Auf dem Gebiet der Rüstung stand die Panzerabwehr weiterhin im Vordergrund. Im Rüstungsprogramm 1978 überwiegen deshalb die Aufwendungen für Panzer und Abwehrlenkwaffen. Die Übernahme einer vierten Serie des Schweizer Panzers 68 soll es erlauben, die noch mit dem Typ Centurion ausgerüsteten Gegenschlagsbataillone mit einem moderneren Modell zu versehen und ein Absinken des gesamten Panzerbestandes nach dem Ausscheiden der Leichtpanzer 51 zu vermeiden. Einer weiteren Verstärkung der Panzerabwehr auf Bataillonsstufe dient die Erwerbung einer zweiten Serie der amerikanischen Drahtlenkwaffe Dragon; sie wird es ermöglichen, einheitlich ausgestattete Lenkwaffenkompanien zu bilden. Damit ist freilich für das auf Kompaniestufe verwendete Raketenrohr 58 noch kein Ersatz geschaffen. Versuche mit ausländischen Produkten, die nach Preisgabe des Projekts «Nora» durchgeführt wurden, haben ergeben, dass diese die ab 1985 auf dem Kampffeld zu erwartende Schicht- oder Schottpanzerung nicht zu durchschlagen vermögen. Ein dritter Hauptposten des Rüstungsprogramms soll die schwindenden Reserven des Sturmgewehrs 57 auffüllen, um sie noch über die Mitte der 80er Jahre hinaus zu erstrecken. Der Gesamtkredit von CHF 723 Mio. wurde von beiden Räten genehmigt; im Unterschied zum Vorjahr opponierte nur die äusserste Linke.
- Schlagworte
- Datum
- 18. September 1978
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 78.011
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1978, S. 1043 ff.
- AB SR, 1978, S. 328 ff.
- BBl, 1978, I, S. 557 ff.
- BBl, 1978, I, S. 557 ff.
- Presse vom 14.03.78. NZZ, 08.07., 18.11., 13.12.78
von Peter Gilg
Aktualisiert am 10.09.2024
Aktualisiert am 10.09.2024