Postulat der KVF-SR fordert Bericht zu den Service-Public-Leistungen der SRG (14.3298)

Im Hinblick auf die Beratung der RTVG-Revision beschloss die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen einstimmig die Einreichung eines Postulats, welches vom Bundesrat einen Bericht zu den Service-Public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter fordert. Sowohl der Bundesrat wie auch der Ständerat standen dem Anliegen, welches im Wortlaut identisch ist mit einem im Vorjahr im Nationalrat bekämpften Postulat Leutenegger (fdp, ZH), wohlwollend gegenüber: Die kleine Kammer erachtete es im Rahmen der Debatte über die Abgabe für Radio und Fernsehen als dringend, die Leistungen des Service public klar zu umreissen und diese den erbrachten Leistungen privater Anbieter gegenüberzustellen.

Motion Rickli verlangt Berücksichtigung dreier Postulate im Service-public-Bericht (15.4032)

Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Die hauchdünne Annahme der RTVG-Vorlage durch das Volk veranlasste Natalie Rickli (svp, ZH) zur Einreichung einer Motion, welche einen vollständigen Bericht zum Service public forderte. Die Motionärin sowie 105 Mitunterzeichnende störten sich ob der im Nachgang der Volksabstimmung erfolgten ablehnenden Antwort des Bundesrats zu drei parlamentarischen Geschäften – namentlich den Postulaten Rickli (svp, ZH) (15.3636), Romano (cvp, TI) (15.3769) und Wasserfallen (fdp, BE) (15.3618) – mit inhaltlichen Forderungen an einen aufgrund eines 2014 überwiesenen Postulats der KVF-SR zu erarbeitenden Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG. Die Motionärin beschuldigte den Bundesrat, trotz des knappen Volks-Jas nicht zu einer umfassenden Diskussion über die Ausgestaltung des Service publics bereits zu sein, und forderte die Regierung deswegen zur Berücksichtigung aller medienpolitischen Vorstösse im Bericht auf. Der Bundesrat bestritt diese Vorwürfe in seiner Antwort zum Vorstoss und begründete seine vorläufige Zurückhaltung damit, dass zuerst die Ergebnisse des erwähnten Berichts sowie ein weiterer Bericht der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) abgewartet werden sollten, bevor weitere Schritte unternommen würden. Eine andere Ansicht vertrat der erstberatende Nationalrat in der Wintersession 2015 in einer ausserordentlichen Session zum "Bericht zum Service public": Die Motion wurde mit 92 Stimmen aus GLP, FDP und der neu erstarkten SVP gegen 75 Stimmen aus Mitte-Links und einer marginalen FDP-Minderheit angenommen und an den Zweitrat überwiesen. In der hitzig geführten Diskussion geriet nicht nur Bundesrätin Doris Leuthard ins Kreuzfeuer der FDP und SVP; auch die Befürworter mussten sich von der CVP-Fraktion der Zwängerei beschuldigen lassen. Martin Candinas (cvp, GR) hielt fest, dass das Verlangen einer ausserordentlichen Session zur Aufnahme dreier Postulate in einen – zum Zeitpunkt derer Einreichung – bereits überwiesenen Auftrag einem aussergewöhnlichen Vorgehen entspreche, das sich "zum Wohl eines effizienten Parlamentsbetriebes" hoffentlich nicht etablieren werde. Einige Tage vor dem nationalrätlichen Beschluss veröffentlichte die EMEK ihren Bericht, der von der Motionärin in der parlamentarischen Beratung als "dünnes Papier" bezeichnet wurde, das lediglich den Erhalt des Status quo zum Ziel habe.

