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Organisationsfragen der Landesverteidigung ergaben sich auf verschiedenen Ebenen (vgl. Anfrage Schalcher, evp/ZH; A 80.604). Was die Neubesetzungen im Armeekommando betrifft, so stand namentlich ein Wechsel an der Spitze zur Diskussion. Der Kommandant des 2. Armeekorps, Jörg Zumstein, wurde auf Anfang 1981 zum Nachfolger des zurücktretenden Generalstabschefs Hans Senn ernannt. Kritikern aus der Westschweiz, die beanstandeten, dass die beiden höchsten Positionen der Armee weiterhin den Welschen vorenthalten würden, sicherte der Vorsteher des EMD die bevorstehende Ersetzung des Ausbildungschefs durch einen Offizier aus der lateinischen Schweiz zu.

Armeekommando 1980

Wurde mit der Bewilligung des Rüstungsprogramms 1979 nach Ansicht der Armeespitze ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Armeeleitbildes 80 zurückgelegt, so gaben anderseits im Laufe des Jahres bekanntgewordene Mängel beim Panzer 68 erneut Anlass zur Frage, ob die Verteidigungskonzeption von 1966 noch weiterhin Gültigkeit beanspruchen könne. Auf schwere Unzulänglichkeiten des in der Schweiz hergestellten Panzers, dessen vierte Serie 1978 vom Parlament bewilligt worden war, wurde die Öffentlichkeit aufmerksam, als die «Weltwoche» einen Brief Divisionär Haeners, des Waffenchefs der mechanisierten und leichten Truppen, an Generalstabschef Senn publik machte. Haener ersuchte Senn darin um Entbindung von der Verantwortung für die Kriegsbereitschaft der Panzertruppe, da die gravierenden Probleme mit dem Panzer 68 trotz Beanstandungen nicht behoben seien. Gleichzeitig verlangte er, dass die Produktion der vierten Serie bis zur näheren Abklärung des Falles eingestellt werde. Nachdem eine gemeinsame Sitzung der Militärkommissionen der beiden Kammern (MK-NR und MK-SR) mit den Spitzen des EMD die zumindest teilweise Berechtigung der Kritik Haeners ergeben hatte, beschloss die Kommission des Nationalrats, zur näheren Abklärung der Angelegenheit einen Ausschuss einzusetzen. Bundesrat Gnägi seinerseits entsprach dem Verlangen der Parlamentarier und stoppte vorläufig den Bau des Panzers.

Panzer 68. Bericht der Militärkommission (PAG 79.058)

Wird auch der Kampfpanzer der 90er Jahre ein schweizerisches Erzeugnis sein? Die einheimische Rüstungsindustrie, die private wie die staatliche, die schon die Panzer 61 und 68 entwickelt hat, wünscht es, wobei sie von ihren Arbeitnehmern unterstützt wird. Skeptisch äussert sich weiterhin die Spitze der Armee. Generalstabschef H. Senn wandte sich dagegen, dass die knappen Rüstungskredite zur Erhaltung schweizerischer Produktionsbetriebe eingesetzt würden, wenn aus dem Ausland wesentlich billigere Offerten vorlägen. Das EMD hatte Ende 1977 dem Bundesrat beantragt, für die Fortsetzung der 1975 begonnenen Studien für eine Eigenentwicklung höhere Kredite zu gewähren. Der Bundesrat entschloss sich im Frühjahr zur Beschaffung der 1977 zurückgestellten österreichischen Geländelastwagen, nachdem man eine Endmontage in der Schweiz hatte vereinbaren können, obwohl sich das Produkt dadurch verteuerte.

Nachdem die bisherigen Arbeiten von den Eidgenössischen Konstruktionswerkstätten in Thun geleitet worden waren, bewarb sich im Juni eine Gruppe der schweizerischen Maschinenindustrie um die Übernahme der Regie, wobei sich die Firma Contraves (Bührle) als Generalunternehmerin anbot. Der Bundesrat schaltete Anfang Juli eine einjährige Konkurrenzphase ein: Einerseits sollte Contraves Entscheidungsgrundlagen für eine Eigenentwicklung bereitstellen, anderseits das EMD die Beschaffungsmöglichkeiten im Ausland abklären, wobei auf eine Mitwirkung schweizerischer Firmen Wert gelegt wurde. Von einer gemeinsamen Produktion mit Österreich war nur sehr unbestimmt die Rede, da Wien sich vor dem Entscheid des Bundesrates über den einzuschlagenden Weg nicht binden will. Überdies bestätigte Wien offiziell seinen Verzicht auf die Anschaffung von Panzern 68; auch mit Schweden konnte keine engere Rüstungszusammenarbeit vereinbart werden.

Die Firma Contraves erhielt auch den Auftrag, einen Fliegerabwehrpanzer für den Schutz der mechanisierten Verbände zu entwickeln. Ein weiterer Entwicklungsauftrag an einheimische Produktionsstätten betrifft ein leichteres Sturmgewehr mit kleinerem Kaliber. Bedenken, die neuen Geschosse könnten schwerere Verletzungen bewirken, erklärte der Bundesrat für unbegründet (siehe Interpellation Jaeger, ldu/SG, Ip. 77.413).

Rüstungsprogramm 1978 (BRG 78.011)