Wird auch der Kampfpanzer der 90er Jahre ein schweizerisches Erzeugnis sein? Die einheimische Rüstungsindustrie, die private wie die staatliche, die schon die Panzer 61 und 68 entwickelt hat, wünscht es, wobei sie von ihren Arbeitnehmern unterstützt wird. Skeptisch äussert sich weiterhin die Spitze der Armee. Generalstabschef H. Senn wandte sich dagegen, dass die knappen Rüstungskredite zur Erhaltung schweizerischer Produktionsbetriebe eingesetzt würden, wenn aus dem Ausland wesentlich billigere Offerten vorlägen. Das EMD hatte Ende 1977 dem Bundesrat beantragt, für die Fortsetzung der 1975 begonnenen Studien für eine Eigenentwicklung höhere Kredite zu gewähren. Der Bundesrat entschloss sich im Frühjahr zur Beschaffung der 1977 zurückgestellten österreichischen Geländelastwagen, nachdem man eine Endmontage in der Schweiz hatte vereinbaren können, obwohl sich das Produkt dadurch verteuerte.
Nachdem die bisherigen Arbeiten von den Eidgenössischen Konstruktionswerkstätten in Thun geleitet worden waren, bewarb sich im Juni eine Gruppe der schweizerischen Maschinenindustrie um die Übernahme der Regie, wobei sich die Firma Contraves (Bührle) als Generalunternehmerin anbot. Der Bundesrat schaltete Anfang Juli eine einjährige Konkurrenzphase ein: Einerseits sollte Contraves Entscheidungsgrundlagen für eine Eigenentwicklung bereitstellen, anderseits das EMD die Beschaffungsmöglichkeiten im Ausland abklären, wobei auf eine Mitwirkung schweizerischer Firmen Wert gelegt wurde. Von einer gemeinsamen Produktion mit Österreich war nur sehr unbestimmt die Rede, da Wien sich vor dem Entscheid des Bundesrates über den einzuschlagenden Weg nicht binden will. Überdies bestätigte Wien offiziell seinen Verzicht auf die Anschaffung von Panzern 68; auch mit Schweden konnte keine engere Rüstungszusammenarbeit vereinbart werden.
Die Firma Contraves erhielt auch den Auftrag, einen Fliegerabwehrpanzer für den Schutz der mechanisierten Verbände zu entwickeln. Ein weiterer Entwicklungsauftrag an einheimische Produktionsstätten betrifft ein leichteres Sturmgewehr mit kleinerem Kaliber. Bedenken, die neuen Geschosse könnten schwerere Verletzungen bewirken, erklärte der Bundesrat für unbegründet (siehe Interpellation Jaeger, ldu/SG, Ip. 77.413).
Rüstungsprogramm 1978 (BRG 78.011)