Die Motion Rickli (svp, ZH) mit der Forderung nach einem vollständigen Bericht zum Service public durch Berücksichtigung dreier im Parlament damals noch nicht behandelter Postulate erlitt im Sommer 2016 dasselbe Schicksal wie bereits im Vorjahr die gleichlautende Motion Germann (svp, SH): Sie wurde von der Kantonskammer abgelehnt. Der Rat folgte dabei seiner beinahe einstimmigen Kommission, welche zuerst den sich in Arbeit befindenden Bericht zum Service public abwarten wollte, bevor ohne diese Grundlage weitere Schritte unternommen werden sollten. Die Annahme der Motion würde lediglich zur Verzögerung bei der Erstellung des Berichts führen. Der Nationalrat hatte sich im Vorjahr positiv zum Anliegen geäussert.

Motion Germann verlangt Berücksichtigung dreier Postulate im Service-public-Bericht (15.4051)

Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Im Ständerat reichte Hannes Germann (svp, SH) mit der Forderung an den Bundesrat, einen vollständigen Bericht zum Service public zu verfassen, eine gleichlautende Motion wie das im Nationalrat eingereichte Anliegen von Natalie Rickli (svp, ZH) ein. Im Gegensatz zum Zwillings-Anliegen, das im Nationalrat in der Wintersession 2015 auf mehrheitlichen Zuspruch stiess, versenkte die Kantonskammer Germanns Motion in derselben Session mit 12 zu 27 Stimmen.

Bericht (und Zusatzberichte) zum Service public (BRG 16.043)

Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Im Juni 2016 präsentierte der Bundesrat den spätestens seit der rekordknappen Annahme des revidierten RTVG mit Spannung erwarteten und in Erfüllung eines Kommissionspostulats verfassten Bericht zum Service public. Dieser plädierte im Grunde für den Erhalt des Status quo – ein Ergebnis, das auf unterschiedliche Reaktionen stiess. Während der Bericht für die Befürworter die Bestätigung darstellte, dass ein starker Service public benötigt werde, monierten die Gegner, dass im Bericht gar keine Alternativen aufgezeigt würden und vieles zu vage bliebe. Einige Änderungen sah der Bericht dennoch vor: So soll etwa der Informationsauftrag verstärkt und die Integrationsleistung insofern gesteigert werden, dass vermehrt junge Leute erreicht werden sollen – ein Unterfangen, das den Ausbau des Online-Tätigkeitsfeld verlangt. Gerade Letzteres stiess den Kritikern der SRG sauer auf; der Druck auf private Anbieter werde so in diesem Bereich noch zusätzlich verstärkt. Der Bundesrat erwartet ferner, dass sich die Programme und das Online-Angebot der SRG in Zukunft deutlicher vom kommerziellen Angebot Privater unterscheidet. Dies zu definieren wird die Aufgabe im Rahmen der Neukonzessionierung 2019 sein. Dabei sollen auch zusätzliche Vorgaben für Unterhaltungssendungen gemacht werden. Festhalten will der Bundesrat am bestehenden Mitteleinsatz von CHF 1,2 Mrd. sowie an den aktuellen Werbeeinschränkungen, die auch ein Werbeverbot im Online-Angebot beinhalten. Bezüglich Werbeverbot im Online-Bereich behält sich der Bundesrat jedoch dessen Aufhebung vor, sollten die Erträge aus der Fernsehwerbung und den Empfangsgebühren rückläufig werden. Der Verband Schweizer Medien (VSM) stellte sich sowohl gegen die Plafonierung der Mittel – der VSM forderte eine Reduktion auf CHF 1 Mrd. – als auch gegen die geltenden Werbeeinschränkungen, die dem Verband nicht streng genug waren: Er forderte für das Schweizer Fernsehen ein komplettes Werbeverbot ab 20 Uhr. Ferner plant die Regierung im Sinne einer Modernisierung in mittlerer Zukunft, das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) in ein Gesetz über elektronische Medien zu überführen. Und nicht zuletzt schien gerade auch der in den Medien vorherrschende, eher negative Tenor zum Bericht die Notwendigkeit zu verdeutlichen, der Gesellschaft die Mehrwerte des bestehenden Service public in Zukunft deutlicher aufzuzeigen. Die Stärkung der Legitimation über einen intensivierten Dialog mit der Öffentlichkeit erachtete der Bundesrat in seinem Bericht denn auch als unabdingbar.

