Der Nationalrat beschloss auf Antrag seiner Geschäftsprüfungskommission, dass in Zukunft der Bundesrat einen der beiden Vizekanzler zum Regierungssprecher bestimmen soll. Der Bundesrat hatte die gesetzliche Fundierung dieser von ihm bereits ausgeübten Praxis begrüsst. Die grosse Kammer überwies ebenfalls die vom Ständerat im Vorjahr gutgeheissene Motion Respini (cvp, TI) (97.3534) für ein Kommunikationskonzept des Bundes.
- Schlagworte
- Datum
- 8. März 1999
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 97.429
- Akteure
- Quellen
-
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- Amtl. Bull. NR, 1999, S. 178 ff. Vgl. SPJ 1998, S. 42.
- BBl, 1999, S. 2538 f.; Amtl. Bull. NR, 1999, S. 169 ff.; NZZ, 9.3.99. Die Gesetzesänderung basiert auf einer pa.Iv. der GPK aus dem Jahr 1997 (vgl. SPJ 1997, S. 40 f.).
von Hans Hirter
Aktualisiert am 14.08.2017
Aktualisiert am 14.08.2017