rapport complet sur les effets des différents régimes d’encouragement

Le Conseil national a transmis sans discussion un postulat Parmelin (udc, VD) chargeant le gouvernement de présenter un rapport complet sur les effets des différents régimes d’encouragement des énergies renouvelables adoptés par les pays voisins de la Suisse. Il s’agit principalement de s’assurer que les prochaines décisions concernant la modification de la RPC puissent s’appuyer sur la connaissance étendue des conséquences prévisibles associées aux divers dispositifs discutés.

Ausschreibung für gewerbliche und landwirtschaftliche Fotovoltaik (Pa. Iv. 19.493)

Im Februar 2020 zog der Luzerner Nationalrat Leo Müller (cvp) seine parlamentarische Initiative zugunsten einer Kommissionsinitiative der UREK-NR zurück. Mit dem Geschäft hatte er eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die gewerbliche und landwirtschaftliche Fotovoltaik durch die Einführung eines Ausschreibemodells für eine wettbewerbliche Verteilung von Vergütungen auf am tiefsten bietende Produzierende gefordert. Es sollte geprüft werden, ob in einem solchen Ausschreibemodell Mindestpreisgarantien für 15 bis 20 Jahre (contracts for difference) oder höhere Ansätze für Einmalvergütungen für Anlagen ohne Eigenverbrauch zu einer wirksameren und kosteneffizienten Förderpolitik führen würden. Das derzeitige Modell der Einmalvergütung eigne sich aus wirtschaftlicher Perspektive nur bedingt für die Finanzierung grösserer Anlagen mit geringem Eigenverbrauch und führe dazu, dass grosse Dächer nur zu einem kleinen Teil mit Solaranlagen bedeckt würden und das Potenzial so nicht ausgeschöpft werde.

Investitionsbeitrag für grosse Fotovoltaikanlagen auf den Dächern landwirtschaftlicher Bauten und Infrastrukturanlagen (pa. Iv. 18.481)

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte Mathias Reynard (sp, VS), dass Investitionen in Fotovoltaikanlagen «deblockiert» werden. Das derzeitige System, das Einmalvergütungen auf 30 Prozent der Investitionskosten begrenze, verhindere eine gewinnbringende Nutzung von Solarenergie auf grossen Dächern der Landwirtschaft und von Infrastrukturanlagen ohne Eigenverbrauch. Im Gesetz solle deshalb ein Ausschreibungssystem – eine wettbewerbliche Verteilung von Vergütungen auf am tiefsten bietende Produzentinnen und Produzenten – für den Erhalt von Einmalvergütungen vorgesehen werden, das die finanzielle Obergrenze in CHF pro Kilowatt definiere. Der Walliser Sozialdemokrat zog das Begehren im Februar 2020 – parallel zu seinem Amtskollegen Leo Müller (cvp, LU) mit einem ähnlichen Anliegen – zugunsten einer Kommissionsinitiative der UREK-NR zurück.

Unterstützung für Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch (Pa. Iv. 20.401)

Mit einer Kommissionsinitiative forderte die UREK-NR im Februar 2020, dass das EnG dergestalt angepasst wird, dass für Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch eine höhere Einmalvergütung im Rahmen eines Ausschreibesystems eingeführt wird. Die Anpassung der finanziellen Beiträge soll dabei ohne Erhöhung des Netzzuschlags erfolgen. Die einstimmig gesinnte nationalrätliche Energiekommission nahm damit das Anliegen zweier parlamentarischer Initiativen Reynard (sp, VS; 18.481) und Müller (cvp, LU; 19.493) auf. Beide Initianten zogen ihr Anliegen daraufhin zugunsten der Kommissionsinitiative zurück.
Nicht einverstanden mit ihrer Schwesterkommission zeigte sich im Juni 2020 die UREK-SR mit einer knappen Mehrheit von sieben zu sechs Mitgliedern. Die ständerätliche Kommissionsmehrheit argumentierte, dass sie zwar den Bedarf der Förderung der erneuerbaren Energien sowie das Potenzial der Fotovoltaik anerkenne, sie jedoch eine Diskussion um die Förderung der Fotovoltaik in einem Gesamtkontext bevorzuge. Neue Fördermassnahmen wolle sie deshalb in der geplanten Revision des Energiegesetzes im Frühjahr 2021 behandeln, war der Medienmitteilung zu entnehmen. Die Kommissionsminderheit forderte hingegen, gleich wie die UREK-NR, eine schnellere Förderung des Ausbaus von grossen Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch.

Im August 2020 hatte die UREK-NR mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen noch einmal festgehalten, Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch mit einer höheren Einmalvergütung im Rahmen eines Ausschreibesystems fördern zu wollen. Entgegen ihrer Schwesterkommission hatte sie eine rasche Verbesserung der Förderbedingungen für Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch verlangt, ohne die Revision des EnG abwarten zu wollen. In der Herbstsession 2020 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit dem Anliegen. Kommissionssprecherin Wismer-Felder (cvp, LU) erklärte im Rat, die Kommission gehe davon aus, dass die Revision des EnG aufgrund der Komplexität einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Die derzeitige Förderpolitik sei aber unbefriedigend und führe zu Fehlanreizen, weshalb das Anliegen der Initiative ohne Verzögerung umgesetzt werden sollte. Stillschweigend folgte die grosse Kammer diesem Votum und gab der Kommissionsinitiative Folge.

Anfang September 2021 hielt die vorberatende UREK-SR an ihrem Standpunkt fest und beantragte ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative für die Erhöhung der Einmalvergütung bei grossen Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch und für die Einführung eines marktwirtschaftlichen Ausschreibesystems aus Verfahrensgründen keine Folge zu geben. Sie argumentierte, dass die entsprechenden Forderungen bereits im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.443 sowie im zweiten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Bundesgesetz zur sicheren Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) aufgegriffen worden seien.

Entgegen dem Entscheid des Nationalrates folgte der Ständerat in der Herbstsession 2021 stillschweigend der Empfehlung seiner UREK-SR und gab einer parlamentarischen Initiative zur Erhöhung der Einmalvergütung bei grossen Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch und zur Einführung eines marktwirtschaftlichen Ausschreibesystems keine Folge. Wie Kommissionssprecher Martin Schmid (fdp, GR) im Rat erklärte, sei dieses Anliegen im Rahmen der parlamentarischen Initiative Girod (gp, ZH; Pa.Iv. 19.443) am Vortag aufgenommen worden. Mit dem Entscheid der kleinen Kammer war das Geschäft erledigt.