Der Ständerat, der den Bericht zum Service public in der Herbstsession 2016 als Erstrat behandelte, nahm mit 37 zu 5 Stimmen und 1 Enthaltung vom Bericht Kenntnis. Damit lehnte er einen Rückweisungsantrag einer Kommissionsminderheit Germann (svp, SH) – gestützt durch Kollege Hösli (svp, GL) – ab, der einen Zusatzbericht mit weiteren Konkretisierungen, unter anderem zum Grundversorgungsauftrag und zur Berücksichtigung neuer technologischer Entwicklungen, gefordert hätte. Er tat dies jedoch erst nach längerer und breit gefächerter Diskussion, wobei zahlreiche Kommissionsmitglieder sowie einige weitere Mitglieder des Rats ihr Votum abgaben. Die Grundhaltung dabei war, dass der Bericht den im Kommissionspostulat enthaltenen Auftrag, nämlich die Leistungen des Service public der SRG "unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter zu überprüfen und darzustellen", zufriedenstellend erfülle und es nicht Aufgabe des Berichts sei, Antworten auf alle hängigen Fragen rund um den Service public zu liefern. Diesbezüglich gingen die Meinungen der Ständeratsmitglieder natürlich nach wie vor auseinander, wie sich etwa in divergierenden Voten zum Joint Venture der SRG mit der Swisscom und Ringier oder zur Anwendbarkeit des Subsidiaritätsprinzips zeigte.

