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Jahresrückblick 2023: Rechtsordnung

Das Jahr 2023 war im Bereich Rechtsordnung stark von straf- und zivilrechtlichen Fragen geprägt. Die in den vergangenen Jahren immer wieder virulent geführte Debatte über die terroristische, vor allem islamistisch motivierte, Gefährdung der Schweiz rückte angesichts des fortdauernden Kriegs in der Ukraine sowie des Kriegsausbruchs im Nahen Osten weiter in den Hintergrund. Stattdessen beschäftigten eher Cyberangriffe und die Angst vor russischer Spionage die Schweizer Sicherheitspolitik. (Für Cybersicherheit vgl. Jahresrückblick zur Landesverteidigung.)

Zudem nahm der Diskurs um Grund- und Menschenrechte in der Öffentlichkeit wieder mehr Raum ein, angetrieben unter anderem vom zunehmenden Augenmerk auf den Antisemitismus infolge des Nahostkonflikts (vgl. Jahresrückblick zu Kultur, Kirchen und religionspolitische Fragen sowie Jahresrückblick zur Aussenpolitik). Nach dem Angriff der Hamas Anfang Oktober kam es in den grossen Schweizer Städten zu Kundgebungen mit antiisraelischen Parolen, worauf in der Öffentlichkeit debattiert wurde, inwiefern an propalästinensischen Friedenskundgebungen antisemitisches und rechtsextremes Gedankengut verbreitet werde. Aus Sorge vor einer gewaltsamen Eskalation verhängte die Stadt Bern bis Weihnachten ein Demonstrationsverbot, was wiederum zu Protesten aufgrund der Grundrechtseinschränkung führte. In der Medienberichterstattung spiegelte sich diese Entwicklung in einem Anstieg in den Themenbereichen «Bürgerrechte» sowie «innere Konflikte und Krisen» gegen Ende Jahr wider (vgl. Abb. 1 der APS-Zeitungsanalyse). Auch über das ganze Jahr gesehen vereinnahmten diese beiden Themen einen höheren Anteil der Zeitungsberichterstattung als im Vorjahr (vgl. Abb. 2). Die gestiegene Sensibilität für die Antisemitismus-Thematik zeigte sich ebenso im Parlament, das im Laufe des Jahres eine Handvoll Vorstösse für ein Verbot von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit behandelte und diese Forderung im Grundsatz unterstützte. Als «historischen Moment» bezeichnete der Bundesrat die Gründung der Nationalen Menschenrechtsinstitution im Mai 2023, das Resultat eines zwanzigjährigen Prozesses zur Förderung der Menschenrechte in der Schweiz.

Unter anderem von Menschenrechts- und Frauenorganisationen gefeiert wurde die Verabschiedung des revidierten Sexualstrafrechts durch die beiden Räte. Begleitet von einer lebhaften gesellschaftlichen Debatte rangen die Räte bei der Revision des Sexualstrafrechts insbesondere um eine neue, zeitgemässe Definition von Vergewaltigung, die sie letztlich in der sogenannten erweiterten Widerspruchslösung fanden. Damit sind sexuelle Handlungen künftig strafbar, wenn sie gegen den Willen – aber im Unterschied zur Zustimmungslösung nicht «ohne Einwilligung» – einer Person vorgenommen werden oder wenn ein Schockzustand für sexuelle Handlungen ausgenutzt wird. Dass das Opfer nachweisbar zur sexuellen Handlung genötigt wurde, ist mit der neuen Regelung indes nicht mehr erforderlich. Im Unterschied zum alten Recht, wonach nur Frauen Opfer einer Vergewaltigung sein konnten, spielt das Geschlecht des Opfers im revidierten Sexualstrafrecht keine Rolle mehr. Mit Verabschiedung der Sexualstrafrechtsrevision brachten die eidgenössischen Räte im Sommer 2023 eines der grössten Gesetzgebungsprojekte der 51. Legislatur zum Abschluss: die unter dem Titel «Harmonisierung der Strafrahmen» durchgeführte Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches (BT). Ziel der Strafrahmenharmonisierung war es, die aus den 1940er-Jahren stammenden Strafen mit den heutigen Werthaltungen in Einklang zu bringen und deren Verhältnis zueinander neu auszuloten. Noch während das Sexualstrafrecht zu Ende debattiert wurde, traten die ersten beiden Vorlagen des BT-Revisionsprojekts, die in erster Linie die Strafen für Gewaltdelikte erhöhten, am 1. Juli 2023 bereits in Kraft.

Als weiteres Grossprojekt schloss das Parlament im Frühling 2023 die Revision der Zivilprozessordnung ab. Mit einer Vielzahl punktueller Anpassungen sollten festgestellte Schwachstellen der 2011 in Kraft getretenen Zivilprozessordnung ausgebessert und insgesamt deren Praxistauglichkeit verbessert werden. Ein von der Einigungskonferenz vorgeschlagener Kompromissvorschlag wurde schliesslich in beiden Räten breit mitgetragen. Nachdem im Sommer auch die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist, wird das revidierte Zivilprozessrecht planmässig am 1. Januar 2025 in Kraft treten können.

