der Bundesrat im Postulatsbericht drei Szenarien dazu, wie die finanzielle Unterstützung der Veloinfrastruktur und Verkehrsdrehscheiben in Zukunft verbessert werden könnte. Der Bericht kam dabei zum Schluss, dass zwar noch kleine Lücken in der Mitfinanzierung von Veloinfrastruktur und Verkehrsdrehscheiben im ländlichen Raum bestehen, aktuell aber kein Handlungsbedarf vorhanden sei. Würden die bestehenden finanziellen und fachlichen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft, wären diese bereits ausreichend.