Im Gegensatz zum Ständerat und dessen Kommission hatte sich die grossmehrheitliche KVF-NR mit dem vorliegenden Bericht nicht zufrieden gezeigt und bereits im Spätsommer 2016 nach der Durchführung einer breiten Anhörung einen Zusatzbericht zum Service public verlangt. Ganz konkret sollte dieser aufzeigen, wie die Entwicklung privater elektronischer Medien gefördert werden könnte und ob die SRG künftig einen Open-Content-Ansatz verfolgen soll. Mit 14 zu 11 Stimmen verworfen wurde hingegen die Forderung, in einem weiteren Zusatzbericht Möglichkeiten zur Steigerung der Programmattraktivität für die Jugend aufzuzeigen. Im Januar 2017 wurden der Kommission nun insgesamt drei von der Bundesverwaltung erarbeitete Berichte sowie eine Studie vorgelegt.
Zur Frage, ob es für die Medienvielfalt förderlich wäre, wenn die SRG ihre Eigenproduktionen privaten Anbietern kostenfrei zur Weiterverbreitung anbieten würde (Open Content) – durch eigene Recherchen angereichert oder nicht – äusserte sich das BAKOM in einem dieser Berichte kritisch. Die Wahrscheinlichkeit, dass die privaten Medienanbieter die SRG-Inhalte durch eigene Recherchen ergänzen würden, erachtet das Bundesamt als gering, was zu abnehmender Medienvielfalt führen würde. Ferner könne durch die Drittverwertung nicht garantiert werden, dass Werbeeinnahmen, die durch gebührenfinanzierte Inhalte erzielt werden, wieder in die journalistische Leistung zurück fliessen würden. Und nicht zuletzt verwies das BAKOM auf den seit Anfang 2017 bestehenden, neuen Dienst der sda, der ihren Kunden ohne Zusatzkosten nationale und regionale Videoinhalte von nationalem Interesse zur Verfügung stellt. Eine kürzlich getroffene Vereinbarung zwischen der sda und der SRG eröffne sda-Kunden zudem ein kostenpflichtiges Zusatzangebot, mit dem sie tagesaktuelle Videos von SRF oder RTS nutzen können. Aus aktueller urheberrechtlicher Sicht schliesslich müsste das Recht zur Weiterverwendung im Sinne des Open Contents bei allen betroffenen Rechteinhabern eingeholt werden; wo ausländische Rechteinhaber tangiert sind, müssten ferner internationale Vereinbarungen beachtet werden.
Im Bericht zu den Entwicklungsmöglichkeiten privater elektronischer Medien verwies das BAKOM auf bereits beschlossene Massnahmen. Gemäss der im September 2014 beschlossenen und an der Urne angenommenen Teilrevision des RTVG sind regionale TV-Sender und DAB+ verbreitende konzessionierte Gebührenradios ermächtigt, auch ausserhalb ihres Verbreitungsgebiets zu senden; ferner werden die regionalen Gebührenanteile bis 2020 gestaffelt von 4% auf 6% erhöht. Darüber hinaus wägt der interne Bericht Vor- und Nachteile sowie gesetzgeberischen Änderungsbedarf verschiedener weiterer, potentiell möglicher Massnahmen ab, so etwa im Bereich der Onlineförderung, der Aus- und Weiterbildung oder in Anbetracht der bereitgestellten finanziellen Mittel oder des gewährten Spielraums. Möglichkeiten der Kooperation zwischen der SRG und privaten Anbietern oder von privaten Anbietern untereinander werden im Bericht ebenfalls aufgezeigt. Als freiwillige und ohne Gesetzesänderung sofort umsetzbare Massnahme denkbar, wäre gemäss Bericht die Konzentration der Regionalsender auf ihre Kernkompetenz, wobei sie nationale und internationale Inhalte zu einem zu definierenden, "vernünftigen" Preis bei der SRG beziehen würden.
In den Zusatzabklärungen des BAKOM zum Service public im Medienbereich hält das Bundesamt unter anderem fest, dass der Schwerpunkt kommerzieller Privat-TV-Sender im Unterhaltungsbereich liege und dass die privaten Anbieter die SRG demzufolge in erster Linie in den Sparten Sport und Unterhaltung einschränken möchten. Neben den reinen SRG-Musiksendern wie Radio Swiss Pop bemängelten die Privatradios auch die ausgebauten Deutschschweizer Regionaljournale; auch in dieser Sparte möchten sie ihre Programme gerne ausbauen, fühlten sich aber durch die SRG zu stark konkurrenziert. Stellung nahm das BAKOM im Folgenden zum Unterhaltungsbereich der SRG. Publikumsattraktive Sendungen wie Casting- oder Quizshows könnten auch von Privaten produziert werden; hier seien jedoch Vorgaben in der Produktion oftmals ein Hindernis für Private. Das BAKOM vermutet, dass wahrscheinlich kein Privater anstelle der SRG solche Sendungen programmieren würde. Ein ähnliches Argument führte das Bundesamt betreffend Sendung von Grossanlässen – beispielsweise das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest oder Spiele der Fussball- und Eishockey-Nationalmannschaft – ins Feld: Hohe Kosten für Produktion und Übertragungsrechte würden viele private Anbieter daran hindern, solche Ereignisse auszustrahlen, da dies kaum kostendeckend geschehen könne. Ob Private deswegen auf die Ausstrahlung solcher Geschehnisse verzichten würden, lasse sich aber nicht abschliessend beantworten. Bezüglich der reinen SRG-Musik-Radiosender vertrat das BAKOM ebenfalls die Ansicht, dass diese von Privaten angeboten werden könnten, Letztere aber nicht in der Lage wären, solche Sender werbefrei zu gestalten, womit die Publikumsattraktivität gemindert würde. Stellung nahm das BAKOM ferner zur in Auftrag gegebenen und oben erwähnten Studie, deren Aufgabe es war, Möglichkeiten zur Korrektur von Wettbewerbsverzerrungen aufzuzeigen. Solche könnten minimiert werden, wenn ein öffentlicher Anbieter Service-public-Inhalte produziere und diese privaten Anbietern zur Verbreitung bereitstelle, schliesst die Studie. Eine solche Regelung hätte jedoch "gewichtige volkswirtschaftliche und staatspolitische Nachteile", wie das BAKOM im Bericht zu den Zusatzabklärungen schreibt. Neben dem Abfluss von Werbegeldern ins Ausland – eine Konsequenz, die auch in der Auftragsstudie in Betracht gezogen wird – nannte das Bundesamt unter anderem den Wegfall des Regionalausgleichs als Folgen dieser Änderungen.

