Eine grundlegende und nicht auf Teilbereiche reduzierte Neuorientierung des Wettbewerbsrechts schlägt Nationalrat Jaeger (Idu, SG) mit einer parlamentarischen Initiative vor. Er möchte das Prinzip des Kartellverbots in die Verfassung aufnehmen und Abweichungen nur noch dann zulassen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse diese rechtfertigt. Betroffen von diesen Bestimmungen wären mit Ausnahme des Arbeitsmarktes alle Bereiche der Wirtschaft. Die bestehende Preisüberwachung in Märkten für Waren und Dienstleistungen mit eingeschränkt funktionierendem Wettbewerb soll beibehalten und auch auf die Kredite ausgedehnt werden. Zusätzlich verlangt Jaeger die Überwachung aller administrativ festgelegten, genehmigten oder kontrollierten Preise, doch soll sich hier die zuständige Instanz auf die Abgabe von Empfehlungen beschränken können. Diese Erweiterung der Preisüberwachung auf Zinsen und administrierte Preise bildet auch das Anliegen einer noch vor dem Inkrafttreten des neuen Preisüberwachungsgesetzes lancierten Volksinitiative der west- und südschweizerischen Konsumentinnenorganisationen. Die vom Parlament gegen den Antrag des Bundesrats aus dem Preisüberwachungsgesetz ausgeklammerten Bereiche sollen damit explizit in der Verfassung verankert werden. Nicht vertreten im Initiativkomitee sind die Konsumentinnenorganisationen der deutschen Schweiz, die das Vorgehen als übereilt qualifizierten. Das mit dieser Initiative in Frage gestellte Preisüberwachungsgesetz trat auf den 1. Juli 1986 in Kraft; mit der Funktion des Überwachers wurde der ehemalige Walliser CVP-Ständerat Odilo Guntern betraut. Eine erste Bilanz der eingegangenen Klagen zeigte, dass in der Bevölkerung die Beschränkung des Zuständigkeitsbereichs auf kartellisierte oder monopolisierte Märkte ohne wirksamen Wettbewerb noch nicht allgemein bekannt ist.

Parlamentarische Initiative (86.225) zur Aufnahme des Kartellverbots in die Verfassung
Dossier: Kartellgesetz