«E-Switzerland» (Mo. 00.3190)

Dossier: Vote électronique

Unter dem Titel E-Schweiz resp. E-Switzerland verlangten eine vorberatende Nationalratskommission in Richtlinienmotionen (00.3190, 00.3194 und 00.3208) und die FDP-Fraktion in einer Motion (00.3298) besondere Anstrengungen des Bundes zur Förderung der Anwendung der modernen Informationstechnologien und der entsprechenden Schulung. Speziell für den politischen Bereich wurde die Anbietung von Dienstleistungen der Verwaltung auf elektronischem Weg (sog. guichet virtuel) und die rasche Nutzung der neuen Technologien für die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmen, Unterschriftensammeln) verlangt. Die einzelnen Vorschläge (00.3194; 00.3208) wurden zumeist in Postulate umgewandelt. In Motionsform gutgeheissen wurde die Forderung, Chancen und Risiken der elektronischen Form der politischen Beteiligung abzuklären. Die Bundesverwaltung selbst war in diesem Bereich nicht untätig gewesen. So war das Informationsangebot auf Internet kontinuierlich ausgebaut worden, und als europäische Novität konnten die Bürgerinnen und Bürger die Fragebogen für die Volkszählung 2000 auf elektronischem Weg ausfüllen. Für die Entwicklung der beiden Bereiche «guichet virtuel» und «e-voting» setzte die Bundeskanzlei Arbeitsgruppen und mit den erforderlichen Ressourcen (CHF 29 Mio. für 2001 und jeweils über CHF 20 Mio. für die beiden anschliessenden Jahre) ausgestattete Projektgruppen ein. Um eine Zweiteilung der Gesellschaft in Personen, welche diese neuen Informations- und Partizipationsmöglichkeiten nutzen können und solche ohne entsprechende Fähigkeiten, zu verhindern, möchte der Bundesrat auch die Ausbildungsmöglichkeiten verbessern. Zur Finanzierung derartiger Bildungsprojekte könnte seiner Ansicht nach ein Teil des Ertrags der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank eingesetzt werden (vgl. zur Strategie des Bundesrates die ausführliche Antwort auf eine Interpellation Briner (fdp, SH); Ip. 00.3242).

„Guichet virtuel“ / Internetplattform www.ch.ch (2003)

Im Februar nahm das sogenannte „Guichet virtuel“ des Bundes mit dem Namen www.ch.ch den Testbetrieb auf. Es handelt sich dabei um ein Internetportal, das die verschiedenen staatlichen Dienste auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene nach Sachthemen ordnet und leichter zugänglich macht. Die Benutzer finden darin sowohl Informationen über Dienstleistungen und Vorschriften als auch die Adressen der zuständigen Amtsstellen und – soweit vorhanden – die erforderlichen Formulare und Ähnliches in elektronischer Form (vgl. auch «E-Switzerland»).

E-Government im freien Wettbewerb (05.3239)

Eine im Auftrag der EU erstellte Analyse konstatierte bei der Realisierung des E-Government für die Schweiz einen beträchtlichen Rückstand auf fast alle anderen europäischen Staaten. Der Bericht und auch der Delegierte für die Informationsstrategie des Bundes erklärten dies unter anderem mit den föderalistischen Strukturen und – ähnlich wie beim ebenfalls schlecht platzierten Deutschland – mit der starken Stellung des Datenschutzes. Für Bundeskanzlerin Huber-Hotz ist der Strategiewechsel bei der für das schweizerische E-Government zentralen Internet-Seite www.ch.ch weitgehend darauf zurückzuführen, dass in der Schweiz die meisten Kontakte der Bürger mit der Verwaltung (Steuern, Dienstleistungen, Bewilligungen etc.) nicht mit dem Zentralstaat, sondern mit den kommunalen und kantonalen Behörden stattfinden. Angesichts der Vielzahl dieser Anbieter sei es deshalb ein Gebot der Vernunft gewesen, die Internet-Seite als nationales Einstiegsportal und als Kontaktvermittlerin und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, als umfassendes „guichet virtuel“ zu realisieren. (Siehe dazu die Antworten des Bundesrates auf die Anfrage Leutenegger (fdp, ZH) (05.1011), sowie die Interpellationen Amgwerd (cvp, JU) (05.3082) und Riklin (cvp, ZH) (05.3057)). Mit der Überweisung eines Postulats Noser (fdp, ZH) forderte der Nationalrat den Bundesrat auf, abzuklären, ob Fortschritte beim E-Government möglich wären, wenn für gewisse Bereiche (z.B. Informationsvermittlung) auch Private zugelassen würden.