An ihrer Sitzung am 13.2.17 beriet die KVF-NR die im Januar vorgelegten Zusatzberichte zum Service public und beschloss auf deren Grundlage die Lancierung verschiedenster Kommissionsvorstösse: Zur Förderung der elektronischen Service-public-Angebote ausserhalb der SRG sieht eine Motion (17.3008), die durch eine deutliche Kommissionsmehrheit gestützt wird, die Vergrösserung der Verbreitungsgebiete sowie die Aufhebung der 2+2-Regel vor. Besagte Regel hindert ein Unternehmen oder einen Veranstalter momentan daran, mehr als zwei Fernseh- und zwei Radio-Konzessionen zu besitzen. Zu dieser Massnahme hatte sich das BAKOM in seinem Bericht nicht nur positiv geäussert. Das Bundesamt befürchtet mit Aufhebung dieser Regelung eine Medienkonzentration sowie die Schlechterstellung kleiner und unabhängiger Veranstalter. Zudem sei mit der letzten RTVG-Revision bereits eine Aufweichung dieser Regelung beschlossen und unterdessen in Kraft gesetzt worden: Für die Einführung neuer Verbreitungstechnologien kann der Bundesrat neuerdings Ausnahmen bewilligen.
Um Marktverzerrungen zu minimieren, verlangt eine relativ knappe Mehrheit der Kommission mittels einer weiteren Motion (17.3009) die Erarbeitung einer Vorlage zur Umsetzung eines Open-Content-Modells, wonach die SRG ihre Eigenproduktionen allen Privaten zur freien Verfügung bereitstellen müsste. Die Initiative zu diesem Vorstoss stammte von GLP-Nationalrat und Kommissionsmitglied Jürg Grossen (BE), was den Eindruck erwecken lässt, dass sich auch in der politischen Mitte Befürworter für diese Idee finden lassen. Eine der Kommission im Januar vorgelegte externe Studie hatte nachgewiesen, dass Marktverzerrungen mit diesem Vorgehen verhindert werden könnten. Auch hierzu hatte sich das BAKOM aus diversen Gründen in seinen gleichzeitig mit der Auftragsstudie präsentierten Berichten kritisch geäussert.
Ferner gerieten diverse SRG-Sender, die keinen eigentlichen Service-public-Auftrag wahrnehmen, in die Kritik der Kommission. Ebenfalls eine knappe Mehrheit beschloss die Einreichung einer dritten Motion (17.3010) zur Abschaffung von solchen Radio-Spartensendern und eine damit einhergehende Senkung der Gebührengelder. Neben den reinen Musiksendern, die bereits in der Auftragsstudie namentlich erwähnt worden waren, nannte die Motion auch Radio SRF Virus, Radio SRF Musikwelle und Radio RTS Option Musique namentlich als Sender dieser Sparte. Nicht zuletzt hielt die KVF-NR an ihrem bereits im Vorjahr gefällten und der ständerätlichen Kommission entgegengesetzten Entschluss fest, einer parlamentarischen Initiative Rutz (svp, ZH) Folge zu geben, welche die nichtkonzessionierten Tätigkeiten der SRG einschränken will.
Abschliessend erteilte die Kommission der Verwaltung zwei Aufträge, mit denen Doppelspurigkeiten zwischen den Regionaljournalen der SRG und der regionalen Berichterstattung privater Radioanbieter aufgezeigt werden sollen und dargelegt werden soll, wie sich zusätzliche Werbeeinschränkungen für die SRG auswirken würden.

