Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof (BRG 00.090)

Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament, die rechtliche Grundlage für die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (sog. Römer Statut) zu genehmigen. Dieses Statut war 1998 von einer UNO-Konferenz beschlossen worden. Der Gerichtshof soll zuständig sein für die Beurteilung besonders schwerer, die internationale Gemeinschaft betreffende Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Er wird nur dann tätig werden, wenn die Staaten, in welchen die Taten begangen wurden, nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die Strafverfolgung selbst durchzuführen. Neben der Beteiligung an diesem Gerichtshof beantragte die Regierung auch eine für den Vollzug erforderliche Revision des schweizerischen Strafrechts. Damit soll vor allem die Zusammenarbeit der schweizerischen Behörden mit dem Gerichtshof gewährleistet werden.

Das Parlament stimmte den Anträgen des Bundesrats aus dem Vorjahr zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Beitritt zum zukünftigen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (NL) zu. Im Nationalrat war Eintreten unbestritten. Die SVP verlangte in der Detailberatung vergeblich, dass die Ratifizierung des Römer Statuts dem obligatorischen Referendum unterstellt wird. Ihre Argumentation, dass die Schweiz damit den Verfassungsgrundsatz aufweicht, wonach die Schweiz keine Bürger an fremde Gerichte ausliefert, wurde vom Bundesrat und der Parlamentsmehrheit als nicht stichhaltig taxiert. Da dieses Gericht erst in Aktion trete, wenn ein Staat sich weigere oder nicht in der Lage sei, Kriegsverbrecher strafrechtlich zu verfolgen, sei nicht anzunehmen, dass es sich je mit schweizerischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Schweiz befassen müsse.

Gesetzesrevisionen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BRG 08.034)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Frühjahr eine Reihe von Gesetzesrevisionen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofs. Die Schweiz ist diesem internationalen Übereinkommen zur Schaffung von internationalen Gerichten zur Verurteilung von Kriegsverbrechern bereits 2001 beigetreten. Um auch in der Schweiz eine effiziente und lückenlose Umsetzung des Statuts zu gewährleisten, sollen einige Strafrechtsbestimmungen präzisiert, der neue Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit geschaffen und Kriegsverbrechen genauer definiert werden. Zudem sollen die Zuständigkeiten von Zivil- und Militärjustiz zur Durchführung von Strafverfahren neu geregelt werden.

Der Nationalrat befasste sich als erster mit den Gesetzesrevisionen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofs. Die SVP-Fraktion unterstützte als einzige und erfolglos einen Nichteintretensantrag einer Kommissionsminderheit. Sie begründete dies vor allem damit, dass die schweizerische Gesetzgebung ausreiche, um Völkermord und Kriegsverbrechen zu verfolgen. In der Detailberatung wurde ein Antrag der Linken abgelehnt, den Bestimmungen über die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Terrorismus rückwirkende Geltung zuzuschreiben. Ein vor allem von der Linken unterstützter Vorschlag, die Mindeststrafe für Völkermord auf zehn Jahre festzulegen, konnte sich gegen den Antrag des Bundesrates von fünf Jahren durchsetzen. Die Regierung hatte vergeblich argumentiert, dass es in diesem Bereich unterschiedlich schwere Verbrechen gebe und deshalb eine grössere Bandbreite bis zur maximal möglichen lebenslangen Freiheitsstrafe sinnvoll sei.