E-Government: Motion für eine Strategie zur Aufholung des Rückstandes (05.3141)

Die Realisierung des E-Government kommt nach Ansicht der Nationalrats zu zögerlich voran (im Vergleich zu den europäischen Ländern hat die Schweiz einen enormen Rückstand aufzuholen). Er überwies deshalb eine Motion Vollmer (sp, BE), welche von der Regierung so rasch als möglich einen Bericht über die Umsetzungsstrategie verlangt. Die Ständekammer verweigerte dem Vorstoss aber die Unterstützung; sie war der Auffassung, es brauche jetzt eine Umsetzung der bereits vorhandenen Strategien und nicht zusätzliche Berichte. (Siehe zu diesem Thema auch die Interpellation Graf (sp, TG) (05.3570). Der Bund unterbreitete den Kantonen eine Vereinbarung für die Zusammenarbeit im Projekt des Internet-Portals www.ch.ch. Die Unterzeichner verpflichten sich dabei, dieses Portal als primären Internet-Zugang der Bevölkerung zu den Behörden zu fördern und die dabei entstehenden Harmonisierungsanforderungen zu berücksichtigen. Damit die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss sie von mindestens 18 Kantonen mit dem Bund abgeschlossen werden. Der Kanton Zürich, welcher sich zeitweilig aus der Projektentwicklung verabschiedet hatte, nahm seine Mitarbeit wieder auf. Die von einem Privaten erworbenen Domain-Namen schweiz.ch, suisse.ch sowie svizzera.ch werden gegen Entschädigung an den Bund abgetreten.

E-Government bis 2009? (07.3545)

Die Realisierung des E-Government kommt voran, nachdem im Vorjahr keine wesentlichen Fortschritte erzielt wurden. Im Sommer unterzeichneten der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit in diesem Bereich. Sie einigten sich darin insbesondere auf einen Katalog von Vorhaben mit hoher Priorität und auf eine enge Koordination. Verantwortlich für die Umsetzung der gemeinsamen Ziele ist ein Steuerungsausschuss, der sich aus je drei Vertretern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zusammensetzt. Der Nationalrat überwies eine Motion Barthassat (cvp, GE), die verlangt, dass bis 2009 die Bürgerinnen und Bürger ihren Verkehr mit der Bundesverwaltung vollständig auf elektronischem Weg abwickeln können.

Der Ständerat überwies die Motion von Nationalrat Barthassat (cvp, GE) ebenfalls; sie verlangt, dass bis 2009 die Bürgerinnen und Bürger ihren Verkehr mit der Bundesverwaltung vollständig auf elektronischem Weg abwickeln können. Er schwächte sie aber stark ab, da ihm die verlangte Umsetzung sowohl inhaltlich als auch zeitlich unmöglich erschien. Der Bund soll gemäss dem neuen Motionstext vor allem die häufig genutzten Behördenkontakte und -dienstleistungen möglichst bald und vollständig in elektronischer Form anbieten. Der Nationalrat schloss sich dieser realistischeren Version an.

E-Billing für Lieferanten der Bundesverwaltung (09.3396)

Ebenfalls im Rahmen der Strategie E-Government überwiesen beide Räte eine Motion Noser (fdp, ZH), die zum Ziel hat, E-Billing einzuführen, also den Rechnungsverkehr der Bundesverwaltung künftig nur noch elektronisch zu organisieren. Der Bundesrat wird beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, die es erlauben, dass die Bundesverwaltung von Lieferanten nur noch elektronische Rechnungen entgegennimmt und somit ein Signal für die Wirtschaft setzt. Der Bundesrat selber beantragte die Annahme der Motion, bedingte sich aber eine längere Übergangsfrist aus. Der Motionär hatte die Frist auf 2012 angesetzt. Der Nationalrat nahm die Motion mit dieser relativ kurzen Frist, die auch von Seiten der Vertreter der KMU bemängelt wurde, an. Der Ständerat änderte sodann die Frist und nahm die modifizierte Motion knapp mit Stichentscheid des Präsidenten an. Die Beratung des Nationalrats über die modifizierte Fassung stand im Berichtjahr noch aus.