Nach einer längeren Debatte nahm in der Frühjahrssession 2017 auch der Nationalrat Kenntnis vom Service-public-Bericht und dessen Zusatzbericht. Im Namen der Grünen Fraktion lobte Adèle Thorens Goumaz (VD) die Leistungen der SRG für die lateinische Schweiz und wies auf jüngste Entwicklungen auf dem französischsprachigen Zeitungsmarkt in der Schweiz hin, welche die Notwendigkeit eines marktunabhängigen Mediums zur Erhaltung der Medienvielfalt und Berücksichtigung von Sprachminderheiten aufzeigten. Wie diverse Sprecherinnen und Sprecher aus anderen Fraktionen zeigte sich auch die BDP-Fraktion besorgt ob der zunehmenden Medienkonzentration auf dem Pressemarkt. Aus diesen Gründen bedürfe es auch eines funktionierenden Service public im Online-Bereich, dessen Berichterstattung sich nicht nur an der Anzahl Klicks und Höhe der Werbeeinnahmen orientiere, so die Ausführungen von Bernhard Guhl (bdp, AG). Als Vertreter der FDP-Fraktion äusserten Frédéric Borloz (VD) und Thierry Burkart (AG) hingegen Bedenken zu einem ausgebauten Internetauftritt der SRG, da dies die privaten Medien stark konkurrenzieren könnte. Eine verstärkte Digitalisierung der SRG verlangte hingegen die SP und erhofft sich damit, die jüngere Generation in Zukunft besser anzusprechen, so Edith Graf-Litscher (TG). Martin Candinas (GR) lobte als Sprecher der CVP-Fraktion die Qualität des Service public in allen vier Landesteilen, betonte jedoch, dass diese auch weiterhin ohne Aufstockung der finanziellen Mittel und in erster Linie durch Wahrung des Informationsauftrags gewährleistet werden solle; der Einkauf von Fernsehserien und Filmen soll kritisch überprüft werden. Kritischer äusserten sich Vertreter der SVP-Fraktion, stellten dabei jedoch nicht die Existenzgrundlage der SRG in Frage, wie den Voten von Natalie Rickli (ZH) und Gregor Rutz (ZH) zu entnehmen ist. Ihre Kritik richtete sich in erster Linie gegen diejenigen Tätigkeiten der SRG, die stärker in Konkurrenz zu privaten Angeboten stehen, so etwa Angebote im Unterhaltungs- und Sportsektor. Verstärkte Subsidiarität forderte etwa auch Jürg Grossen (BE) im Namen der GLP-Fraktion.
Im Rahmen dieser parlamentarischen Beratung äusserte sich die grosse Kammer auch zu drei Geschäften, die in nahem Bezug zu Inhalten des Berichts, resp. zur Service-public-Debatte im Allgemeinen, stehen. Einer mitte-linken Kommissionsminderheit folgend lehnte der Nationalrat ein Anliegen seiner KVF ab, das eine duale Konzessionskompetenz für Parlament und Bundesrat forderte und somit den Einfluss des Parlaments in diesem Bereich stärken wollte. Ebenso verweigerte er seine Zustimmung zu einer weitergehenden parlamentarischen Initiative, die eine ausschliessliche Konzessionsvergabe durch das Parlament forderte. Letzteres tat der Nationalrat auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit, die ordnungspolitische Bedenken geäussert und das Vorhaben als nicht realisierbar eingestuft hatte. Allenfalls geändert werden soll hingegen der im Bericht festgestellte Umstand, dass die Schweiz zu einigen wenigen demokratischen Ländern gehört, die über keine verwaltungsunabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen verfügen. Ein Postulat, welches Möglichkeiten zur Schaffung einer solchen Instanz aufzeigen soll, stiess im Rat auf stillschweigende Zustimmung. Die parlamentarische Beratung der in Reaktion auf den Zusatzbericht eingereichten Vorstösse steht noch aus.

