Unter dem Titel E-Schweiz resp. E-Switzerland verlangten eine vorberatende Nationalratskommission in Richtlinienmotionen (00.3190, 00.3194 und 00.3208) und die FDP-Fraktion in einer Motion (00.3298) besondere Anstrengungen des Bundes zur Förderung der Anwendung der modernen Informationstechnologien und der entsprechenden Schulung. Speziell für den politischen Bereich wurde die Anbietung von Dienstleistungen der Verwaltung auf elektronischem Weg (sog. guichet virtuel) und die rasche Nutzung der neuen Technologien für die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmen, Unterschriftensammeln) verlangt. Die einzelnen Vorschläge (00.3194; 00.3208) wurden zumeist in Postulate umgewandelt. In Motionsform gutgeheissen wurde die Forderung, Chancen und Risiken der elektronischen Form der politischen Beteiligung abzuklären. Die Bundesverwaltung selbst war in diesem Bereich nicht untätig gewesen. So war das Informationsangebot auf Internet kontinuierlich ausgebaut worden, und als europäische Novität konnten die Bürgerinnen und Bürger die Fragebogen für die Volkszählung 2000 auf elektronischem Weg ausfüllen. Für die Entwicklung der beiden Bereiche «guichet virtuel» und «e-voting» setzte die Bundeskanzlei Arbeitsgruppen und mit den erforderlichen Ressourcen (CHF 29 Mio. für 2001 und jeweils über CHF 20 Mio. für die beiden anschliessenden Jahre) ausgestattete Projektgruppen ein. Um eine Zweiteilung der Gesellschaft in Personen, welche diese neuen Informations- und Partizipationsmöglichkeiten nutzen können und solche ohne entsprechende Fähigkeiten, zu verhindern, möchte der Bundesrat auch die Ausbildungsmöglichkeiten verbessern. Zur Finanzierung derartiger Bildungsprojekte könnte seiner Ansicht nach ein Teil des Ertrags der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank eingesetzt werden (vgl. zur Strategie des Bundesrates die ausführliche Antwort auf eine Interpellation Briner (fdp, SH); Ip. 00.3242).
- Schlagworte
- Datum
- 6. Oktober 2000
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 00.3190
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2000, S. 769 (Richtlinienmotionen) und 1196 (FDP); AB SR, 2000, S. 655 (Richtlinienmotion).
- AB SR, 2000, S. 485 f. und Beilage III, S. 113 ff. Zum Projekt e-Government siehe auch LT, 7.9.00 und TA, 11.9.00 sowie Lit. „Gisler / Spahni (2000). eGovernment. Eine Standortbestimmung.“
von Hans Hirter
Aktualisiert am 05.04.2023
Aktualisiert am 05.04.2023