Im Jahr 2020 hatte der Bundesrat beschlossen, die Mitarbeit der Schweiz bei zivilen EU-Friedensförderungseinsätzen administrativ zu erleichtern, indem die Beteiligungsmodalitäten in einem «Framework for Participation Agreement» (FPA) geregelt würden. Dadurch müsste die Schweiz nicht mehr für jede neue Beteiligung ein spezifisches Abkommen abschliessen. Im Mai 2024 gab der Bundesrat sodann bekannt, dass das FPA auch auf den militärischen Bereich ausgeweitet werden soll. Mit dem FPA könne die Schweiz weiterhin selber entscheiden, ob sie einen Beitrag zu einer Operation oder Mission der EU leisten möchte oder nicht; es entstehe keinesfalls eine Verpflichtung zur Teilnahme, wie sich der Pressemitteilung entnehmen liess. Anschliessend wurden die aussenpolitischen und die sicherheitspolitischen Kommissionen zu diesem Ansinnen konsultiert. Die Ausweitung des FPA auf den militärischen Bereich wurde von allen vier Kommissionen mehrheitlich unterstützt.
- Schlagworte
- Datum
- 15. Mai 2024
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Quellen
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von Bernadette Flückiger
Aktualisiert am 27.02.2025
Aktualisiert am 27.02.2025