Bundesverwaltung muss Subsidiaritätsprinzip beim Service-public-Auftrag aufzeigen (Po. 15.3618)

Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)
Dossier: Concession de la SSR du 29 août 2018

Die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips beim Service-public-Auftrag verlangte ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE): Die SRG solle nur dann Programme anbieten, wenn nicht bereits ein entsprechendes Angebot von Privaten vorliege. Das Anliegen zählte zu den drei Postulaten, die gemäss deren Urhebern neben Forderungen zweier weiterer, abgelehnter Motionen (15.4032, 15.4051) mit dem Bericht zum Service public hätten erfüllt werden sollen. Im Nationalrat fand das Anliegen mit Stichentscheid der Präsidentin Markwalder (fdp, BE) bei 10 Enthaltungen eine denkbar knappe Mehrheit. Zuvor hatte sich Matthias Aebischer (sp, BE) beim Postulenten erkundigt, ob denn die SRG entsprechend des Vorstosses beispielsweise keine Meteosendungen mehr anbieten dürfte, da solche auch bei privaten Anbietern konsumiert werden können, worauf Wasserfallen antwortete, dass gerade in diesem Bereich ein starkes Ungleichgewicht zwischen den finanziellen Mitteln der SRG und denjenigen Privater bestünde, das es allenfalls zu beseitigen gäbe. Bedenken bezüglich Realisierung des Subsidiaritätsprinzips äusserte auch Bundesrätin Leuthard, indem sie erläuterte, dass wenig Interesse von Seiten Privater bestünde, den Grundversorgungsauftrag zu übernehmen, da dies ein landesweites Angebot erfordere, was oftmals wenig rentabel sei. Da der Bericht zum Service public unterdessen vorlag, hat die Erfüllung des Postulats im Rahmen eines Zusatzberichtes zu erfolgen.

Im Rahmen seines Berichts zu den Motionen und Postulaten der eidgenössischen Räte 2017 beantragte der Bundesrat, das Postulat Wasserfallen (fdp, BE), das Auskunft darüber verlangte, inwiefern der Service-public-Auftrag der SRG unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ausgeführt werden könnte, als erfüllt abzuschreiben. Der Bundesrat vertrat die Auffassung, dass das Postulat im Zusatzbericht zum Service public, der im Januar 2017 erschienen war, ausreichend beantwortet worden war.
Anders sah dies eine Mehrheit der KVF-NR. Sie war der Ansicht, dass die beiden in den Zusatzbericht eingeflossenen Sonderanalysen – einerseits zu den Programmstrukturen privater TV-Veranstalter im Vergleich zu denjenigen der SRG und andererseits zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund eines gebührenfinanzierten Service public – nicht ausreichend auf die Frage der Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips eingegangen waren. Mit 98 zu 71 Stimmen setzten sich die Fraktionen der GLP, BDP, FDP und SVP gegen die Fraktionen der Grünen, SP und der CVP durch und beschlossen gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit, dass der Vorstoss noch nicht abzuschreiben sei.

In einem zweiten Anlauf schrieb der Nationalrat ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE), das Abklärungen verlangte, inwiefern der Service-public-Auftrag der SRG unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erteilt werden könnte, in der Herbstsession 2020 als erfüllt ab. In seinem Bericht zu den Motionen und Postulaten der eidgenössischen Räte 2019 hatte der Bundesrat argumentiert, dass dem Anliegen des Postulanten mit der neuen SRG-Konzession Rechnung getragen worden sei. Diese stelle erhöhte Anforderungen an die Unterscheidbarkeit von SRG-Programmen gegenüber Programmen kommerzieller Veranstalter und verpflichte die SRG, die Unterscheidbarkeit ihrer Radioprogramme und Unterhaltungsangebote sicherzustellen.

