Marcel Boillat und Jean-Baptiste Hennin

Le procès des trois membres du Front de libération jurassien (FLJ) a eu lieu du 14 au 18 mars devant la Cour pénale fédérale à Lausanne. Les témoins et les avocats des accusés se sont attachés à démontrer le caractère politique des attentats commis, alors que le ministère public se refusait à entamer le procès de la question jurassienne. Dans son jugement, considéré par beaucoup d'observateurs comme un acte d'apaisement, la Cour a condamné les principaux accusés à huit et sept ans de réclusion. Mais, pendant les cinq premiers mois de l'année; un autre groupe s'est livré à des attentats criminels dans le Jura. Ses membres ont été arrêtés au début de juin et incarcérés. La tension résultant de cette pression terroriste devait rebondir en octobre, lorsque le principal prévenu, Jean-Baptiste Hennin, s'évada et parvint à se réfugier en France où il demanda l'asile politique. Une demande d'extradition a été présentée au Gouvernement français. A la fin de l'année, le tribunal chargé de statuer n'avait pas encore pris de décision sur le caractère politique ou non des attentats commis, déterminant pour refuser ou accorder l'extradition. Quoique le Rassemblement jurassien (RJ) s'interdise la violence pour parvenir à ses buts, il a pris les terroristes sous sa protection et saisi les occasions données par le procès du FLJ et par l'évasion de Hennin pour proclamer ses revendications en Suisse et à Paris.

Suite au rapport des experts, les séparatistes mirent l'accent sur des activités spectaculaires destinées à attirer l'attention sur leur cause, notamment par la préparation d'une manifestation destinée à troubler la réception du président du Grand Conseil, Péquignot, à Saignelégier et par une démonstration lors de la réception du Nouvel-An au Palais fédéral. De même ils accordèrent leur soutien aux terroristes évadés Hennin et Boillat, qui obtinrent des tribunaux français et espagnols, au cours de 1967, la reconnaissance du caractère politique de leurs délits et par conséquent le refus d'extrader. Boillat avait en outre fait poster en Suisse, par son tuteur et complice pour l'évasion Meyrat, des lettres de menaces qui firent naître la crainte, dans les milieux antiséparatistes, que l'évadé se cachât en Suisse. Des menaces furent adressées alors aux chefs séparatistes et l'Union des patriotes jurassiens (UPJ) constitua des groupes armés de gardes civiques. Dans l'autre parti, où l'on disposait déjà du groupe Bélier, non armé, les Jurassiens de l'extérieur répondirent en créant un piquet d'alarme, car ni le Conseil fédéral, ni le Conseil exécutif bernois n'avaient interdit les gardes civiques. Celles-ci cessèrent toutefois leur activité lorsqu'on apprit que Boillat avait été incarcéré à Madrid.

Das Rassemblement jurassien (RJ) und die Unité jurassienne wiederholten ihre Aufforderung an die Regierung des Kantons Jura, eine aktivere Politik für die Wiedervereinigung aller jurassischen Bezirke zu betreiben. An der Fête du peuple jurassien kündigte Roland Béguelin zudem an, dass das RJ die Möglichkeiten und die Opportunität der Gründung eines selbständigen Staates abklären wolle. Mehr Aufsehen an diesem Fest erregte allerdings der begeistert gefeierte Auftritt des 1966 wegen diverser Attentate zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilten Marcel Boillat. Der Aktivist des ehemaligen «Front de libération jurassien» (FLJ) hatte sich der Strafverbüssung durch Flucht entzogen und konnte nach dem Ablaufen der 20jährigen Vollstreckungsfrist unbehelligt aus seinem spanischen Exil zurückkehren. Nach einem kurzen Aufenthalt reiste er wieder heim nach Spanien.

