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Am 23. Februar 2023 musste das Ableben von alt Bundeskanzler François Couchepin vermeldet werden. Der Walliser FDP-Politiker amtete von 1991 bis 1999 als «achter Bundesrat», wie die Rolle des Bundeskanzlers ab und zu bezeichnet wird. In den Nachrufen wurde daran erinnert, dass François Couchepin 1965 als Anwalt ins Walliser Kantonsparlament gewählt worden war, ab 1980 bei den Sprachdiensten in der Bundeskanzlei gearbeitet und 1981 zum Vizekanzler ernannt worden war. 1991 hatte sich François Couchepin gegen nicht weniger als vier Mitbewerber (Achille Casanova, cvp; Max Friedli, svp; Fritz Mühlemann, svp; Kurt Nuspliger, sp) im sechsten Wahlgang für das Amt des zurücktretenden Bundeskanzlers Walter Buser durchgesetzt. In die Amtszeit Couchepins fallen Reformen des Nationalratswahlrechts, des Initiativ- und Abstimmungsrechts sowie des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes. Auch die elektronische Infrastruktur – etwa die Verbreitung der Amtlichen Sammlung oder des Amtsblattes via Internet – sei dank des Wallisers vorangetrieben worden, so die offizielle Medienmitteilung. Der Sonntags-Blick würdigte den alt-Bundeskanzler entsprechend mit der Überschrift: «Er digitalisierte die Schweizer Gesetze». 1999 war der laut NZZ am Sonntag «entfernte Cousin von alt Bundesrat Pascal Couchepin» mit Erreichen des Pensionsalters zurückgetreten. Er verstarb 88-jährig.

Tod von alt-Bundeskanzler François Couchepin
Dossier: Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler

Zu Beginn der Herbstsession 2019 gedachte der Ständerat der Anfang August unerwartet an Herzversagen verstorbenen ehemaligen Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz. Jean-René Fournier (cvp, VS) würdigte die 1948 geborene Baarerin, die nach einem sozialwissenschaftlichen Studium mit 30 Jahren zu den Parlamentsdiensten gestossen und von 1981 bis 1992 als Ständeratssekretärin geamtet hatte. Dort habe sie eine zentrale Rolle bei der Reorganisation der Parlamentsdienste gehabt. Auch als erste Generalsekretärin der Bundesversammlung – dieses Amt hatte sie von 1992 bis 1999 inne – habe Annemarie Huber-Hotz die Professionalisierung der Parlamentsdienste vorangetrieben. Sie sei treibende Kraft für die Schaffung permanenter Kommissionen im Rahmen der Parlamentsreform zu Beginn der 1990er Jahre gewesen. Fournier zitierte aus der Rede des damaligen Nationalratspräsidenten Hanspeter Seiler (svp, BE), der bei der Wahl von Annemarie Huber-Hotz zur ersten Bundeskanzlerin der Schweiz im Jahr 1999 ihr Engagement und ihre Umgänglichkeit als «eine wahre Wohltat» bezeichnet hatte. Sie verstehe es, in der Ausübung ihres Amtes über den Parteien zu stehen. Die damals als Nachfolgerin von François Couchepin (fdp) von der FDP vorgeschlagene Huber-Hotz setzte sich im vierten Wahlgang gegen die Konkurrentin der SP, Hanna Muralt Müller, und den Konkurrenten der CVP, Vizekanzler Achille Casanova, durch. In ihren acht Jahren als Bundeskanzlerin – so Fournier weiter – habe sie es verstanden, Konsens mittels konstruktivem Dialog zu suchen. Dabei habe ihr eine ihrer wertvollen Qualitäten geholfen: «Elle savait ecouter». Nach zwei Amtsperioden hatte Annemarie Huber-Hotz 2007 ihren Rücktritt eingereicht. Sie habe – Fournier zitierte aus der Abschiedsrede des damaligen Nationalratspräsidenten André Bugnon (svp, VD) – nicht nur die Bundeskanzlei geführt, sondern auch die Debatten der Regierung aufgeklärt, ja gar gecoacht («éclairé [...] même 'coaché'»). Im Tages-Anzeiger wurde ihre Bescheidenheit hervorgehoben. Sie habe stets betont, dass sie kein politisches Amt ausübe, und sei als Managerin im Hintergrund geblieben. Die Zeitung zitierte den damaligen SP-Präsidenten Hans-Jürg Fehr (sp, SH), der die parteiübergreifend geschätzte Bundeskanzlerin als «effiziente Unscheinbarkeit» bezeichnet hatte. Nach ihrem Ausscheiden aus der Verwaltung hatte Annemarie Huber-Hotz die Präsidentschaften der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) sowie des Schweizerischen Roten Kreuzes übernommen.

