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  • Zwygart, Otto (BE, evp/pev)

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Die Forderung der Jugendverbände und der Jungparteien der SP und der CVP – die ursprünglich ebenfalls im Unterstützungskomitee vertretenen Jungfreisinnigen zogen sich nach einer Konsultation ihrer Sektionen und Mitglieder zurück – nach einer Senkung des aktiven und passiven Wahlrechtsalters von 18 auf 16 Jahre konnte lediglich einen Teilerfolg verbuchen . Die SPK des Nationalrats gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 99.457) der jüngsten Parlamentsabgeordneten, der Sozialdemokratin Ursula Wyss (BE), zwar keine Folge, formulierte aber eine eigene Motion, welche nur das aktive Wahlrechtsalter senken will (Mo. 00.3180). Die Wahl von Sechzenhnjährigen in politische Ämter mache hingegen angesichts des zivilen Mündigkeitsalters von 18 Jahren wenig Sinn.
Wyss hatte ihre Initiative zugunsten der Motion zurückgezogen, der Nationalrat lehnte diese jedoch mit 89:79 Stimmen ab, nachdem die Befürworter einer Senkung nicht bereit gewesen waren, sich mit der Überweisung in Postulatsform zu begnügen. Ebenfalls keine Chance hatte eine parlamentarische Initiative Zwygart (evp, BE; Pa.Iv. 99.454) für die Einführung eines Familienstimmrechts, das Eltern als Vertreter ihrer Kinder zusätzliche Stimmen eingeräumt hätte. Die Ablehnung erfolgte mit 100:11 Stimmen.

Senkung des Stimmrechtsalters (Mo. 00.3400)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Nach dem Willen des Nationalrats soll die Schweiz auch in Zukunft über keine Verfassungsgerichtsbarkeit verfügen. Nachdem er bereits entsprechende Vorschläge des Bundesrates aus der Verfassungsreform gekippt hatte, lehnte er nun auch noch eine parlamentarische Initiative Zwygart (evp, BE) ab. Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat die Einführung eines von Parlament und Regierung unabhängigen Rechnungshofs, wie dies der Sozialdemokrat Berberat (NE) mit einer parlamentarischen Initiative gefordert hatte (99.460). Nach Ansicht der Ratsmehrheit wird die Finanzaufsicht durch die Eidg. Finanzkontrolle und die Finanzdelegationen des Parlaments, deren Stellung im Vorjahr verstärkt worden war (siehe auch hier), ausreichend wahrgenommen.

Parlamentarische Initiative zur Verfassungsgerichtsbarkeit wird abgelehnt (99.455)

Anfangs Jahr gab Zentralpräsident Otto Zwygart(BE) seine Demission bekannt. Auch sein Nationalratsmandat legte er im Laufe des Jahres nieder. Letzteres wurde in der Herbstsession von Walter Donzé übernommen. Im April wurde der Zürcher Nationalrat Ruedi Aeschbacher zum neuen Zentralpräsidenten gewählt. Aeschbacher gehörte seit 1983 dem Zentralvorstand an und war seit 1995 Stellvertreter von Zwygart.

Ruedi Aeschbacher zum neuen Zentralpräsidenten der EVP gewählt

Das Parlament beseitigte im Berichtsjahr die letzten Differenzen beim Reformpaket Justizreform. Als erster war der Nationalrat an der Reihe. Bei der Hauptdifferenz, der Einführung einer limitierten Verfassungsgerichtsbarkeit, beantragte die von der SP, der CVP und der FDP-Mehrheit unterstützte Kommissionsmehrheit eine Kompromissformel, welche die im Anwendungsfall zugelassene gerichtliche Überprüfung auf die Konformität mit Grundrechten (anstelle der vom Ständerat beschlossenen Verfassungsmässigkeit) und mit dem direkt anwendbaren Völkerrecht beschränkt hätte. Eine von der SVP und einer Minderheit der FDP gebildete Kommissionsminderheit sprach sich gegen jegliche Verfassungsgerichtsbarkeit aus, während die EVP/LdU-Fraktion die etwas weitere Fassung des Ständerates (Verfassungskonformität) befürwortete. Durchsetzen konnte sich mit 95:56 Stimmen die Version der Kommissionsmehrheit. Bei der Einführung einer Zugangsbeschränkung setzte sich im Sinne eines Kompromisses mehr oder weniger der im Vorjahr von Gross (sp, TG) eingebrachte und damals noch unterlegene Vorschlag durch. Für bestimmte Sachgebiete darf auf gesetzlichem Weg der Zugang zum Bundesgericht ausgeschlossen werden, und bei Auseinandersetzungen, die keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung betreffen, kann eine Streitwertgrenze eingeführt werden. Offensichtlich unbegründete Beschwerden dürfen hingegen nicht ausgeschlossen, sondern müssen mit einem vereinfachten Verfahren beurteilt werden.

Der Ständerat schloss sich dem Kompromiss bei der Verfassungsgerichtsbarkeit an. In der letzten Runde der Differenzbereinigung vollzog dann jedoch der Nationalrat eine Kehrtwende. Die Angst überwog, dass die Reform in der Volksabstimmung wegen dieser umstrittenen Normenkontrolle scheitern könnte und damit auch die unbestrittenen Anliegen – namentlich die Vereinheitlichung des Prozessrechts und die Entlastungsmassnahmen für die Bundesgerichte – nicht verwirklicht würden. Der Vorschlag, entweder dem Volk eine Variantenabstimmung zu präsentieren oder eine Trennung in zwei Teilbeschlüsse durchzuführen, scheiterte am Veto des Ständerats. Auf Antrag seiner Kommissionsmehrheit beschloss der Nationalrat deshalb die Streichung der Verfassungsgerichtsbarkeit in jeglicher Form. In der Einigungskonferenz setzte sich dieses Vorgehen durch, womit der Schlussabstimmung nichts mehr im Wege stand. Diese fiel mit 165:8 resp. 37:0 Stimmen deutlich aus. Die LdU/EVP-Fraktion hatte sich aus Protest gegen den Verzicht auf die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit der Stimme enthalten, und ihr Sprecher, der Berner Zwygart (evp), deponierte eine parlamentarische Initiative für eine Normenkontrolle (99.455).

Justizreform (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)