In der Wintersession 2024 begann der Nationalrat mit der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ). Die meisten Änderungen des Ständerats wurden stillschweigend gutgeheissen. Die Volkskammer entschied jedoch – entgegen dem ständerätlichen Vorschlag –, die Registrierungspflicht im Anwaltsregister für die Nutzung der Plattform beizubehalten. Auch dem vorgängigen Entscheid der kleinen Kammer, dass Nutzende die Metadaten von überwiesenen Dokumenten nachträglich auf Antrag noch verändern oder löschen können, erteilte der Nationalrat eine Absage. Der Nationalrat befürwortete ausserdem eine flexible Übergangsfrist von ein bis fünf Jahren nach Inkrafttreten des BEKJ, bevor die Nutzung der Plattformen obligatorisch wird. Damit werde den Kantonen eine gewisse Freiheit bei der Implementierung gewährt und der Vorschlag sei als Kompromiss zwischen den Kantonen und der Anwaltschaft zu betrachten, so Kommissionssprecherin Min Li Marti (sp, ZH). Die Anwaltschaft hatte im vorgängigen Vernehmlassungsverfahren auf eine längere Implementierungsfrist gepocht.
Der Ständerat begrüsste daraufhin alle Änderungen des Nationalrats bis auf die Registrierungspflicht im Anwaltsregister, wo sich die Kantonskammer gegen ein Obligatorium und somit auch gegen die Haltung des Bundesrats wehrte. Kommissionssprecher Daniel Jositsch (sp, ZH) erläuterte den einstimmigen Antrag der RK-SR im Plenum und führte aus, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum Anwältinnen und Anwälte, die nicht an gerichtlichen Verfahren teilnehmen, sich trotzdem registrieren müssten. Dies verursache überflüssige monetäre und zeitliche Kosten. Überdies wurde eine zweite Differenz zur Volkskammer mit einem einstimmig angenommenen Einzelantrag von Mathias Zopfi (gp, GL) geschaffen. Der Antrag verlangte eine Erhöhung der Übergangsfrist von zwei (statt einem) auf fünf Jahre bis zum Umsetzungsobligatorium für die Kantone und eine Erhöhung der Umstellungsfrist von drei auf zwölf Monate für die Anwaltschaft im Anschluss an die Einführung durch den jeweiligen Kanton.
Die beiden verbliebenen Differenzen zur Registrierungspflicht und einer verlängerten Übergangsfrist bis zur Einführung wurden anschliessend im Nationalrat beibehalten. Eine mit Stichentscheid der Präsidentin Riniker (fdp, AG) zustande gekommene Ratsmehrheit folgte dabei den Fraktionen der SP, Grünen, GLP und FDP.Die Liberalen sowie der ebenfalls knappen Kommissionsmehrheit, womit der Nationalrat an einer Übergangsfrist von mindestens einem Jahr festhielt. Wie Kommissionssprecher Mahaim (gp, VD) erläuterte, würde eine Verlängerung um ein Jahr insbesondere diejenigen Kantone ausbremsen, die bereits Investitionen in diesem Bereich getätigt hätten. Mit 98 zu 91 Stimmen bei einer Enthaltung fiel zudem der Entscheid, weiterhin eine Registrierungspflicht für alle Anwältinnen und Anwälte eines Kantons vorzusehen, wobei erneut die Fraktionen der SVP und der Mitte unterlagen. Philippe Nantermod (fdp, VS) argumentierte dabei stellvertretend für die Kommissionsmehrheit, dass eine solche Registrierung nur einen geringfügigen Aufwand darstelle und ein Weiterbetrieb analoger Strukturen zu einer unnötigen Verlangsamung der gesamten Kommunikation in der Justiz führen würde.
Da der Ständerat auf Empfehlung seiner Kommission in beiden Punkten bei seiner Haltung blieb, kam es zur Einigungskonferenz. Diese schlug vor, die Übergangsfrist auf ein Jahr festzusetzen und somit dem Antrag des Nationalrates zu folgen. Dafür sollte die Registrierungspflicht für Anwältinnen und Anwälte, welche nicht forensisch tätig sind, fallen. Dies war so vom Ständerat vorgeschlagen worden. Beide Anträge wurden anschliessend von den Räten gutgeheissen. Während der Nationalrat dies mit 135 zu 54 Stimmen gegen den Widerstand von zwei Mitgliedern der Mitte-Fraktion und einer Mehrheit der SVP-Fraktion tat, unterstützte der Ständerat den Vorschlag der Einigungskonferenz einstimmig.
In der Schlussabstimmung wurde das neue Bundesgesetz von beiden Räten angenommen. Sowohl im Nationalrat wie auch im Ständerat stimmte ein Teil der SVP-Fraktion gegen die Vorlage.