Tod von alt-Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz
Dossier: Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler

Gleich über mehrere Beschwerden von Politikern der SVP gegen Sendungen von SRF wurde im Jahr 2016 befunden. Mit knappem Entscheid wies die UBI eine Beschwerde gegen die SRF-Satiresendung "Zytlupe" ab, die kurz vor den eidgenössischen Wahlen im Radio den SVP-Wahlkampfsong "Welcome to the SVP" auf die Schippe nahm. Die Beschwerde richtete sich gegen die Aussage, dass das von einer Sängerin getragene T-Shirt mit dem Aufdruck "Bronx 88" für Rassenhass und die Judenverfolgung und -tötung in Nazi-Deutschland stehe. Der beschwerdeführende Solothurner SVP-Kantonsrat Peter Linz brachte an, der Aufdruck sei eine Analogie für den Song "On the boat 88 Bronx", der nichts mit dem Nazitum zu tun habe. Die UBI kam zum Schluss, dass eine Satire, sofern eindeutig als solche gekennzeichnet, was hier der Fall sei, überspitzt und böse sein dürfe. Zudem sei der SVP nur vorgeworfen worden, Nazi-Symbole zu verwenden, und nicht, dass die Volkspartei nationalsozialistische Politik betreibe. Gut hiess die UBI hingegen eine Beschwerde, die sich an eine von "Kassensturz" – ebenfalls im Vorfeld der Wahlen – ausgestrahlte Sendung richtete und worin die SVP als "konsumentenfeindlichste Partei" bezeichnet wurde. In dieser Sendung sei das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt und negative Wahlwerbung gegen die Volkspartei betrieben worden.
In seinem Schlussbericht wies Achille Casanova die von SVP-Seite angebrachte Kritik gegen den DOK-Film "Die Macht des Volkes" zurück. Die SVP-Exponenten hätten angemessenen Raum zur Vertretung ihrer Argumente erhalten und der kritische Blickwinkel der Autorin des Dokumentarfilms, Karin Bauer, werde transparent übermittelt.
Verzichtet hatte das Schweizer Fernsehen hingegen auf die Übertragung einer im Rahmen des Humorfestivals Arosa aufgeführten und gegen die SVP gerichtete Satire, was SRF damit begründete, der Beitrag habe nicht sendungsrelevanten Kriterien entsprochen, resp. nicht in den Mix der für das Fernsehen zusammengeschnittenen Beiträge gepasst. Der Auftritt des deutschen Satirikers Serdar Somuncu sei nicht der einzige gewesen, der keinen Eingang in die SRF-Sendung gefunden habe. Somuncu zeigte sich entrüstet über den SRF-Entscheid und sprach von "Zensur".