Weiter stand 2023 im Zivilrecht das Erbrecht auf der politischen Agenda. Mit der Überarbeitung des sechsten Kapitels des IPRG über das internationale Erbrecht sollten Kompetenzkonflikte mit ausländischen Behörden minimiert und sich widersprechende Entscheidungen in internationalen Erbrechtsfällen verhindert werden. Zwischen den Kammern entbrannte ein erbitterter Streit über einige Punkte, so etwa um die Frage, ob Schweizer Doppelbürgerinnen und -bürger wählen können sollen, dem Recht welches ihrer Heimatstaaten sie ihren Nachlass unterstellen wollen. Nach erfolgreicher Kompromissfindung konnte die Vorlage in der Wintersession 2023 schliesslich verabschiedet werden. Im Hinblick auf das innerstaatliche Erbrecht trat am 1. Januar 2023 die erste Etappe der laufenden Erbrechtsrevision in Kraft, die in erster Linie die Pflichtteile reduzierte und damit die Verfügungsfreiheit der Erblasserinnen und Erblasser erhöhte. Die zweite Etappe zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge kam im Sommer 2023 ins Parlament, wobei der Ständerat im Unterschied zum Nationalrat nicht auf den Entwurf eintreten wollte.

Darüber hinaus trieben Bundesrat und Parlament 2023 die Digitalisierung in der Justiz voran. Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Digitalisierung im Notariat ebneten die eidgenössischen Räte den Weg für die elektronische Ausfertigung von Urkunden und Beglaubigungen. Damit muss das Originaldokument künftig nicht mehr in Papierform erstellt werden. Zur sicheren Aufbewahrung der elektronischen Originaldokumente wird ein nationales Urkundenregister geschaffen. Um den elektronischen Rechtsverkehr generell zu ermöglichen, war im Parlament zudem das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz hängig, wo es vom Erstrat positiv aufgenommen wurde.

Nach der grossen gesellschaftlichen Kontroverse um das Verbot zur Verhüllung des Gesichts, die rund um die 2021 angenommene Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ausgefochten worden war, ging die Umsetzung der Initiative geradezu ereignisarm vonstatten. Beide Parlamentskammern verabschiedeten den Entwurf zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot unverändert und mit grossen Mehrheiten. Auch in der Gesellschaft war kein grösserer Widerstand mehr vernehmbar, sodass die im Januar 2024 endende Referendumsfrist wohl ungenutzt verstreichen wird.

Für neue Kontroversen sorgen dürfte hingegen die im Mai 2023 lancierte Volksinitiative «für ein modernes Bürgerrecht». Die sogenannte Demokratie-Initiative fordert, dass Ausländerinnen und Ausländer schweizweit Anspruch auf Einbürgerung haben, wenn sie sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten, zu keiner längeren Freiheitsstrafe verurteilt wurden und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Die hinter der Initiative stehende «Aktion Vierviertel» sieht in der tiefen Einbürgerungsquote ein Demokratiedefizit, weil rund ein Viertel der zur Schweizer Gesellschaft gehörenden Menschen politisch nicht mitbestimmen darf.

Jahresrückblick 2023: Rechtsordnung
Dossier: Jahresrückblick 2023

In der Wintersession 2023 hiess der Ständerat mit 23 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion der RK-SR für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen, Symbolen gut. Diese wurde von der Rechtskommission als Reaktion auf die Motion Binder-Keller (mitte, AG) lanciert, die zum Ziel hatte, Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos zu verbieten. Im Unterschied zur Motion Binder wollte die Kommissionsmotion den Wirkungsbereich des Verbotes auf weitere extremistische, gewaltverherrlichende und rassendiskriminierende Symbole ausweiten und es der Regierung überlassen, ob das Verbot in einem Spezialgesetz oder im Strafgesetzbuch umzusetzen sei. Die Mehrheit der Ständekammer gab diesem breiter gefassten Ansatz den Vorzug, während die Mitte-Links-Minderheit lieber die Motion Binder-Keller überweisen wollte und die Kommissionsmotion daher ablehnte.

Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen (Mo. 23.4318)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

In der Wintersession 2023 lehnte der Ständerat die Motion Binder-Keller (mitte, AG) ab, die zum Ziel hatte, Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos zu verbieten. Er folgte damit, anders als der Nationalrat, der Empfehlung des Bundesrates und nahm stattdessen eine Kommissionsmotion der RK-SR an, die den Wirkungsbereich des Verbotes auf weitere extremistische, gewaltverherrlichende und rassendiskriminierende Symbole ausweiten und es der Regierung überlassen will, ob das Verbot in einem Spezialgesetz oder im Strafgesetzbuch umzusetzen sei. Die Motionärin plädierte vergeblich dafür, beide Motionen anzunehmen und so dem Verbot von nationalsozialistischer Symbolik konkret Schub zu verleihen sowie den vorangegangenen Bericht des Bundesrates gebührend zu berücksichtigen. Die enge Umsetzungsvorgabe der Motion sei zudem bewusst gewählt, um die nach Artikel 1 StGB erforderliche klare Definition zu gewährleisten. Eine Mehrheit war jedoch davon überzeugt, dass der Antrag der Kommission die genannte Forderung genügend mit einschliesse und hiess die Kommissionsmotion mit 23 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Die Gegenstimmen stammten von Mitte-Links, welche die Motion Binder-Keller überweisen wollten.

