Nationales Zentrum für Patientensicherheit

Eine Expertenkommission des Bundes schlug vor, die Sicherheit der Patienten mit einem nationalen Programm zu verbessern. Aus Rücksicht auf den Föderalismus im Gesundheitswesen soll aber nicht eine zentrale Sicherheitsbehörde eingesetzt werden, sondern analog zum Büro für Flugunfälle ein nationales Zentrum für Patientensicherheit, das Meldungen über medizinische Zwischenfälle registriert und analysiert. Die FMH beschloss ihrerseits, für ihre Mitglieder eine Datenbank einzurichten, in welche Ärzte und Ärztinnen (auf Wunsch auch anonym) Fehlermeldungen eingeben können; die gesammelten Daten sollen in einem späteren Zeitpunkt auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Im gleichen Bestreben gründete die Schweizerische Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation eine Stiftung für Patientensicherheit

Stiftung für Patientensicherheit

Im Dezember nahm die neu gegründete Stiftung für Patientensicherheit ihre Arbeit auf. Sie versteht sich als Antwort auf die nationale und internationale Diskussion über die Patientensicherheit in der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung. Die Tätigkeit der Stiftung stützt sich auf die Vorschläge der vom EDI eingesetzten Expertengruppe „Patientensicherheit“ ab. Diese hatte die folgenden Massnahmen empfohlen: Erarbeitung einer Datenbasis zu medizinischen Fehlern, Analyse der Ursachen und Risikofaktoren, Entwicklung von Sicherheitsstrategien und -instrumenten, Kommunikation sowie Wissenstransfer und Unterstützung der von schwerwiegenden Zwischenfällen betroffenen Patientinnen und Patienten und des beteiligten Personals. Unter den Gründern der Stiftung sind die SAMW, die Eidgenossenschaft (vertreten durch BAG und BSV) sowie die FMH

Die im Vorjahr ins Leben gerufene Stiftung für Patientensicherheit stand Ende Jahr bereits wieder knapp vor dem Aus. Der Bund hatte ihr 200'000 Fr. als Startkapital für 2004 zugesprochen, diese Unterstützung allerdings an die Auflage geknüpft, dass die Stiftung mittelfristig selbsttragend sein resp. von den Zuschüssen der involvierten Kreise (Kantone, Interessengruppen) finanziert werden müsse. Es gelang nun dem Sekretariat der Stiftung im ersten Betriebsjahr nicht, die Finanzierung sicherzustellen, da insbesondere die Kantone (mit Ausnahme des Tessin) sich mit verbindlichen Zusagen schwer taten.

Qualitätssicherung und Patientensicherheit (Mo. 04.3624)

Mit einer Motion seiner SGK, welche das Anliegen einer parlamentarischen Initiative Heim (sp, SO) (Pa. Iv. 04.433) aufnahm, beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu sorgen. Eine erste wichtige Massnahme könnte die Schaffung eines zentralen Meldesystems für medizinische Fehler sein, wie sie insbesondere bei der Abgabe von Medikamenten immer wieder vorkommen. Der Bundesrat, der die Auffassung vertrat, die Qualitätssicherung sei in erster Linie eine Angelegenheit der Kantone und der Krankenversicherer, hatte die Motion nicht entgegen nehmen wollen. Der Ständerat formulierte die Motion um, so dass schliesslich auch der Bundesrat zustimmen konnte. Statt dem Bund die Verantwortung für die Qualitätssicherung zu überbinden, soll dieser sich lediglich in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen für die Umsetzung des Anliegens einsetzen. (Dieser Auftrag könnte auch der 2003 ins Leben gerufenen und seither mit finanziellen Problemen kämpfenden „Stiftung für Patientensicherheit“ neuen Auftrieb geben.)

Im Vorjahr hatte der Nationalrat den Bundesrat mit einer Motion seiner SGK verpflichten wollen, für die Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der medizinischen Behandlung zu sorgen. Der Ständerat hatte den Auftrag aus Rücksicht auf die Kantonshoheit im Gesundheitswesen dahingehend abgeschwächt, dass der Bund nur für die Steuerung, die Regulierung und die Koordination dieser Fragen zuständig sein soll. Dieser Sicht schloss sich nun auch die grosse Kammer an.

Studie über die Patientenzufriedenheit

Im August veröffentlichte der Internet-Vergleichsdienst Comparis als schweizerische Premiere je eine Studie über subjektive und teilweise auch objektivierbare Qualitätskriterien von 53 ausgewählten Akutspitälern der Schweiz. Der Vergleich beruhte auf einer Befragung von Patientinnen und Patienten, die in den vergangenen 12 Monaten in Spitalbehandlung waren. Bei der Patientenzufriedenheit zeigte sich dabei ein Graben zwischen der Deutschschweiz und dem Tessin auf der einen, der Westschweiz auf der anderen Seite, sowie ein deutliches Gefälle zwischen Stadt und Land. Die Universitätsspitäler wurden auffallend schlechter beurteilt als die kleinen Grundversorgungsspitäler, jene in der Romandie klar negativer als jene in der Deutschschweiz; am zufriedensten zeigten sich die Tessiner.

Studie über das Infektionsrisiko

Zwei Wochen nach der Veröffentlichung ihrer Studie über die Patientensicherheit doppelte Comparis mit einer Vergleichsstudie zum Infektionsrisiko in den Akutspitälern nach, die ein vergleichbares Resultat wie diese ergab: Je grösser ein Spital, umso erheblicher ist auch die Wahrscheinlichkeit, an einem Infekt zu erkranken, der in keinem Zusammenhang mit dem ursächlichen Einlieferungsgrund steht. Das gleiche Bild zeigte sich auch – immer im Urteil der Befragten – bei den Behandlungsfehlern und den nicht geplanten Wiedereintritten. Auch hier belegte das Universitätsspital Genf einen (negativen) Spitzenplatz: 29% der Patienten mussten nach der Entlassung erneut oder wegen der gleichen Krankheit wieder hospitalisiert werden; die durchschnittliche Quote aller Akutspitäler lag demgegenüber bei 11%. Erneut schnitten die Tessiner Spitäler bei allen drei Kriterien am besten ab. Von den Fachleuten an der Front wurden die Studien als Schritt zu vermehrter Transparenz und mehr Wettbewerb zwar begrüsst, aber auch mit Vorbehalten gegenüber der Objektivierbarkeit von Patientenaussagen versehen.