UBI lehnt Beschwerde zu Satire von SVP-Wahlkampfvideo ab

Vollkommen missraten sei das Gespräch zwischen Roger Schawinski und Andreas Thiel in der Sendung "Schawinski" vom Dezember 2014, rügte der Ombudsmann Achille Casanova in einer schriftlichen Stellungnahme. Eine Diskussion von Thiels These, der Islam sei ein "einziger Aufruf zur Gewalt", habe nicht stattgefunden, womit das Sachgerechtigkeitsgebot mehrfach verletzt worden sei. Stattdessen habe der Gastgeber den Geladenen beleidigt oder unterbrochen und Letzterer habe die Antwort auf die an ihn gerichteten Fragen verweigert oder nur mit Gegenfragen geantwortet. Als "gravierende Fehlleistung" bezeichnete der Ombudsmann, dass Schawinski ein in der Berner Zeitung abgedrucktes Zitat von Thiel aus dem Kontext gerissen habe, wodurch der Eindruck entstanden sei, Thiel bezeichne die Muslime als "zwischen Neandertaler und Homo sapiens steckengeblieben". Diese Aussage Thiels habe sich aber nicht auf die Muslime generell bezogen, sondern darauf, wie sie unseren hiesigen Humor verstehen würden. Das SRF nahm die Kritik des Ombudsmanns zur Kenntnis, teilte sie aber nicht vollständig. Das Schweizer Fernsehen erachte das Gespräch als misslungen und bedaure dies; man habe das umstrittene Zitat im Kontext des BZ-Interviews jedoch durchaus als auf das generelle Wesen der Muslime bezogen deuten können. Dabei zitierte das SRF zur Verdeutlichung der eigenen Position eine andere Passage aus Thiels Interview in der BZ, wo dieser über seine muslimischen Gastgeber in Kashmir folgende Aussage machte: "Die sind alle gehirngewaschen und haben einen an der Waffel."

Andreas Thiels Interpretation des Korans

Nach 24jähriger Amtstätigkeit trat der Tessiner Achille Casanova (cvp) auf Ende Juli als Bundesvizekanzler zurück. Zu seinem Nachfolger wählte der Bundesrat den Sozialdemokraten Oswald Sigg. Vizekanzlerin Hanna Muralt (sp), die ihr Amt ebenfalls zur Verfügung gestellt hatte, wurde durch die der CVP nahe stehende romanischsprachige Corina Casanova ersetzt. Dass ein Deutschsprachiger ohne Italienischkenntnisse den Platz des perfekt dreisprachigen Achille Casanova einnahm, sorgte im Tessin, aber auch in der französischsprachigen Schweiz für Proteste gegen eine Verdrängung des «lateinischen» Elements aus den Spitzenpositionen der Verwaltung. Dass gleichzeitig mit Corina Casanova eine Vertreterin der kleinen, ebenfalls «lateinischen», romanischsprachigen Minderheit Vizebundeskanzlerin wurde, nahm insbesondere Bundesrat Couchepin, der sich in den Medien über den Wahlausgang empört hatte, erst mit Verspätung zur Kenntnis; Casanova war im Staatskalender vermeintlich als Deutschsprachige ausgewiesen.

In seiner Antwort auf eine Frage Cathomas (cvp, GR) erklärte der Bundesrat, dass mit der Schaffung des elektronischen Staatskalenders statt der Bezeichnung der Muttersprache (d, f, i, r) hinter dem Namen der aufgeführten Personen die vom eidgenössischen Personalamt registrierte und von der betroffenen Person gewünschte Korrespondenzsprache ins Verzeichnis aufgenommen wurde. Dieser Änderung fiel das Rätoromanische zum Opfer. Deshalb prüfe die Bundeskanzlei nun, ob es mit angemessenem Aufwand möglich sei, im nächsten Staatskalender wieder zur ursprünglichen Form, d.h. zur Angabe der sprachlichen Identität, zurückzukehren.

Personelle Wechsel bei den Spitzenpositionen der Verwaltung führen zu Diskussionen bezüglich Sprachminderheiten

Der Ständerat übernahm den Beschluss der grossen Kammer aus dem Vorjahr, dass der Bundesrat einen der beiden Vizekanzler zum Regierungssprecher bestimmen soll. Der Bundesrat betraute daraufhin den bisherigen faktischen Regierungssprecher, Vizekanzler Casanova, offiziell mit dieser Funktion.