Keine Verherrlichung des Dritten Reiches. Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos verbieten (Mo. 21.4354)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Mitte Oktober 2023 gab die Bundeskanzlei bekannt, dass der Unterschriftenbogen für die Volksinitiative «Für den wirksamen Schutz der verfassungsmässigen Rechte» (Souveränitätsinitiative) gültig ist und somit mit der Unterschriftensammlung begonnen werden kann. Diese Initiative, eingereicht von einem Komitee rund um den Präsidenten von Mass-voll, Nicolas Rimoldi, und den Co-Präsdidenten der «Freunde der Verfassung», Roland Bühlmann, verlangte, dass die Schweiz keine völkerrechtlichen Verträge abschliessen darf, welche die Grundrechte tangieren. Ebenfalls verboten wären Staatsverträge, bei denen sich die Schweiz an die Rechtsprechung anderer Staaten oder supranationaler Organe halten müsste – mit Ausnahme des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs. Bereits bestehende rechtliche Verpflichtungen sollen zudem darauf überprüft werden, ob die genannten Erfordernisse eingehalten werden. Im Initiativkomitee nahmen auch Mitglieder der SVP-Nationalratsfraktion Einsitz, so etwa Lukas Reimann (svp, SG) oder Andreas Glarner (svp, AG). Die Sammelfrist für die 100'000 Unterschriften dauert bis April 2025.

Für den wirksamen Schutz der verfassungsmässigen Rechte (Souveränitätsinitiative)

Im Oktober 2023 befasste sich die RK-SR mit mehreren Vorstössen für ein Verbot von extremistischen, insbesondere nationalsozialistischen, Symbolen in der Öffentlichkeit, darunter auch mit der parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH). Die Kommission begrüsste ein Verbot für entsprechende Symbole, erachtete den Weg über eine Motion allerdings als zielführender als jenen über eine parlamentarische Initiative. Sie lancierte daher eine eigene Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) und gab der parlamentarischen Initiative Barrile keine Folge.

Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen (Pa.Iv. 21.524)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Im Oktober 2023 befasste sich die RK-SR mit mehreren Vorstössen für ein Verbot von extremistischen, insbesondere nationalsozialistischen, Symbolen in der Öffentlichkeit, darunter auch mit der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission für ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen. Die Kommission begrüsste ein Verbot für entsprechende Symbole, erachtete den Weg über eine Motion allerdings als zielführender als jenen über eine parlamentarische Initiative. Sie lancierte daher eine eigene Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) und gab der parlamentarischen Initiative der RK-NR keine Folge.

Spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen (Pa.Iv. 23.400)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Nachdem der Ständerat den Entwurf zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot im Sommer 2023 ohne Änderungen gutgeheissen hatte, beantragte die RK-NR ihrem Rat mehrheitlich, dasselbe zu tun. Eine Minderheit Gysin (gp, TI) beantragte Nichteintreten, weil sie durch die Umsetzung auf Bundesebene den Föderalismus und das Subsidiaritätsprinzip verletzt sah, fand in der Herbstsession 2023 aber ausserhalb der Grünen und der FDP-Fraktion keine Unterstützung. Mit 135 zu 32 Stimmen bei 2 Enthaltungen trat der Nationalrat als Zweitrat auf den Entwurf ein. Die Mehrheit erachtete den Vorschlag des Bundesrates, der sich auf die Strafrechtskompetenz in Artikel 123 BV stützt, als verfassungskonform und betonte darüber hinaus, dass sich gemäss Vernehmlassung auch die Kantone eine Umsetzung auf Bundesebene wünschten. Auch in der Detailberatung folgte die grosse Kammer überall den Anträgen ihrer Kommissionsmehrheit. Dieselben Änderungsvorschläge, die bereits im Ständerat erfolglos gewesen waren, fanden auch im Nationalrat keine Mehrheit. Schliesslich stimmte die Volkskammer dem unveränderten Entwurf mit 151 zu 29 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.

Damit kam das Geschäft noch in derselben Session in die Schlussabstimmungen. Dort nahm der Nationalrat das Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot mit 163 zu 31 Stimmen bei 2 Enthaltungen an, wobei sich die geschlossen stimmende Grüne Fraktion sowie ein Mitglied der FDP-Fraktion dagegen aussprachen. Der Ständerat verabschiedete die Vorlage mit 35 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Hier stammte die Skepsis aus dem links-grünen Lager.

Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot (BRG 22.065)
Dossier: Nationales Burkaverbot

En septembre 2023, le Conseil fédéral a publié son message relatif à la loi sur les biens utilisés pour la torture. Ce projet est en conformité avec la recommandation du Conseil de l'Europe visant à réguler les biens pouvant être employés dans le cadre de la peine de mort ou de la torture. La nouvelle loi tire largement parti du règlement de 2005 de l'Union Européenne (UE).
Les principales dispositions de cette nouvelle loi comprennent l'interdiction de l'importation, du transit et de l'exportation de biens dont l'unique usage pratique est celui d'infliger la peine capitale, la torture, ou d'autres formes de traitements cruels, inhumains ou dégradants. De plus, la fourniture d'une assistance technique pour ces biens, ainsi que la promotion de ces produits, seront également interdites. Les biens ayant d'autres utilisations pratiques seront soumis à une autorisation pour leur exportation et leur courtage, tout comme la fourniture d'une assistance technique associée. Notamment, la nouvelle loi intègre le contrôle de l'exportation de médicaments pouvant être utilisés pour exécuter des êtres humains, actuellement régi par la loi sur les produits thérapeutiques (LPTh). Le transfert de cette compétence dans la nouvelle loi implique que le courtage et la fourniture d'une assistance technique pour ces médicaments seront également soumis à autorisation. Ces mesures visent à renforcer la responsabilité et la surveillance dans le commerce de biens susceptibles de porter atteinte aux droits fondamentaux et à la dignité humaine, conformément aux normes internationales en vigueur.
La proposition de loi a été transmise au Parlement pour examen.

