Am 4. Oktober unterbreitete die Regierung dem Parlament einen Zusatzkredit für die Landesausstellung im Umfang von CHF 250 Mio. Da die ursprünglich vorgesehene Durchführung im Jahre 2001 nach Ansicht des Bundesrates kaum möglich sein wird, ordnete er eine Verschiebung der Ausstellung um ein Jahr an. Er gab sich überzeugt, dass bezüglich Form und Inhalte eine attraktive Landesausstellung im Entstehen ist, konstatierte jedoch in Bezug auf Finanzen, Termine und vor allem auch Führung eine äusserst kritische Situation. In Anbetracht dessen, dass der Bundesrat selbst zu den Initiatoren dieser Landesausstellung gehört hatte und dass ein Abbruch ebenfalls Kosten von einigen Hundert Mio. CHF verursachen würde, sprach er sich für eine Durchführung des Vorhabens aus. Mit den zusätzlichen Bundesmitteln (1996 sprach das Parlament bereits einen Verpflichtungskredit von CHF 130 Mio.) möchte der Bundesrat insbesondere auch gegenüber der Wirtschaft ein Zeichen setzen, welches sie zu noch vermehrtem eigenem Engagement animiert. Von den CHF 250 Mio. sollen CHF 50 Mio. zur Finanzierung der bundeseigenen Ausstellungsprojekte verwendet werden. Weitere CHF 150 Mio. stellen ein Darlehen an den Verein Expo 2001 dar, mit welchem dessen Zahlungsbereitschaft gesichert und finanzielle Risiken abgedeckt werden können; davon dienen CHF 20 Mio. zur Schliessung akuter Liquiditätslücken. Die restlichen CHF 50 Mio. sind einerseits Beiträge zur Finanzierung besonderer Projekte im Rahmen der künstlerischen Gesamtkonzeption (z.B. Installationen, Videoprojektionen) und andererseits Vorhaben, die unter Beteiligung von Kleinbetrieben gestaltet werden (sogenanntes KMU-Programm). Abgesehen vom Überbrückungskredit von CHF 20 Mio. sollen die Darlehen aber erst gewährt werden, wenn ein verbindliches Engagement der Wirtschaft im Umfang von mindestens CHF 380 Mio. vorliegt, und zudem die Expo-Leitung klar gemacht hat, wie sie die auch dann noch bestehende Budgetlücke von CHF 290 Mio. mit Redimensionierungen sowie verbindlich zugesicherten Kantons- und Gemeindebeiträgen sowie Sponsorengeldern schliessen will.

Im Nationalrat, welcher die Vorlage als Erstrat in der Wintersession behandelte, informierte zuerst die Sprecherin der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK), Jacqueline Fehr (sp, ZH), über den Stand der Planung: Am 20. Oktober hatte das neue «Comité directeur» unter dem Vorsitz von Nationalrat Steinegger (fdp, UR) seine Arbeit aufgenommen. Es hatte der Expo-Direktion den Auftrag erteilt, das Budget für eine Expo im Jahre 2002 in der Dreiseenregion in einem Umfang von einer Mrd. Franken auszuarbeiten. Die Ausstellungsleitung machte sich in der Folge daran, im Rahmen dieser Vorgabe zwei Konzepte abzuklären: Einerseits wie vorgesehen die vier «Arteplages» in Biel, Murten (FR), Neuenburg und Yverdon (VD) und andererseits Varianten für eine mehr zentralisierte Ausstellung. Im Ratsplenum lagen drei Rückweisungs- und ein Nichteintretensantrag vor. Die Grüne Teuscher (gp, BE) begründete ihren Nichteintretensantrag damit, dass es angesichts der staatlichen Sparpolitik nicht angehe, weitere 250 Mio Fr. für eine Expo auszugeben, die im Gegensatz zum ursprünglichen Konzept nur noch eine überdimensionierte Leistungsschau der schweizerischen Wirtschaft sein werde. Ein von der SVP-Fraktion unterstützter Rückweisungsantrag verlangte nach einer Vorlage, welche die beiden Alternativen Abbruch oder Verschiebung auf das Jahr 2005 enthält. Zwei weitere Rückweisungsanträge verlangten eine Halbierung der Kosten (Hess, (sd, BE) resp. eine Dezentralisierung auf alle vier Sprachregionen der Schweiz (Maspoli , lega, TI). Die Fraktionen der drei übrigen Bundesratsparteien und der LP äusserten ebenfalls heftige Kritik am alten Expo-Management; da jedoch die neuen Verantwortlichen zu Hoffnung auf ein Gelingen Anlass geben würden, unterstützten sie den Nachtragskredit. Die Rückweisungs- und Nichteintretensanträge vermochten nicht mehr als maximal 36 Stimmen auf sich zu vereinigen und unterlagen damit deutlich. Auf Antrag der Kommission wurde vom Nationalrat noch eine Bestimmung aufgenommen, welche die Expo-Leitung verpflichtet, der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte vierteljährlich Bericht über die Gesamtentwicklung und die Finanzlage zu erstatten, wobei diese beiden Gremien uneingeschränkt Einsicht in die erforderlichen Dokumente erhalten. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage gegen den Widerstand von Mehrheiten der SVP und der GP mit 133 zu 39 Stimmen an. Der Ständerat hiess den Nachtragskredit bei drei Gegenstimmen gut. Kritisch äusserte sich vor allem Brändli (svp, GR), der betonte, dass der Bund unter Umständen zusätzlich auch noch das im Hayek-Bericht erwähnte Restrisiko von mindestens CHF 170 Mio werde zu tragen haben.