Anschläge im Zusammenhang mit dem Jura-Konflikt (bis 1993)

Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Während in den älteren Generationen der Wunsch nach Gespräch und Normalisierung laut wird, neigt die organisierte Jugend beider Lager zur Aufrechterhaltung der Spannung. Im März schlug der Präsident der antiseparatistischen Force démocratique, Nationalrat Houmard (fdp, BE), einen «Waffenstillstand» vor. Der jurassische Regierungsrat P.Boillat (cvp) nahm den Vorschlag auf und wünschte Gespräche über gemeinsame Probleme. Als der zehnte Jahrestag des ersten Juraplebiszits vom 23. Juni 1974 herannahte, begannen die separatistischen Béliers mit einer Reihe von Anschlägen, die wie gewohnt eine gegen Bern oder gegen die Schweiz gerichtete Symbolik erkennen liessen, sich aber durch wiederholte Gewaltanwendung von früheren Aktionen unterschieden. Am meisten Aufsehen erregte die Fällung des Grenzbesetzungsdenkmals von Les Rangiers (JU) und die Entwendung des Unspunnensteins, der an volkstümliche Traditionen des Berner Oberlandes erinnert, aus Unterseen (BE). Die jurassische Regierung erhob gegen die Denkmalstürmer Klage und sorgte für die Wiederaufstellung des Monuments; als aber der zuständige Richter den Chef der Béliers und einige seiner Getreuen vorübergehend in Haft nahm, löste er beim Rassemblement jurassien und bei Politikern verschiedener Parteien scharfe Proteste aus. Die Sangliers, das antiseparatistische Gegenstück zu den Béliers, zeigten ihrerseits wenig Bereitschaft zu einer versöhnlichen Politik: als zum 100jährigen Jubiläum der beidseits der Kantonsgrenze verkehrenden Chemins de fer du Jura in Tramelan (BE) auch zwei jurassische Regierungsmitglieder eingeladen waren, wurden diese von der berntreuen Jugend sehr unfreundlich empfangen. (Es war das erste offizielle Auftreten jurassischer Regierungsmitglieder im Südjura.)

Parallèlement à cette affaire des caisses noires, d'autres événements sont venus émailler l'année dans les trois districts du Jura bernois. Trois mois après que le groupe «Bélier» eût effectué une restructuration interne, optant pour un travail à long terme et en profondeur et délaissant ainsi, momentanément du moins, les coups d'éclat, le Tribunal de district de Moutier était la cible d'un attentat à l'explosif, revendiqué par une mystérieuse «Deuxième fraction révolutionnaire du groupe Bélier». De son côté, la Fédération des communes du Jura bernois (FJB) a elle aussi entrepris sa propre restructuration avec deux projets en concurrence directe: l'un instituant un véritable parlement régional, l'autre un syndicat de communes. Certaines de ces dernières ont toutefois contesté l'existence même de la FJB, qu'elles jugent sans véritable pouvoir. La ville de Moutier a ainsi décidé de ne plus verser l'intégralité de ses cotisations. Enfin, la société Radio Jura bernois (RJB) a suspendu provisoirement ses programmes au début du printemps, le temps de trouver des successeurs aux professionnels en place, jugés pas assez proches des habitants de la région et de leur «mentalité». Sur le plan fédéral, le Conseil des Etats a repoussé nettement l'initiative du canton du Jura qui proposait l'amnistie de toutes les personnes condamnées pour des délits en rapport avec la question jurassienne (84.206). La commission des pétitions du Conseil national a également recommandé le rejet de l'initiative.