Loi sur les biens utilisés pour la torture

Nachdem der Bundesrat im Juni 2022 den erfüllenden Bericht veröffentlicht hatte, schrieb der Nationalrat in der Sommersession 2023 das Postulat Reynard (sp, VS) betreffend die Datenlage zu Diskriminierungen von LGBTI-Personen ab, wie es die Regierung im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 beantragt hatte.

Datenerhebung zu Diskriminierungen, die auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität beruhen, mit Augenmerk auf Mehrfachdiskriminierungen (Po. 16.3961)

Ein Postulat von Andrea Caroni (fpd, AR) zur rechtlichen Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht wurde in der Sommersession 2023 vom Ständerat stillschweigend abgeschrieben. Mit der Veröffentlichung eines entsprechenden Berichts im Dezember 2021 hatte der Bundesrat das Postulat als erfüllt erachtet und dessen Abschreibung beantragt.

Rechtliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht (Po. 19.4092)

Beim Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) wurde im Juni 2023 einstimmig Matthias Miescher zum neuen Präsidenten gewählt. Miescher, der davor neun Jahre lang Vorsitzender des Solothurnischen Anwaltsverbands gewesen war, löste beim SAV die Genferin Birgit Sambeth ab. Sambeth war die zweite Frau im Präsidium des 125-jährigen Verbands gewesen. Die Amtszeit als SAV-Präsident beträgt zwei Jahre, den Aufwand schätzte Miescher gegenüber der Presse auf ein 50-Prozent-Pensum.
Einen inhaltlichen Schwerpunkt wollte Miescher beim Zugang aller Menschen zum Recht setzen: Obwohl dieser grundsätzlich garantiert sei, werde er aus «angeblich guten politischen Gründen» immer wieder attackiert, etwa mit Bestrebungen zur Aushöhlung der unentgeltlichen Rechtspflege oder mit Angriffen auf das Klientinnen- und Klientengeheimnis. Des weiteren nahm er sich vor, den von seiner Vorgängerin eingeschlagenen Kurs zur Steigerung der Diversität im Berufsstand der Anwältinnen und Anwälte fortzuführen, etwa bezüglich der Geschlechteranteile.
Der SAV ist die Berufsorganisation der freiberuflich tätigen Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz und zählt rund 11'000 Mitglieder in 24 Kantonalverbänden. Sein Engagement gilt nach eigenen Angaben nicht nur dem Ansehen und den Interessen des Anwaltsstandes sowie der Weiterbildung seiner Mitglieder, sondern auch der «Vervollkommnung des Rechts und der Rechtspflege [...] im Interesse der Rechtsuchenden und des Rechtsstaats», wozu er auch in den Gesetzgebungsverfahren des Bundes seine Stimme erhebe.

Präsidium des Anwaltsverbands

In der Sommersession 2023 beriet der Ständerat als Erstrat das Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot, mit dem die 2021 angenommene Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot umgesetzt werden sollte. Nachdem die kleine Kammer im März entgegen dem Antrag ihrer SPK auf den Entwurf eingetreten war, hatte die Kommission sich erneut mit der Vorlage beschäftigt und beantragte ihrem Rat nun die Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Im Ständeratsplenum blieb die SVP-Fraktion mit ihren Anträgen für eine Verschärfung der Bestimmungen ebenso erfolglos wie das links-grüne Lager mit Anträgen für eine Lockerung. So sprach sich die Ständekammer dagegen aus, dass das Verhüllungsverbot auch in Gemeinschaftsräumen von Mietshäusern gelten soll, wie es eine Minderheit Minder (parteilos, SH) beantragte. Wie vom Bundesrat angedacht, soll die Gesichtsverhüllung nur an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten verboten werden. Das Verbot schütze das gesellschaftliche Zusammenleben, erklärte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, es garantiere nicht das Recht, im Privatleben nie auf eine verschleierte Person zu treffen. Ebenso lehnte es die Kantonskammer ab, das Bewilligungsverfahren für Gesichtsverhüllungen strenger zu reglementieren, wie es eine weitere Minderheit Minder vorschlug. Damit würde zu stark in die kantonale Organisation eingegriffen, argumentierte Kommissionssprecher Mathias Zopfi (gp, GL). Andererseits wollte der Ständerat die Ausnahmebestimmungen auch nicht erweitern, wie es eine Minderheit Stöckli (sp, BE) forderte. Durch eine Ausnahme für «achtenswerte Gründe» – wie sie die Kantone Bern und St. Gallen bereits kennen – wollte die linke Minderheit sicherstellen, dass Demonstrantinnen und Demonstranten sich verhüllen dürfen, um ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen, etwa bei Demonstrationen gegen häusliche Gewalt oder Kundgebungen der Anonymen Alkoholiker. Obwohl auch der Bundesrat den Vorschlag unterstützte, fand er in der Ständekammer keine Mehrheit. Letztere war der Ansicht, dass die Ergänzung nicht nötig sei, weil die Verhüllung aus Sicherheitsgründen auch die Sicherheit vor Repressionen umfasse, wie Berichterstatter Zopfi ausführte. Zuletzt stimmte die bürgerlich geprägte Mehrheit in der Kantonskammer gegen einen Antrag Mazzone (gp, GE), der die Maximalbusse von CHF 1000 auf CHF 200 senken wollte. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat den unveränderten Entwurf mit 36 gegen 8 Stimmen. Letztere stammten aus dem links-grünen Lager.

Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot (BRG 22.065)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Entgegen dem Antrag des Bundesrates nahm der Nationalrat in der Sondersession vom Mai 2023 eine Motion Binder-Keller (mitte, AG) mit dem Ziel an, Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos zu verbieten. Seine Ablehnung begründete der Bundesrat unter anderem damit, dass das geltende Recht die öffentliche Verwendung von nationalsozialistischen und anderen rassistischen Symbolen zu Propagandazwecken bereits verbiete. Ohne Propagandaabsicht würden die Menschenwürde und der öffentliche Frieden indes nur «mittelbar» beeinträchtigt. Die Meinungsfreiheit gelte zwar nicht absolut, aber gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts sei «hinzunehmen, dass auch stossende Ansichten vertreten werden, selbst wenn sie für die Mehrheit unhaltbar sind», so die Regierung in ihrer Stellungnahme vom Februar 2022.
Wie die Motionärin ein gutes Jahr darauf im Ratsplenum schilderte, habe diese «seltsame Antwort» des Bundesrates einigen «Aufruhr» verursacht, sodass sich dieser veranlasst gesehen habe, einen Bericht zum Thema in Auftrag zu geben. Dieser sei dann zum Schluss gekommen, dass ein Verbot von Nazisymbolik machbar sei, weshalb sie den Rat ersuche, «ein solches Verbot auf den Weg zu schicken», so Binder-Keller. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bestätigte diese Folgerung und merkte an, dass die Diskussion um ein einschlägiges Verbot bei Weitem noch nicht abgeschlossen sei. Deren Fortführung werde schon durch die zwei hängigen parlamentarischen Initiativen der RK-NR (Pa.Iv. 23.400) und Barrile (sp, ZH; Pa.Iv. 21.524) garantiert, weshalb die vorliegende Motion abgelehnt werden könne. Die Mehrheit in der grossen Kammer sah dies jedoch anders und hiess den Vorstoss mit 141 zu 42 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Die Gegenstimmen stammten aus den Fraktionen der SVP und der FDP.

Keine Verherrlichung des Dritten Reiches. Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos verbieten (Mo. 21.4354)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

In der Sondersession vom Mai 2023 nahm der Nationalrat mit 142 zu 23 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine Motion von Falkenstein (ldp, BS) an, die wirksame Massnahmen gegen Zwangsverheiratungen forderte. Konkret sollen Zwangsverheiratungen künftig mit strafrechtlichem Landesverweis sanktioniert werden können. Die Motionärin ersuchte den Bundesrat um eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Zwangsheiraten. Zusätzlich soll die Regierung die zuständigen interkantonalen Konferenzen – die KKJPD, die EDK und die SODK – zur Verstärkung der Präventionsmassnahmen auffordern. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt, da er keinen Handlungsbedarf sah. Der Straftatbestand der Zwangsheirat (Art. 181a StGB) gelte bereits heute als Anlasstat zur obligatorischen Landesverweisung. Weiter argumentierte er, er habe gegenüber den Kantonen keine Weisungsbefugnis, was den Nationalrat – mit Ausnahme der meisten Grünen und grünliberalen Stimmen – aber offenbar nicht überzeugte.

Wirksame Massnahmen gegen Zwangsverheiratungen (Mo. 21.4541)

Im April 2023 lancierte eine Trägerschaft bestehend aus Organisationen für Menschen mit Behinderungen (AGILE.CH, Inclusion Handicap und Tatkraft), Amnesty International Schweiz und der Stiftung für direkte Demokratie zusammen mit zahlreichen Betroffenen und Unterstützenden aus der Zivilgesellschaft die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen» (Inklusions-Initiative). Diese verlangt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen sowie die dafür notwendigen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen. Speziell hob die Initiative die Notwendigkeit des Rechts zur freien Wahl des eigenen Wohnorts und der Wohnform hervor. An der zur Lancierung des Volksbegehrens einberufenen Medienkonferenz wiesen Angehörige des Initiativkomitees darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen trotz des seit 20 Jahren bestehenden Behindertengleichstellungsgesetzes beinahe in jedem Lebensbereich Benachteiligungen erfahren würden. Im Vormonat hatte etwa auch ein Bericht des Bundesrates aufgezeigt, dass bei der Zugänglichkeit zum ÖV nach wie vor beträchtliche Barrieren bestehen. Das Initiativkomitee hat bis zum 25. Oktober 2024 Zeit, die notwendigen Unterschriften für sein Anliegen zu sammeln.

Inklusions-Initiative

Mit derselben Argumentation wie schon der Ständerat befürwortete in der Frühjahrssession 2023 auch der Nationalrat die Motion Sommaruga (sp, GE) für die Übernahme des Verbrechens der Aggression gemäss Römer Statut ins Schweizer Recht. Mit 127 zu 53 Stimmen erhielt der Vorstoss, der vom Bundesrat und der Mehrheit der RK-NR zur Annahme beantragt wurde, breite Zustimmung. Nur die SVP-Fraktion folgte geschlossen der Kommissionsminderheit und lehnte ihn ab.

