Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern» (BRG 07.063)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die «Volksinitiative für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern» abzulehnen und im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags einer Revision des Strafgesetzbuchs (StGB) zuzustimmen. Er begründete die Ablehnung der Initiative insbesondere damit, dass es sehr schwierig wäre, Prozesse mehrere Jahrzehnte nach der Tat durchzuführen. Die Beweiserbringung für die Anklage wäre nach so langer Zeit derart erschwert, dass die Schuld meist nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden könnte. Der daraus zwingend erfolgende Freispruch wäre überhaupt nicht im Interesse der Opfer. Der Bundesrat kritisierte zudem die äusserst unklaren Begriffe der Initiative («pornographische Straftaten» an «Kindern vor der Pubertät»). Der indirekte Gegenvorschlag sieht vor, dass bei schweren Sexualtaten an Kindern die 15 Jahre dauernde Verjährungsfrist nicht ab der Tat, sondern erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt.

Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative (BRG 11.039)

Der Bundesrat konkretisierte die Unverjährbarkeitsinitiative und schickte den Entwurf im Mai in die Vernehmlassung. Das 2008 angenommene Volksbegehren fordert, dass Sexualverbrechen an Kindern nicht verjähren können. Umstritten an der Umsetzung war die Altersgrenze. Der Bundesrat setzte diese bei zehn Jahren an, also zum Zeitpunkt, zu dem nach Einschätzung medizinischer Experten die Pubertät beginnt. Die Verfasser der Initiative forderten jedoch 14 Jahre als Altersgrenze. Das Problem der Rückwirkung regelte der Bundesrat so, dass Unverjährbarkeit für all jene Vergehen gelten solle, die zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative noch nicht verjährt waren. Hier hatten die Initiantinnen die rechtlich heikle Forderung nach Rückwirkung für alle sexuellen Handlungen an Kindern gefordert. Die Parteien stimmten den Vorschlägen des Bundesrates in der Vernehmlassung mehrheitlich zu. Einzig die SVP lehnte den Entwurf ab und forderte eine Altersgrenze von 16 Jahren.