Die durch den Ständerat 2011 vorgenommene Änderung der Motion Noser (fdp, ZH), die eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Einführung von E-Billing vorsah, wurde im Berichtjahr vom Nationalrat gutgeheissen. Damit wurde die modifizierte Motion überwiesen und der Bundesrat beauftragt, den Rechnungsverkehr der Bundesverwaltung möglichst rasch elektronisch zu organisieren.

Open Government Data als strategischer Schwerpunkt im E-Government (11.3884)

Die 2007 verabschiedete E-Government-Strategie Schweiz, die zum Ziel hat, dass Wirtschaft und Bevölkerung Geschäfte mit Behörden elektronisch abwickeln können, war Gegenstand verschiedener, die Bundesverwaltung betreffender Vorstösse im Berichtsjahr. Thema war dabei die Idee der Open Government Data, also die Öffnung der Datenbestände des Bundes. Verschiedene Interpellationen fragten etwa die Organisation des Zugangs zu solchen Daten, allfällige Kosten oder die Zusammenarbeit mit den Kantonen nach (11.3445 (Riklin (cvp, ZH)), 11.5039 und 11.5040 (Graf-Litscher (sp, TG))). In der Wintersession nahm der Nationalrat zudem ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE) an, das den Bundesrat beauftragt, die Chancen und Risiken der Zugänglichkeit zu Daten und Dokumenten des Bundes abzuschätzen. Eingereicht aber noch nicht behandelt wurde zudem das Postulat Riklin (11.3902), das einen Masterplan zu Open Government Data verlangt. Der Bundesrat beurteilte das Thema als neu und deshalb wichtig, wollte aber zuerst Grundlagen schaffen. Er beantragte deshalb die Annahme des Postulats Wasserfallen, aber die Ablehnung des Vorstosses von Kathy Riklin.

E-Government: Open-Source-Software

Mit E-Government steigen die Möglichkeiten für eine moderne Bundeskommunikation und für eine Vereinfachung verwaltungstechnischer Abläufe. Allerdings wird die Verwaltung dabei auch von Herstellern von E-Government-Plattformen abhängig. Sind diese nicht mit allen verschiedenen Betriebssystemen und Browsern kompatibel, so kann es zu Ungleichbehandlung von Nutzerinnen und Nutzern kommen. Dieses Problem war Gegenstand einer Motion Graf-Litscher (sp, TG), die eine nichtdiskriminierende E-Government-Lösung für Landwirte forderte. Konkret wurde die im Januar 2011 eingeführte Plattform Agate kritisiert, die Anwender von Open Source (Linux) benachteilige. Die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlene Motion verlangt von den Behörden bei der Erstellung und beim Ausbau von E-Government die Berücksichtigung von Standards wie Browser- und Plattformunabhängigkeit. Die Motion wurde vom Nationalrat angenommen und vom Ständerat im Berichtsjahr noch nicht behandelt.

Die im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Graf-Litscher (sp, TG) (11.3359), die eine nichtdiskriminierende E-Government-Lösung für Landwirte forderte, wurde vom Ständerat im Berichtjahr abgelehnt. Graf-Litscher wollte eine Open-Source-Plattform einführen, um Ungleichbehandlung aufgrund von Browserinkompatibilitäten zu verhindern: Je nachdem, welcher Internetbrowser verwendet wird, funktioniert die verwendete Software ev. nicht. Das bundesrätliche Argument, dass dies unverhältnismässig teuer sei, verfing im Berichtjahr in der kleinen Kammer. Die Motion Weibel (glp, ZH) (11.3379), welche auf eine Nutzung und Förderung von Open-Source-Software in der Bundesverwaltung zielte, wurde abgeschrieben und eine weitere Motion Graf-Litscher (11.4122), die unter Einsatz von Open-Source-Software die Einführung eines Geschäftsprozessmanagements gefordert hätte, wurde zurückgezogen. Eine Motion Glättli (gp, ZH) (13.3628), welche eine digitale Nachhaltigkeit bei der Einführung von Software-Lösungen für die Geschäftsverwaltung fordert, d.h. vollständigen Zugang der Bundesverwaltung zum Quellcode einer Software sowie den Besitz der Urheberrechte über dieselbe, wurde im Berichtjahr im Plenum noch nicht behandelt.