Kampf gegen die Straffreiheit. Übernahme des Verbrechens der Aggression gemäss Römer Statut in das Schweizer Recht (Mo. 22.3362)

Als vorberatende Kommission des Erstrates befasste sich im Februar 2023 die SPK-SR mit dem Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG). Sie trat zunächst mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf das Geschäft ein und beriet es im Detail. In der Gesamtabstimmung lehnte sie die Vorlage dann jedoch mit Stichentscheid des Präsidenten Mathias Zopfi (gp, GL) bei 5 zu 5 Stimmen und 3 Enthaltungen ab. Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dass die Umsetzung des in der Bundesverfassung verankerten Gesichtsverhüllungsverbots in die Zuständigkeit der Kantone falle, da es sich um eine Frage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung handle. Dass sich der Bundesrat hier auf seine Strafrechtskompetenz stütze, sei nicht angebracht, weil nicht die Bestrafung im Vordergrund stehe.
Für den Ständerat war der Ablehnungsentscheid seiner Kommission in der Gesamtabstimmung mit einem Antrag auf Nichteintreten gleichzusetzen. Dem gegenüber stand ein Einzelantrag Chiesa (svp, TI) auf Eintreten. Die kleine Kammer führte in der Frühjahrssession 2023 also die Eintretensdebatte zum Geschäft. Kommissionspräsident Mathias Zopfi stellte klar, es sei nicht der Wille der Kommission, das Verhüllungsverbot nicht umzusetzen. Alleine aus der Tatsache, dass es ich um eine Bestimmung der Bundesverfassung handle, lasse sich aber keine Bundeskompetenz begründen, legte er die Position der knappen Kommissionsmehrheit dar. Das Gesichtsverhüllungsverbot sei eine «Bestimmung über das Auftreten im öffentlichen Raum und die Sicherheit» und damit «Sache der Kantone», so Zopfi. Die Zuständigkeit des Bundes auf Basis der Strafrechtskompetenz sei ein «Gewürge», pflichtete Kommissionskollege Andrea Caroni (fdp, AR) bei. Weiter erinnerte Kommissionspräsident Zopfi daran, dass der Bundesrat selbst vor der Volksabstimmung stets betont habe, für die Umsetzung der Verfassungsbestimmung seien dereinst die Kantone zuständig. «Der Föderalismus sollte in der Kammer der Kantone schon so fundiert verankert sein, dass er nicht beim kleinsten oder einem mittelgrossen politischen Gegenwind einknickt», redete er seinen Ratskolleginnen und -kollegen ins Gewissen.
Auf der anderen Seite argumentierte Antragsteller Marco Chiesa, es sei «von kapitaler Wichtigkeit», dass es eine schweizweit einheitliche Regelung gebe. Das sei, was die Initiantinnen und Initianten erwartet hätten und was von der Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung beschlossen worden sei. Mit einem «komplexen Flickenteppich von kantonalen Normen» sei niemandem gedient, stiess Fraktionskollege Werner Salzmann (svp, BE) ins selbe Horn. Kommissionsmitglied Daniel Fässler (mitte, AI), der sich ebenfalls für Eintreten aussprach, merkte an, dass der Spielraum für kantonal unterschiedliche Regelungen im Hinblick auf die streng definierten Ausnahmen ohnehin klein sei, weshalb eine kantonale Umsetzung keinen Sinn mache. Der Parteilose Thomas Minder (SH), der für die SVP-Fraktion in der SPK-SR sitzt, warf der Kommissionsmehrheit vor, ein «Schwarzpeterspiel» zu spielen und die «heisse Kartoffel» an die Kantone abschieben zu wollen. Er fühlte sich an die «materielle Nichtumsetzung» der Masseneinwanderungsinitiative erinnert und warnte, der Burka-Initiative drohe bei einem Nichteintreten nun eine «formelle Nichtumsetzung». Abschliessend plädierte auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider für Eintreten. Sie rief dem Rat in Erinnerung, dass sich in der Vernehmlassung nur ein Kanton gegen den Gesetzesvorschlag ausgesprochen hatte. Das Gesetz garantiere eine einheitliche Umsetzung der Verfassungsbestimmung im ganzen Land und bringe das Gesichtsverhüllungsverbot ins Gleichgewicht mit den verfassungs- und menschenrechtlichen Anforderungen an die Einschränkung von Grundrechten. Die Ständekammer stimmte schliesslich mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung für Eintreten, wobei sich die Ratslinke sowie einige vereinzelte Stimmen aus FDP und Mitte dagegen stellten. Damit geht das Geschäft noch einmal an die Kommission zur Detailberatung.

Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot (BRG 22.065)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Da das Anliegen über die beiden parlamentarischen Initiativen Barrile (sp, ZH; Pa.Iv. 21.524) und der RK-NR (Pa.Iv. 23.400) weiterverfolgt werden würde, zog Gabriela Suter (sp, AG) ihre Initiative für ein Verbot der öffentlichen Verwendung und Verbreitung rassendiskriminierender Symbole in der Frühjahrssession 2023 zurück. Ihre Initiative war von der RK-NR zugunsten der beiden anderen nicht unterstützt worden, weil sie eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs forderte und die Kommission das Verbot lieber in einem Spezialgesetz regeln wollte.