Der Nationalrat hatte sich als Erstrat bereits 2009 mit der Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofes befasst, die die Strafverfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie der Kriegsverbrechen in der Schweiz gewährleisten soll. Als Zweitrat schuf der Ständerat 2010 zwei Differenzen in Bezug auf die Unverjährbarkeit von Kriegsverbrechen sowie in Bezug auf die Härte, mit der Vorbereitungshandlungen bestraft werden sollen. Die kleine Kammer wollte, dass Kriegsverbrechen nicht erst nach Inkrafttreten des Statuts sondern rückwirkend seit 1983 unverjährbar seien. Darüber hinaus schlug der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat vor, nicht nur die schweren sondern alle Vorbereitungshandlungen zu Kriegsverbrechen zu bestrafen. Die Differenzen wurden erst in der zweiten Bereinigung ausgeräumt. Entsprechend dem Vorschlag von Bundesrat und Nationalrat wurde Unverjährbarkeit ab Inkrafttreten der Umsetzung beschlossen. Der Ständerat setzte sich hingegen mit seiner Forderung nach der Bestrafung aller Vorbereitungshandlungen für Kriegsverbrechen durch. In der Schlussabstimmung votierte der Ständerat einstimmig und der Nationalrat mit 135 zu 54 Stimmen für den Entwurf. Die Nein-Stimmen stammten allesamt von der SVP.

Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BRG 14.021)

Einstimmig sprach sich der Ständerat für die Genehmigung zweier Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs aus. Zum einen sollen durch eine Änderung der Bestimmung betreffend das Verbrechen der Aggression hochrangige Personen, die eine Angriffshandlung in die Wege leiten, völkerstrafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Zum anderen soll der Tatbestand des Kriegsverbrechens neu auch auf interne Konflikte ausgedehnt werden.

In der Frühjahrssession 2015 stimmte auch der Nationalrat den Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression und die Kriegsverbrechen zu. In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss in beiden Räten einstimmig angenommen.

Im September 2015 ratifizierte der Bundesrat die Änderungen des Römer Statuts, wie sie an der Überprüfungskonferenz von 2010 beschlossen worden waren. Der Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs wurde damit um zwei wesentliche Elemente ergänzt: Einerseits können durch die Aufnahme der Definition des Aggressionsverbrechens in das Statut künftig hochrangige Personen zur Verantwortung gezogen werden, die in Verletzung des Gewaltverbots der UNO-Charta eine Angriffshandlung in die Wege leiten. Andererseits wurde der Tatbestand des Kriegsverbrechens dahingehend ausgeweitet, dass die Verwendung von Gift und Giftwaffen fortan auch in innerstaatlichen bewaffneten Konflikten strafbar ist.

Änderung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BRG 19.028)

Mit seiner Botschaft vom 29. Mai 2019 beantragte der Bundesrat dem Parlament, die jüngsten Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren. Die Versammlung der Vertragsstaaten des Römer Statuts hatte im Dezember 2017 beschlossen, die Zuständigkeit des IStGH dahingehend zu erweitern, dass er die Verwendung von biologischen Waffen, von Waffen, die durch Splitter verletzen, die durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können, sowie von blindmachenden Laserwaffen als Kriegsverbrechen ahnden kann. Gemäss der Botschaft ist die Verwendung der genannten Waffentypen in der Schweiz bereits seit 2011 verboten. Mit der Ratifikation leiste die Schweiz ihren Beitrag zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei den schlimmsten Verbrechen und trage zur Umsetzung der verfassungsmässigen Grundsätze der Schweizer Aussenpolitik – Friedenssicherung, Stabilität und Wohlstand – bei, erläuterte Bundesrat Ignazio Cassis dem Nationalratsplenum. Wie es ihm seine Rechtskommission einstimmig (bei 5 Enthaltungen) beantragt hatte, nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen des Römer Statuts in der Herbstsession 2019 mit 106 zu 57 Stimmen bei 3 Enthaltungen diskussionslos an. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten allesamt aus der SVP-Fraktion, aus deren Reihen niemand zustimmte.

Nachdem in der Wintersession 2019 der Ständerat als Zweitrat dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der jüngsten Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs einstimmig zugestimmt hatte, passierte die Vorlage die Schlussabstimmungen in beiden Kammern mit jeweils grosser Mehrheit: Im Nationalrat wurde sie mit 142 zu 55 Stimmen und im Ständerat mit 40 zu 4 Stimmen (jeweils ohne Enthaltungen) angenommen. Der Widerstand kam vollumfänglich aus den Reihen der SVP-Fraktion. Mit der Genehmigung durch das Parlament ist der Bundesrat nun ermächtigt, die Änderungen des Römer Statuts zu ratifizieren.