Kantone sollen einen Elternurlaub einführen dürfen (Kt.Iv. 24.301)

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Ebenso wie die Kantone Jura, Tessin und Wallis wollte auch der Kanton Genf mit einer Anfang 2024 eingereichten Standesinitiative die Einführung einer Elternzeit vorantreiben. Im Unterschied zu den drei anderen Standesinitiativen, die nach einer nationalen Elternzeit verlangten, forderte der Kanton Genf mit seiner Standesinitiative, dass Kantone eine Elternzeit einführen dürfen. Im Juni 2023 hatte sich eine Mehrheit der kantonalen Stimmbevölkerung des Kantons Genf mit einem Ja-Stimmenanteil von 57.9 Prozent für die Einführung einer Elternzeit von mindestens 24 Wochen ausgesprochen. Indes war die Genehmigung der entsprechenden Änderung der Kantonsverfassung durch das eidgenössische Parlament suspendiert worden, da die Regelung nicht bundesrechtskonform ist. Im Rahmen einer geplanten Revision der Erwerbsersatzordnung könnte die entsprechende Konformität jedoch hergestellt werden, weswegen das Parlament die Gewährleistung lediglich suspendiert hatte. Im Januar 2024 sprach sich die SGK-SR mit 10 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) dafür aus, der Genfer Standesinitiative Folge zu geben. Im Jahr 2021 hatte die damals zuständige Kommission – die WBK-SR – bei der Beratung einer ähnlichen Standesinitiative aus dem Kanton Jura noch mehrheitlich gegen Folgegeben plädiert.

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«Die Kommission anerkennt, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen sowie die Gleichstellung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.» Nachdem die SGK-SR im Januar 2025 bereits zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Genf (Kt.Iv. 24.301) und Jura (Kt.Iv. 24.310) zur Einführung einer Elternzeit Folge gegeben hatte, zog die SGK-NR im Mai nach, wobei sie in ihrer Medienmitteilung die obige Begründung anfügte. Die SGK-NR zeigte sich überzeugt, dass im Unterschied zu zwei anderen Standesinitiativen, mit denen sich ihre Schwesterkommission bereits befasst hatte (Kt.Iv. 24.305; Kt.Iv. 24.311), die beiden offen formulierten Anliegen ausreichend Handlungsspielraum für die Ausarbeitung einer pragmatischen und mehrheitsfähigen Lösung liessen. Die Kommission gab in ihrer Medienmitteilung denn auch gleich bekannt, wie eine solche aussehen könnte: Mit 15 zu 9 Stimmen sprach sie sich für eine Lösung aus, die auf eine Flexibilisierung des bestehenden Mutterschaftsurlaubs (14 Wochen) und des Urlaubs für den anderen Elternteil (2 Wochen) abzielt, jedoch von einer Ausdehnung der bisherigen Urlaubsdauer absieht. Damit stünde eine solche Lösung im klaren Kontrast zur im April 2025 lancierten Familienzeit-Initiative, die für beide Elternteile je 18 Wochen fordert (insgesamt 36 Wochen Elternzeit). Gemäss Modell der Kommission soll es den Kantonen neu aber offen stehen, grosszügigere Lösungen zu beschliessen – oder überhaupt eine Elternzeit einzuführen. Die Einführung einer 24-wöchigen Elternzeit hatte der Kanton Genf als erster Kanton im Juni 2023 bereits beschlossen, hatte diese Lösung allerdings noch nicht umsetzen können, da entsprechende bundesrechtliche Grundlagen fehlen.

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