Öffentliche Verwendung und Verbreitung rassendiskriminierender Symbole in jedem Fall unter Strafe stellen (Pa.Iv. 21.525)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Nachdem die SPK-SR der parlamentarischen Initiative der GP-Fraktion für die Einführung einer abstrakten Normenkontrolle von Notverordnungen keine Folge hatte geben wollen, schwenkte auch die SPK-NR um. Letztere hatte sich Ende Mai 2021 noch knapp für Folgegeben entschieden, lehnte die Idee im Januar 2023 jedoch mit 21 zu 3 Stimmen deutlich ab. In der Zwischenzeit hatte sich einiges getan: So war der Vorschlag einer juristischen Überprüfung von bundesrätlichen Notverordnung im Rahmen der Beratungen der Handlungsfähigkeit des Parlaments in Krisen sowohl vom Nationalrat als auch vom Ständerat deutlich abgelehnt worden. Dies war laut Kommissionsbericht denn auch der Grund für die Positionsänderungen innerhalb der SPK-NR.
In der Nationalratsdebatte in der Frühjahrssession 2023 versuchte Balthasar Glättli (gp, ZH) im Namen seiner Fraktion, dem Rat die parlamentarische Initiative doch noch schmackhaft zu machen: Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament könnten – das habe die Covid-19-Krise gezeigt – Notverordnungen beschliessen, die sehr weitreichend in Grundrechte eingreifen würden. Da gegen solche Beschlüsse kein Referendum ergriffen werden könne, brauche es die dritte Gewalt und die Möglichkeit für Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, Notverordnungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Glättlis Aufruf zu «helfen, die Demokratie auch notstandsfest zu machen», verhallte aber praktisch ungehört. Die 31 Parlamentsmitglieder, die der Initiative hätten Folge geben wollen, stammten allesamt aus der geschlossen stimmenden Grünen-Fraktion – einzig unterstützt von Benjamin Fischer (svp, ZH) – und standen einer Mehrheit von 163 ablehnenden Parlamentsmitgliedern gegenüber.

Abstrakte Normenkontrolle von Notverordnungen (Pa.Iv. 20.430)
Dossier: Parlament in Krisensituationen

Mitte Januar 2023 verabschiedete der Nationalrat auf Antrag der APK-NR eine Erklärung für Menschenrechte und Demokratie im Iran und forderte damit den «sofortigen Stopp der staatlichen Brutalität gegen Demonstrierende». Die grosse Kammer zeigte sich bestürzt über die Menschenrechts- und insbesondere Frauenrechtsverletzungen des iranischen Regimes, verurteilte dessen Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und verlangte die Freilassung aller politischen Gefangenen, die Abschaffung der Todesstrafe und die Durchführung von demokratischen Wahlen. Des Weiteren machte sie sich dafür stark, dass die internationale Staatengemeinschaft dem Schutz ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten im Iran mehr Bedeutung beimessen muss, und wies auf die Bedeutung der vom UNO-Menschenrechtsrat beschlossenen «Fact Finding Mission» im Iran hin. Vom Bundesrat forderte der Nationalrat die politische und finanzielle Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Kräften, die sich für Menschenrechte und Demokratie im Iran einsetzen, sowie die Übernahme der von der EU gegen den Iran verhängten Sanktionen.
Eine Kommissionsminderheit Nidegger (svp, GE) lehnte die Erklärung ab. Minderheitssprecher Nidegger begründete die Ablehnung damit, dass sich der Bundesrat bereits zur Thematik geäussert und erste Sanktionen im Zusammenhang mit iranischen Drohnenlieferungen an Russland verhängt habe. Das Parlament sollte seiner Meinung nach nicht den «Lead» in einem Thema übernehmen, das im Kompetenzbereich des Bundesrats liege. Auch sei es eine Anmassung, sich in die Rechtsordnung anderer Staaten einzumischen und die Abschaffung der Todesstrafe zu fordern, das tue man bei Verbündeten wie den USA oder Japan schliesslich auch nicht. Die Schweiz solle stattdessen neutral bleiben und ihre Guten Dienste anbieten. Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR), die Kommissionssprecherin der APK-NR, appellierte an den Rat, mit der Erklärung ein klares Signal für die Menschenrechte und die Demokratie im Iran zu senden. Die Kommission sei der Ansicht, dass die Schweiz ihre offiziellen Beziehungen zum Iran parallel zur Kritik des Parlaments weiterführen könne, erklärte sie. Das Instrument der Erklärung sei dazu da, um die Gefühle und Meinungen breiter Bevölkerungsteile angesichts weitreichender Ereignisse abzubilden, was hier der Fall sei. Die Entscheidung zur Verabschiedung der Erklärung fiel mit 107 zu 71 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) schliesslich deutlich aus. Die SVP- sowie ein Grossteil der FDP-Liberalen-Fraktion wehrten sich erfolglos gegen die Verabschiedung der Erklärung.

Für Menschenrechte und Demokratie im Iran

Im Januar 2023 beschloss die RK-NR mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, einer parlamentarischen Initiative Suter (sp, AG), die die öffentliche Verwendung und Verbreitung rassendiskriminierender Symbole in jedem Fall unter Strafe stellen wollte, keine Folge zu geben. Die Initiantin hatte verlangt, dass das Strafgesetzbuch dahingehend geändert wird, dass das Zeigen von rassendiskriminierenden, insbesondere nationalsozialistischen, Symbolen mit Busse bestraft würde, auch wenn dies ohne die Absicht geschieht, die damit verbundene Ideologie zu bewerben. Nachdem der Bundesrat einen Bericht zur Thematik veröffentlicht hatte, wollte die Kommission das Anliegen lieber mit einem spezialgesetzlichen Verbot regeln, weshalb sie eine eigene Kommissionsinitiative lancierte (Pa.Iv. 23.400) und die Initiative Suter ablehnte.

