Im Dezember 2024 reichten die sieben Nationalrätinnen und Nationalräte Barbara Steinemann (svp, ZH), Beat Flach (glp, ZH), Raphaël Mahaim (gp, VD), Susanne Vincenz-Stauffacher (fdp, SG), Maya Bally (mitte, AG), Marc Jost (evp, BE) und Ursula Zybach (sp, BE) gleichlautende Motionen für eine Revision des Straftatbestandes Menschenhandel ein. Konkret soll der Bundesrat den Straftatbestand Menschenhandel an die internationale Definition des EGMR anpassen. Dazu müssten künftig die Tatmittel ausdrücklich genannt und «die Ausbeutung der Arbeitskraft als Zweck des Menschenhandels» genauer definiert werden. In der Begründung nahmen die Motionärinnen und Motionäre Bezug auf den dritten nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel und merkten an, dass die heutige Rechtsprechung für zu milde Urteile und tiefe Genugtuungszahlungen sorge. Zudem müsse bei Fällen von Arbeitsausbeutung bislang oft zuungunsten der Betroffenen auf andere Straftatbestände wie Wucher ausgewichen werden. In seiner Stellungnahme bestätigte der Bundesrat den Handlungsbedarf und empfahl die Vorstösse zur Annahme. In der Frühlingssession 2025 hiess der Nationalrat alle Vorstösse stillschweigend gut.
Strafbestimmung gegen Menschenhandel praxistauglicher definieren (Mo. 24.4432, Mo. 24.4433, Mo. 24.4434, Mo. 24.4435, Mo. 24.4436, Mo. 24.4437, Mo. 24.4438)