Ungeduld, nicht zuletzt auch mit der auf eine rechtsstaatliche und schweizerische Lösung vertrauenden jurassischen Regierung, manifestierten die für eine Wiedervereinigung kämpfenden Jugendorganisationen. In ihren Aktionen liess sich ein Stilwechsel feststellen, wie er mit der Gründung einer klandestinen Unterorganisation der Béliers 1985 angekündigt worden war. Zwar konnten die Manifestationen immer noch einen gewissen Symbolwert beanspruchen, in ihrer Radikalität wurden sie aber auch in der mit den jurassischen Anliegen sympathisierenden Presse verurteilt. Besonders deutlich wurde dies bei der Zerstörung des kulturhistorisch wertvollen Gerechtigkeitsbrunnens in der Berner Altstadt, die — auch von namhaften Vertretern der Autonomisten — der Geheimorganisation der Béliers zugeschrieben wurde. Die offizielle Gruppe der Béliers, die sich kurz vorher auf die Erzeugung von Seifenblasen in den Brunnen Berns beschränkt hatte, war nach eigenem Bekenntnis Mitwisserin, aber nicht Täterin. Die Béliers lehnten ebenfalls die Verantwortung für die Beschädigungen an der Eisbahn Tramelan kurz vor der dort abgehaltenen Jahresversammlung der Force démocratique ab.

Vom September an kam es in den Kantonen Bern und Jura zu einer Serie von Attentaten. Betroffen waren vor allem Munitionsdepots der Armee und Schiessstände. In einem Bekennerbrief und in Mauerinschriften bekannte sich ein neuer «Front de libération du Jura» (FLJ) zu den Anschlägen; Täter konnten bisher aber keine überführt werden. Neben den Behörden des Bundes und des Kantons Bern verurteilte auch die jurassische Regierung die Attentate und bezeichnete sie als kontraproduktiv für die Erreichung des Ziels der Wiedervereinigung. Die Positionen des RJ und der Gruppe Bélier waren weniger eindeutig. Sie distanzierten sich zwar von den Attentaten, wobei aber das RJ die jurassische Regierung wegen ihrer vorbehaltlosen Verurteilung kritisierte, und die Gruppe Bélier sich bemühte, den Sinn und Zweck der Gewaltakte zu erklären.

Die Auseinandersetzung verlief aber nicht nur in demokratischen Bahnen. Grosses Aufsehen erregte die durch Brandstiftung erfolgte Zerstörung der alten Holzbrücke über die Aare bei Büren (BE). Indizien deuteten darauf hin, dass dieser Anschlag auf den ehemaligen Grenzübergang zwischen dem Fürstbistum Basel und der Republik Bern im Zusammenhang mit dem Prozess gegen einen Angehörigen der Organisation Bélier stand. Dieser war unmittelbar vorher wegen der Zerstörung eines historischen Brunnens in der Berner Altstadt verurteilt worden.

Im Berichtsjahr häuften sich die Anschläge im Berner Jura wieder. Im April wurde im Haus des französischsprachigen Berner Regierungsrats Annoni (fdp) in La Neuveville eine zur Zündung bereite Brandbombe entdeckt; in der Annahme, dass die Bombe bereits explodiert sei, hatte ein anonymer Anrufer die Medien orientiert, dass es sich um die Rache für das Nichteintreten Berns auf die Forderung Moutiers nach einem Übertritt zum Kanton Jura handle. Ende Mai wurde die sechs Schüler zählende deutschsprachige Schule im Bergbauernweiler Montbautier (BE), welche den dort seit dem Mittelalter ansässigen Widertäufern dient, ein Raub der Flammen. Der Chef des Bélier, Daniel Pape, lobte die Brandstifter der Schule von Montbautier als Vorkämpfer gegen die "Germanisierung" des Juras, erklärte aber, dass seine Organisation mit diesem und auch anderen Anschlägen nichts zu tun habe. Im Juni wurde im Dorfzentrum von Malleray (BE) die Schreinerei des Präsidenten der berntreuen Organisation "Force démocratique" durch Brandstiftung zerstört.