Weil die im Rahmen der Bestrebungen um E-Government als Motion formulierte Forderung von Balthasar Glättli (gp, ZH), bei der Einführung von Software für die Geschäftsverwaltung (Gever) darauf zu achten, dass Open-Source-Lösungen verwendet werden, seit zwei Jahren nicht beraten wurde, ist sie im Juni abgeschrieben worden. Glättli wollte auf digitale Nachhaltigkeit pochen und darauf schauen, dass Urheberrechte sowie Entwicklungsmöglichkeiten dank einem vollständigen Zugang zum Quellcode bei der Bundesverwaltung bleiben. Der Bundesrat hatte in seiner Antwort darauf verwiesen, dass die WTO-Ausschreibung für die Anschaffung von standardisierten Gever-Produkten bereits Ende 2013 entschieden worden sei.

Open Government Data

Im Rahmen der Diskussion um Open Government Data – die Öffnung von Datenbeständen des Bundes – forderte eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie die Erarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen für einen freien Zugang zu den Daten von Meteo Schweiz. Der Bundesrat unterstützte die Idee, wies aber auf zusätzlichen finanziellen Bedarf hin, da eine Umsetzung von Open Government Data bei Meteo Schweiz zu Einnahmeverlusten führe und Ausgaben für den Betrieb des Datenbezugs nach sich ziehe. Nach wie vor ausstehend war die Beratung des 2011 eingereichten Postulats Riklin (cvp, ZH) (11.3902), das einen eigentlichen Masterplan für Open Government Data fordert.

Gleich vier aktuelle Geschäfte kreisten um die Frage von Open Government Data, also der Freigabe von Datenbeständen des Bundes für die interessierte Öffentlichkeit. Eine Motion Graf-Litscher (sp, TG) forderte ein Verzeichnis aller Datenbestände des Bundes, ein Portal, mit dem der Zugang zu diesen Daten sichergestellt wird, sowie begleitende Massnahmen zur Förderung der Nutzung dieser Daten durch die Öffentlichkeit. Der Nationalrat nahm die gesamte Motion mit 97 zu 77 Stimmen an, obwohl der Bundesrat sich gegen die Punkte 1 und 3 ausgesprochen hatte. Opposition kam vor allem aus dem SVP- und CVP-Lager. Der Vorstoss wurde im Berichtjahr in der kleinen Kammer noch nicht behandelt. Mitte 2013 doppelte Graf-Litscher mit einem noch nicht behandelten Postulat nach, dass die Prüfung der Freigabe von Daten zu Finanzzahlen verlangt. Ein Postulat Riklin (cvp, ZH), das einen eigentlichen Masterplan fordert, mit dem Analysen der Bestände, des Nutzenpotenzials und der Kosten durchgeführt sowie der nötigen rechtlichen und technischen Massnahmen für die Freigabe von Bundesdaten vorgenommen werden sollen, wurde vom Nationalrat mit 120 zu 59 Stimmen überwiesen. Auch hier verwies der Bundesrat vergeblich auf das bereits 2011 überwiesene Postulat Wasserfallen (fdp, BE) (11.3884), auf dessen Grundlage die Regierung aktuell bereits einen Bericht verfasse, der demnächst vorliege und in dem der Handlungsbedarf aufgezeigt werde. Bereits im Vorjahr überwiesen worden war eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-NR), welche die Veröffentlichung von Meteodaten nach dem Prinzip von Open Government Data fordert (Mo. 12.3335). In der Folge schaltete der Bund Mitte September dann eine erste Open-Data-Plattform (Opendata.admin.ch) auf. Bisher dezentral abgelegte, öffentliche Daten werden damit über eine einzige Plattform zugänglich und leichter auffindbar gemacht. Die Plattform wird zusammen mit dem Bundesamt für Statistik, Swisstopo, Meteo Schweiz und der Nationalbibliothek geführt. Experten schätzten das wirtschaftliche Potenzial von Open-Data auf bis zu CHF 1,2 Mia. Der erwähnte Bericht des Bundesrates erschien ebenfalls Mitte September. Als Folge des Berichts wurde das Informatiksteuerungsorgan des Bundes beauftragt, zusammen mit dem Bundesarchiv und der Bundeskanzlei einen Entwurf für eine Open Government Data Strategie zu entwerfen und die Umsetzung auf 2014 zu planen.