Einführung des Regierungssprechers (2000)

Unmittelbar nach der Wahl des Bundesrates erkor das Parlament eine Nachfolgerin für den altershalber zurücktretenden Bundeskanzler François Couchepin (fdp). Die FDP-Fraktion hatte dafür die Chefin der Parlamentsdienste, Annemarie Huber-Hotz, vorgeschlagen, die Fraktionen der SP und der CVP portierten Vizekanzlerin Hanna Muralt Müller (sp) resp. Vizekanzler Achille Casanova (cvp). Gewählt wurde im vierten Wahlgang Annemarie Huber-Hotz mit 152 Stimmen bei einem absoluten Mehr von 120. Auf Casanova entfielen deren 86; Hanna Muralt war nach dem dritten Wahlgang mit 50 Stimmen ausgeschieden.

1999: Die erste Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz (Nachfolge François Couchepin)
Dossier: Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler

In einem Bericht über die amtliche Informationstätigkeit in Krisenlagen kam die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) zum Schluss, dass Bundesrat und Bundesverwaltung die Information in Krisensituationen nicht oder nur mit Mühe beherrschten. Vor allem bei departementsübergreifenden Problemen seien Personen und Organisationsstruktur überfordert, und die Früherkennung von Themen mit informationspolitischer Brisanz funktioniere schlecht. Die GPK hatte die behördliche Information in drei konkreten Fällen untersuchen lassen: die Reaktion auf ein vom US-Senator D'Amato veranstaltetes Hearing zu einem Abkommen der Schweiz mit Polen aus dem Jahre 1949 bezüglich nachrichtenloser jüdischer Guthaben, den Fall des der Korruption verdächtigten Generalstabsobersten Nyffenegger und die Mutmassungen über die Übertragbarkeit des sogenannten Rinderwahnsinns auf den Menschen.

Um die Informationstätigkeit zu verbessern, reichte die GPK eine parlamentarische Initiative für ein Bundesratssprecheramt ein, das gegenüber den Informationsbeauftragten der Departemente weisungsberechtigt wäre (97.429). Da es namentlich auch die Aufgabe dieser Stelle wäre, Informationsflüsse innerhalb der Bundesverwaltung zu öffnen, könnte sie zudem als informationspolitisches Frühwarnsystem für den Bundesrat wirken. Eine weitere Aufgabe würde darin bestehen, den Bundesrat informationspolitisch zu beraten und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Die GPK anerkennt in ihrem Bericht, dass diese letzte Aufgabe heute in Ansätzen bereits von Vizebundeskanzler Casanova wahrgenommen wird; sie müsste ihrer Meinung nach aber klarer umrissen und der Posten mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Mit einer Motion (97.3384) verlangte die GPK ausserdem bis Ende 1998 die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung.

Bericht der GPK-NR über die amtliche Informationstätigkeit in Krisenlagen (1997)

Mit der Wahl des Journalisten Achille Casanova zum Vizekanzler und Informationsbeauftragten des Bundesrats verknüpften sich breite Hoffnungen auf einen neuen und effizienteren bundespolitischen Informationsstil. Die Landesregierung gedenkt selbst dazu beizutragen und stellte eine präzisere Information über ihre Entscheide und die Vororientierung der Presse über die Verabschiedung von Botschaften in Aussicht. Die verschiedentlich geforderte Öffentlichkeit von parlamentarischen Kommissionssitzungen möchten jedoch die eidgenössischen Räte nicht einführen, weil sie um die Qualität der Kommissionsarbeit fürchten. Dass eine liberalere Informationspolitik auf dem Rechtswege einstweilen nicht erwirkt werden kann, machte ein Urteil des Bundesgerichts deutlich, das eine staatsrechtliche Beschwerde gegen das 1980 von der Nidwaldner Regierung erlassene Informationsreglement behandelte. Die oberste Gerichtsinstanz stellte dabei fest, dass sich aus der Verfassung weder eine allgemeine Pflicht der Behörden, über ihre Tätigkeit zu informieren, noch ein Anspruch des einzelnen auf Information ableiten lasse.

bundespolitischen Informationsstil