Ende September 2024 erhielt in der Schweiz erstmals eine Person eine finanzielle Entschädigung für gesundheitliche Schäden, die in Verbindung mit der Covid-19-Impfung stehen. Die Zahlung an die betroffene Person habe neben CHF 12'500 Genugtuung (Schmerzensgeld) auch CHF 1'360 Entschädigung für einen nachgewiesenen Verdienstausfall umfasst, berichteten die Medien. Zu diesem Zeitpunkt hätten dem EDI 320 Gesuche vorgelegen. 50 davon seien noch offen, während 30 einer detaillierten Prüfung unterzogen würden. Um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, bedürfe es des Nachweises eines Kausalzusammenhanges zwischen der Impfung und den gesundheitlichen Beeinträchtigungen. In Abhängigkeit des Schweregrades könnten maximal CHF 50'000 entrichtet werden. Es kämen allerdings nur Schäden dafür in Frage, die nicht bereits durch Dritte – beispielsweise Versicherungen und Impfstoffherstellende – übernommen worden seien. Nicht anerkannt würden zudem Arbeitsunfähigkeiten, die keinen Verdienstausfall verursachten, und aus der Franchise und dem Selbstbehalt der Krankenkasse hervorgehende Kosten. Die Bearbeitung der Gesuche durch das EDI sei mit einem grossen zeitlichen Aufwand verbunden. Auf der anderen Seite berichteten viele Antragsstellende von einem komplizierten bürokratischen Verfahren, ungenügender Unterstützung durch den Bund und fehlender Transparenz bei der Begründung der Ablehnung, wie die Medien weiter schrieben.
Seit Dezember 2020 sei es in der Schweiz und Liechtenstein zur Verabreichung von circa 17 Millionen Impfdosen gekommen, was einer Impfquote von rund 70 Prozent entspreche. 17'000 davon habe Swissmedic als Verdachtsfälle mit unerwünschten Impfreaktionen registriert. Die Personen, welche diese Verdachtsfälle meldeten, hätten wiederum 39 Prozent der Fälle als schwerwiegend eingestuft. Davon, dass der Nutzen der Impfung die Risiken insgesamt jedoch überwiege, zeigten sich nicht nur die Zulassungsbehörden, sondern auch die Wissenschaft nach wie vor überzeugt.