Die 2013 vom Nationalrat angenommene Motion Graf-Litscher (sp, TG), mit der ein Verzeichnis aller Datenbestände des Bundes, ein Portal zu diesen Daten und Förderungsmassnahmen zur Nutzung dieser Daten gefordert worden wäre, wurde in der Sommersession 2014 vom Ständerat wie auch von seiner vorberatenden Kommission abgelehnt. Die SPK-SR machte geltend, dass sie die Motion nicht etwa deshalb ablehne, weil sie deren Ziele nicht unterstütze, sondern weil sie während der mittlerweile vergangenen Zeit – die Motion war bereits 2011 eingereicht worden – mehrheitlich erfüllt worden war. Bereits seit September 2013 war ein Pilotportal aufgeschaltet worden. Zudem hatte der Bundesrat im Frühjahr eine Strategie für eine Umsetzung von Open Government Data verabschiedet. Die Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte folgte ihrer Kommission und verwarf die Motion mit 25 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Das Postulat von Edith Graf-Litscher (sp, TG), das die Freigabe von öffentlichen Finanzzahlen als Open Government Data (OGD) gefordert hätte, wurde abgeschrieben, weil es seit mehr als zwei Jahren hängig war. Der Bundesrat hatte allerdings bei seiner ablehnenden Stellungnahme versprochen, das Anliegen im Rahmen seiner OGD-Strategie global – und nicht nur im Bereich des Finanzdepartementes – zu prüfen.

Im Rahmen der Beratungen zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 hatte der Bundesrat auch die Abschreibung der Motion der UREK-SR beantragt. Die Motion wollte rechtliche Rahmenbedingungen, damit die Meteodaten nach dem Prinzip von Open Government Data zur Verfügung gestellt werden können. Zwar hatte der Ständerat dem bundesrätlichen Vorschlag entsprochen, im Nationalrat legte jedoch Christian Wasserfallen (fdp, BE) sein Veto ein. Sein Antrag auf Nichtabschreiben wurde mit 113 zu 72 Stimmen gutgeheissen.

Erleichterter Informationsaustausch in der Bundesverwaltung (Mo. 18.4276)

Mit dem Bestreben, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Informationen und Dienstleistungen zunehmend auch digital zur Verfügung zu stellen, entstünden immer mehr amts- und departementsspezifische Portale, die jedoch zu wenig vernetzt seien. Dadurch erwachse nicht nur grosser nachfrageseitiger Aufwand – unterschiedliche Portale verlangten nach unterschiedlicher Nutzung – sondern es entstünden auch angebotsseitig unnötige Kosten. Mit Hilfe von elektronischen Schnittstellen müsse deshalb ein erleichterter Informationsaustausch in der Bundesverwaltung geschaffen und die Vorzüge der Digitalisierung umfassender nutzbar gemacht werden. Mit dieser in eine Motion gepackten Forderung stiess Beat Vonlanthen (cvp, FR) nicht nur beim Bundesrat, sondern auch bei seinen Ständeratskolleginnen und -kollegen auf offene Ohren. Bundesrat Ueli Maurer betonte in der Ratsdebatte freilich, dass die Zusammenführung und die Schaffung von Schnittstellen bei auf allen föderalen Stufen organisch gewachsener Informatik eine «Herkulesaufgabe» darstelle. Der Vorstoss wurde einstimmig an den Nationalrat überwiesen.
Die Volkskammer wiederum hiess ebenfalls noch in der Frühjahrssession 2019 eine praktisch identische Motion von Franz Grüter (svp, LU; Mo. 18.4238) stillschweigend gut. Somit dürfte der Einführung solcher Schnittstellen nichts mehr im Weg stehen, auch wenn die gegenseitige Bestätigung der jeweils anderen Kammer noch ansteht.