Öffentliche Verwendung und Verbreitung rassendiskriminierender Symbole in jedem Fall unter Strafe stellen (Pa.Iv. 21.525)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Mit Stichentscheid der Präsidentin Christa Markwalder (fdp, BE) – bei 12 zu 12 Stimmen und einer Enthaltung – gab die RK-NR der parlamentarischen Initiative Zopfi (gp, GL) im Januar 2023 ebenfalls Folge. Ihre Schwesterkommission erhielt damit den Auftrag, eine Vorlage zur Anpassung von Artikel 276 StGB und Artikel 98 MStG auszuarbeiten, sodass öffentliche Aufrufe zum Ungehorsam gegen militärische Befehle, zur Dienstverletzung, Dienstverweigerung oder zum Ausreissen künftig nicht mehr strafbar sind.

Anpassung von Artikel 276 StGB und Artikel98 MStG an die heutige Realität zur Stärkung der Meinungsäusserungsfreiheit (Pa.Iv. 21.464)

Mit einer Ende 2021 eingereichten parlamentarischen Initiative wollte Nationalrat Angelo Barrile (sp, ZH) die öffentliche Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen verbieten. Die Schweiz sei eines von wenigen Ländern, das die öffentliche Verwendung von Hakenkreuzen, dem Hitlergruss oder Ku-Klux-Klan-Symbolik nicht verbiete, stellte der Initiant in der Begründung fest. Seit der Bundesrat den letzten Anlauf für ein solches Verbot im Jahr 2010 nach der Vernehmlassung abgebrochen und dafür neben Umsetzungsschwierigkeiten auch das Fehlen eines dringenden gesellschaftlichen Bedürfnisses geltend gemacht habe, habe sich dieses gesellschaftliche Bedürfnis verändert, argumentierte Barrile. Die öffentliche Verbreitung einschlägiger Symbole nehme zu; als Belege nannte er das bisher grösste Neonazi-Konzert Europas in Unterwasser (SG) 2016, den unbehelligten Ku-Klux-Klan-Aufmarsch an der Schwyzer Fasnacht 2019 und die «inflationäre» Verwendung von rassistischen Symbolen und Hassrhetorik im Zuge der Coronaproteste. Die heutige Gesetzgebung missachte den Effekt solcher Symbole auf die Öffentlichkeit, auch wenn sie ohne explizite Werbeabsicht gezeigt würden. Nachdem der Bundesrat Ende 2022 einen Bericht zur Thematik veröffentlicht hatte, kam die RK-NR Anfang 2023 zum Schluss, es sei notwendig, stärker gegen die Verbreitung nationalsozialistischer Symbole vorzugehen, und gab der parlamentarischen Initiative Barrile mit 12 zu 11 Stimmen Folge. Gleichzeitig lancierte sie eine eigene Kommissionsinitiative für ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen (Pa.Iv. 23.400).

Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen (Pa.Iv. 21.524)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Nachdem der Bundesrat Ende 2022 einen Bericht zum Thema veröffentlicht hatte, erachtete es die RK-NR als notwendig, die Verwendung und Verbreitung von nationalsozialistischen Symbolen konsequenter zu unterbinden. Mit 12 zu 11 Stimmen lancierte sie im Januar 2023 daher eine parlamentarische Initiative für ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen. Sie wählte den Weg über das neu zu schaffende Spezialgesetz, weil dieses genug Raum biete, um das neue Verbot und seine Ausnahmen genau zu beschreiben, und es ermögliche, Verstösse im Ordnungsbussenverfahren zu ahnden. Mit einer Verankerung des Verbots im Strafgesetzbuch – wie sie eine parlamentarische Initiative Suter (sp, AG; Pa.Iv. 21.525) forderte – wäre dies nicht möglich, argumentierte die Kommission.

Spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen (Pa.Iv. 23.400)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

In der Wintersession 2022 erledigte der Ständerat die Motion Regazzi (mitte, TI), die forderte, dass Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer ausgewiesen werden, unabhängig davon, ob diese als sicher gelten oder nicht. Die SPK-SR hatte ihrem Rat einstimmig beantragt, es dem Nationalrat gleichzutun und den Vorstoss abzuschreiben, was dieser stillschweigend tat. Im Ratsplenum dankte Kommissionssprecher Hans Stöckli (sp, BE) dem Bundesrat für die «sehr gute Botschaft», in der die Regierung dargelegt hatte, weshalb die Motion rechtlich nicht umsetzbar sei. Die Kommission teile die Meinung des Bundesrates vollumfänglich – sie hatte schon 2019 vergeblich für deren Ablehnung plädiert. Das Non-Refoulement-Gebot sei Teil des zwingenden Völkerrechts, von dessen Verpflichtungen sich die Schweiz nicht etwa durch Kündigung von Verträgen befreien könne. Damit sei der Widerspruch zum Anliegen der Motion «unüberbrückbar», erläuterte Stöckli.

Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht (Mo. 16.3982)