Die Anschläge gegen bernische Personen und Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Jura-Konflikt setzten sich zu Jahresbeginn fort, fanden dann aber ein abruptes Ende. Am frühen Morgen des 7. Januars kam es zu einem Bomben-Attentat auf das Haus des antiseparatistischen Berner Grossrats Houriet (fdp) in Courtelary. In der gleichen Nacht explodierte in der Berner Altstadt in einem parkierten Auto eine Bombe, wobei der offenbar mit der Manipulation des Sprengstoffs beschäftigte Wageninsasse ums Leben kam. Beim Verunfallten handelte es sich um einen jungen, der autonomistischen Gruppe Bélier angehörenden Aktivisten. Die Bundesanwaltschaft verhaftete im Laufe der anschliessenden Untersuchung zwei Mitglieder des Béliers und entdeckte nicht zuletzt dank deren Geständnissen mehrere Sprengstoffdepots in den Freibergen (JU) sowie Pläne für weitere Anschläge.

Die im Vorjahr aufgetretene Häufung von Gewaltakten gegen bernische Personen und Einrichtungen setzte sich zu Jahresbeginn fort, fand dann aber ein abruptes Ende. Am frühen Morgen des 7. Januars kam es zu einem Bomben-Attentat auf das Haus des antiseparatistischen Berner Grossrats Houriet (fdp) in Courtelary, wobei eine Person verletzt wurde. In der gleichen Nacht explodierte in der Berner Altstadt in einem parkierten Auto eine Bombe, wobei der offenbar mit der Manipulation des Sprengstoffs beschäftigte Wageninsasse ums Leben kam. Beim Verunfallten handelte es sich um einen jungen, der autonomistischen Gruppe Bélier angehörenden Aktivisten. Während die Medien die Gewaltakte verurteilten und zur Besinnung aufriefen, machte das Rassemblement jurassien (RJ) die Behörden und dabei insbesondere das Bundesgericht wegen seines Urteils im Fall Hêche für die Ereignisse verantwortlich. Der Leiter des Bélier, Daniel Pape, stritt wie schon bei früheren Attentaten jegliches Mitwissen oder gar eine Beteiligung seiner Organisation ab und betonte, dass diese nur mit gewaltfreien Mitteln kämpfe.

St.Iv. 84.206 (JU): Amnestiebegehren im Jurakonflikt

Der Nationalrat hatte sich mit einer Standesinitiative des Kantons Jura aus dem Jahre 1984 zu befassen, mit der eine Generalamnestie zugunsten von Personen verlangt wurde, die vor 1974 wegen Delikten im Zusammenhang mit der Jurafrage verurteilt worden waren. Die Initianten versprachen sich davon eine positive Wirkung auf das Klima im Jura und auf das Verhältnis zwischen dem neuen Kanton und der Eidgenossenschaft. Wie bereits in der Ständekammer war die Ratsmehrheit nicht bereit, diesem Argument zu folgen. Ihrer Meinung nach ist das besondere Interesse des Staates an einer derart massiven Intervention der Legislative in die richterliche Gewalt in diesem Fall nicht gegeben. Dies um so mehr, als vom Erlass der Strafverbüssung nur noch eine einzige Person, der sich in Spanien im politischen Exil befindende M. Boillat, betroffen wäre. Die achtjährige Zuchthausstrafe für Boillat wird im Herbst 1987 verjährt sein.