Der Nationalrat hiess die Motion Vonlanthen (cvp, FR), die einen erleichterten Informationsaustausch in der Bundesverwaltung durch Einführung von elektronischen Schnittstellen forderte, oppositions- und diskussionslos gut. Damit hatten die beiden gleichlautenden Motionen Vonlanthen und Grüter (svp, LU; Mo. 18.4238) beide Kammern jeweils ohne Diskussion und Gegenstimmen passiert. Das von der SPK-NR in ihrem Bericht formulierte Ziel einer Beschleunigung der sich seit 2008 im Gange befindlichen entsprechenden Arbeiten dürfte damit deutlich signalisiert sein.

Weil dem Anliegen mit dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG), das per 1. Januar 2024 in Kraft trat, entsprochen worden sei, beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion von Beat Vonlanthen (cvp, FR), mit der ein erleichterter Informationsaustausch in der Bundesverwaltung gefordert worden war. Die beiden Kammern kamen diesem Antrag im Verlauf der Sommersession 2024 stillschweigend nach.

Digitalisierung der Bundesverwaltung (Mo. 18.5353)

Weil sie nicht innert zweier Jahre nach Einreichung behandelt worden war, wurde eine Motion von Rocco Cattaneo (fdp, TI) abgeschrieben, die der Digitalisierung der Bundesverwaltung zum Durchbruch hätte verhelfen sollen, wie der Motionär seinen Vorstoss betitelt hatte. Die Motion hätte vom Bundesrat die Schaffung einer interdepartementalen Organisationseinheit verlangt, welche die Federführung über alle Digitalisierungsprozesse innerhalb der Bundesverwaltung hätte übernehmen sollen.
Der Bundesrat hatte das Anliegen im September 2018 zur Ablehnung empfohlen. Digitalisierung sei wichtig und es liefen aktuell in der Tat zahlreiche Projekte, deren Führung aber in jedem Departement wahrgenommen werde. Eine koordinierende Rolle spiele dabei das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) im EFD und es brauche im Moment deshalb kein spezifisches Gremium.

Kompetenzzentrum für künstliche Intelligenz in der Bundesverwaltung (Mo. 18.4037)

Mit der Schaffung eines Kompetenzzentrums für künstliche Intelligenz in der Bundesverwaltung hätte unter anderem die Effizienz in der Verwaltung gesteigert werden sollen. Maschinelles Lernen und verwandte Technologien würden gar eine Verbesserung der Qualität von Entscheidungen erlauben, begründete Samuel Bendahan (sp, VD) seine Motion, die allerdings im Herbst 2020 abgeschrieben wurde, weil sie seit zwei Jahren nicht behandelt worden war.
Der Bundesrat hatte den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen. Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Thema künstliche Intelligenz sei geplant, diese solle auch Überlegungen zu Transparenz und Ethik von digitalisierten Prozessen beleuchten und die Schaffung eines Kompetenzzentrums prüfen.

Effizienzsteigerung beim Bund durch intelligente Prozessautomatisierung in der Verwaltung (Po. 18.3783)

Weil es innert zweier Jahre nicht behandelt worden war, wurde das Postulat der FDP-Fraktion, das eine Effizienzsteigerung beim Bund durch intelligente Prozessautomatisierung in der Verwaltung gefordert hätte, abgeschrieben. Durch internationale und interdepartementale Vergleiche hätte der Bundesrat berichten sollen, wie vor allem mittels künstlicher Intelligenz Optimierungen in Verwaltungsprozessen erzielt werden könnten. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme auf zahlreiche, im Rahmen seiner E-Government-Strategie bereits bestehende entsprechende Vorhaben in der Verwaltung hingewiesen und das Postulat zur Ablehnung empfohlen.