Pascal Hêche-Mitglied der Gruppe Bélier

Das Bundesgericht hatte Ende 1991 die Strafe von 22 Monaten Zuchthaus gegen ein wegen der Zerstörung eines mittelalterlichen Brunnens in der Berner Altstadt verurteiltes Mitglied der Gruppe Bélier bestätigt. Der Verurteilte, Pascal Hêche, reichte daraufhin bei den jurassischen Behörden ein Asylgesuch ein. Er brachte damit die Kantonsregierung in eine schwierige Lage. Diese ist einerseits gegenüber dem Kanton Bern, der ein Auslieferungsgesuch gestellt hatte, gemäss dem Gesetz über die Bundesrechtspflege zu Rechtshilfe verpflichtet. Andererseits würde sie bei einer Auslieferung eines militanten Kämpfers für die jurassische Einheit an Bern unter massiven Beschuss aus den eigenen Reihen geraten. Ein Ausweg aus diesem Dilemma tat sich auf, als nachträglich von Juristen eine seit Jahrzehnten nicht mehr angewendete Verfassungsbestimmung (Art. 67 BV) entdeckt wurde, die es den Kantonen ermöglicht, bei politischen Delikten auf eine Auslieferung zu verzichten. Das letzte Mal war diese Bestimmung vor 70 Jahren angewendet worden, als der Kanton Schaffhausen die Auslieferung eines im Aargau wegen "landesverräterischer" Publikationen verurteilten Politikers verweigerte. Die jurassischen Behörden kündigten an, mit dem Entscheid über die Auslieferung zu warten, bis das Bundesgericht entschieden hat, ob es sich bei der Tat um, wie von den bernischen Gerichten behauptet, einen Vandalenakt oder um ein politisches Delikt gehandelt hat. Die Berner Regierung ersuchte in der Folge das Bundesgericht um ein diesbezügliches Urteil. Im Dezember entschied dieses, dass es sich bei der Tat im weitesten Sinne um ein politisches Delikt gehandelt hat. Dies habe zwar keine Strafmilderung zur Folge, erlaube aber dem Kanton Jura, auf die Auslieferung an Bern zu verzichten und die Strafe selbst zu vollziehen. Eine Neubeurteilung des Falls durch ein jurassisches Gericht kommt gemäss dem Urteil des Bundesgerichts nicht in Frage, da damit die Grundregel verletzt würde, dass jemand für eine Tat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt werden darf. (Zur Zerstörung des Berner Gerechtigkeitsbrunnens siehe auch hier.)

Die jurassische Regierung beschloss, den zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilten Pascal Hêche nicht an den Kanton Bern auszuliefern und ihn seine Strafe unter Aufsicht der jurassischen Vollzugsbehörden absitzen zu lassen. Dieser Entscheid, der dem Bundesgerichtsurteil vom Vorjahr entsprach, trug ihr heftige Kritik des Bélier und des RJ (Rassemblement jurassien) ein, welche einen neuen Prozess forderten. Das jurassische Kantonsparlament beschloss kurz nach dem Strafantritt, auf ein Gnadengesuch Hêches einzutreten und ihm mit dem Argument, dass seine Tat politisch motiviert gewesen sei, die Hälfte der Strafe zu erlassen. Die Berner Regierung bestritt die Kompetenz des jurassischen Parlaments zu dieser Begnadigung; sie verzichtete aber auf eine Beschwerde beim Bundesgericht, da die Erfahrung mit der Initiative "Unir" gezeigt habe, dass sich dieses Parlament ohnehin nicht an Urteile dieser Instanz halten würde.

Verhaftung und Prozess Daniel Pape (Chef des Bélier)

Die Bundesanwaltschaft verhaftete im Laufe der Untersuchung zwei Mitglieder des Béliers und entdeckte nicht zuletzt dank deren Geständnissen mehrere Sprengstoffdepots in den Freibergen (JU) sowie Pläne für weitere Anschläge. Ende Februar verhaftete die Bundespolizei dann auch noch den Chef des Bélier, Daniel Pape, und fand im Keller seines Wohnhauses 50 Handgranaten. Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft dementierte Pape Indiskretionen aus dem EJPD, die besagten, dass er über die Anschläge informiert gewesen sei. Zu den Handgranaten gab er an, dass er sie vor seiner Haustüre gefunden und dann versteckt habe, um zu verhindern, dass jemand sie verwenden könnte. Als Leiter des Bélier trat er zurück.

Vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne fand der Prozess gegen den ehemaligen Leiter des Bélier, Daniel Pape, sowie zwei weitere Ex-Mitglieder dieser Organisation statt, die 1993 wegen Besitz von Sprengstoff resp. Anschlägen verhaftet worden waren. Das Urteil von 2 (für Pape) resp. 15 und 18 Monate bedingt wurde von der Presse als milde bezeichnet und in einen Zusammenhang mit der Entspannung der politischen Situation im Berner Jura gebracht.