Zukunftsfähige Daten-Infrastruktur und Daten-Governance in der Bundesverwaltung (Mo. 20.4260)

Dossier: Des places de travail flexibles pour l'administration fédérale – Discussions depuis la crise du Covid-19

Die gesamte Bundesverwaltung soll mit Hilfe eines zentralen Daten-Hubs eine zukunftsfähige Daten-Infrastruktur und Daten-Governance erhalten; der digitale Austausch zwischen Behörden aller Staatsebenen aber auch zwischen Behörden und Wirtschaft sowie Zivilgesellschaft soll mittels sogenannter «Open Access-Echtzeit-Schnittstellen (API)» verbessert werden. Nichts weniger forderte eine Motion der Finanzkommission des Nationalrats, die nicht einmal zwei Monate nach ihrer Einreichung vom Nationalrat in der Wintersession 2020 überwiesen wurde. Die FK-NR begründete ihren Vorstoss und den damit verbundenen Auftrag an den Bundesrat damit, mittels jährlichem Bericht aufzuzeigen, wie gross der Anteil an via diesem Hub erreichbaren und genutzten Daten ist, mit dem Ziel der Verbesserung der Beziehungen zwischen Staat und Unternehmen bzw. Bürgerinnen und Bürgern. Das «Once-Only-Prinzip» müsse umgesetzt werden: Standardinformationen sollen von der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft allen Behörden lediglich einmal mitgeteilt werden müssen. Die FK-NR wollte ihre Motion als Ergänzung zu den bereits angenommenen gleichlautenden Motionen Vonlanthen (cvp, FR; Mo. 18.4276) und Grüter (svp, LU; Mo. 18.4238) verstanden wissen, die die Einführung von elektronischen Schnittstellen in der Bundesverwaltung fordern. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt und im Nationalrat wurde sie ohne Diskussion durchgewinkt.

Auch die FK-SR unterstützte einstimmig die Idee einer zukunftsfähigen Daten-Infrastruktur und Daten-Governance, wie sie von der Motion ihrer Schwesterkommission gefordert, vom Bundesrat unterstützt und vom Nationalrat in der Winteression 2020 diskussionslos angenommen worden war. Allerdings betonte die ständerätliche Kommission in ihrer Medienmitteilung Ende Januar 2021, dass die Kantone einbezogen werden müssten, seien diese doch hinsichtlich Digitalisierung teilweise schon weiter als der Bund.
Auch der Ständerat hiess dann in der Frühjahrssession die Erleichterung und Beschleunigung der Digitalisierung durch eine Vereinheitlichung und Standardisierung der digitalen Prozesse in der Bundesverwaltung, wie Kommissionssprecher Peter Hegglin (mitte, ZG) für das Anliegen warb, diskussionslos gut.

Verbindliche Standards für die digitale Verwaltungslandschaft der Schweiz. Braucht es einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung? (Po. 23.3050)

Der Nationalrat überwies im September 2023 ein Postulat zur Schaffung von verbindlichen Standards für die digitale Verwaltungslandschaft in der Schweiz an den Bundesrat. Eingereicht worden war das Postulat von der Mitte-Fraktion, welche vom Bundesrat einen Bericht zu möglichen weiteren Entwicklungsschritten im Projekt Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) forderte. Ziel sollte dabei sein, mehr Verbindlichkeit in der digitalen Verwaltungslandschaft des Bundes sowie der Kantone zu schaffen und die departementsübergreifende Digitalisierung zu fördern. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen der Mitte-Fraktion. Er liess verlauten, dass bereits Abklärungen bezüglich der Weiterentwicklung des Projekts DVS in Zusammenarbeit mit den Kantonen gemacht würden.
Das Postulat wurde von Benjamin Fischer (svp, ZH) bekämpft. Fischer störte sich vor allem daran, dass eine departementsübergreifende und die Kantone betreffende Digitalisierungsstrategie das Departemental- und das Subsidiaritätsprinzip durchbrechen könnte. Eine solche Weisungskompetenz beim Bund sah Fischer als problematisch an. Er argumentierte zudem, dass Digitalisierung «immer ein Mittel zum Zweck und nicht der Zweck an sich» sei und ein Digitalisierungsartikel in der Verfassung somit nicht anzustreben sei. Gegen die Überweisung des Postulats sprach sich die einstimmige SVP-Fraktion aus, das Postulat wurde mit 128 zu 45 Stimmen ohne Enthaltung angenommen.