Postulat zum Aufzeigen eines Service public in vier Budgetvarianten wird abgelehnt (15.3636)

Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Eines der drei Postulate, dessen Anliegen gemäss Motionärin Rickli und Motionär Germann in den Bericht zum Service public hätten einfliessen sollen, wurde in der Herbstsession 2016 vom Nationalrat abgelehnt. Dabei handelte es sich um ein Postulat Rickli (svp, ZH), welches Leistungen des Service public in vier Budget-Varianten ausgewiesen haben wollte, wobei die Varianten 3 und 4 von einer Halbierung des Budgets (Stand 2011) oder mehr ausgegangen wären. Durch dieses Vorgehen sollte ersichtlich werden, welche Leistungen als essentiell und welche als supplementär eingestuft würden und somit allenfalls auch durch Private erbracht werden könnten. Sowohl die Initiantin als auch die zuständige Bundesrätin verzichteten auf ein Votum im Rat, worauf die grosse Kammer das Anliegen mit 89 zu 98 Stimmen bei 7 Enthaltungen aus der FDP-Fraktion beerdigte.

Kommission verlangt Festhalten an Online-Werbeverbot für SRG auch nach 2018 (Mo. 16.3628)

Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Mittels Motion will sich die KVF-NR absichern, dass das Online-Werbeverbot für die SRG auch nach der neuen Konzessionierung (ab 2019) erhalten bleibt. Der Nationalrat nahm die Motion in der Wintersession 2016 als Erstrat diskussionslos an. Zwar hatte sich der Bundesrat zuvor ebenfalls positiv zum Anliegen geäussert und sein Vorhaben, am Werbeverbot festzuhalten, bekräftigt. Dennoch hatte er sich in seiner Antwort zur Motion vorbehalten, die Entwicklungen der Einnahmen aus Werbung und Gebührengelder zu beobachten. Im Bericht zum Service public, der im Sommer 2016 erschienen war, hatte der Bundesrat bereits festgehalten, dass er eine Aufhebung des Online-Werbeverbotes bei rückläufigen Erträgen gegebenenfalls in Betracht ziehen werde.

Gemäss Ansichten des Ständerates soll die Aufrechterhaltung des Online-Werbeverbots für die SRG für die Zeit nach der neuen Konzessionsvergabe (2019) zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in Stein gemeisselt werden. Die Kantonskammer lehnte in der Frühjahrssession 2017 entgegen dem Beschluss des erstberatenden Nationalrats eine Motion der KVF-NR ab, welche die Beibehaltung dieses Verbots gefordert hätte. Der Ständerat folgte dabei seiner KVF-SR, die sich aufgrund möglicher bevorstehender Veränderungen in der Medienlandschaft, wie etwa im Falle einer Annahme der No-Billag-Initiative, zurückhaltend zeigte.

Durch das Parlament in der FS17 abgelehnte Vorstösse zum Service public

Das Parlament hatte sich in der Frühjahrssession erneut mit einer Vielzahl von Ideen zum Service public zu beschäftigen, die allesamt im Nachgang zum historisch knappen Ausgang der RTVG-Abstimmung lanciert worden waren. Im Rahmen dieser Beratungen lehnte das Parlament einige Vorstösse zum Service public ab. Dabei handelte es sich zum einen um eine parlamentarische Initiative Müller (svp, SG), welche die SRG-Konzessionsvergabe durch das Parlament bezwecken wollte. Ebenso stellte sich die grosse Kammer gegen ein ähnliches, moderateres Anliegen ihrer eigenen KVF-NR, das den Einfluss des Parlaments durch eine duale Konzessionskompetenz mit dem Bundesrat stärken wollte. Mit knappen 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung hatte die KVF-NR im Sommer 2016 durch die Lancierung der Motion vorgeschlagen, eine Rahmenkonzession zu schaffen, die der Bundesrat zwar erarbeiten würde, die aber zusätzlich durch das Parlament in Form eines einfachen Bundesbeschlusses genehmigt werden müsste. Die Erteilung einer Betriebskonzession, die sich nach den Bedingungen der Rahmenkonzession ausrichten müsste, verbliebe aber in der bundesrätlichen Kompetenz. Der Nationalrat folgte hingegen einer Kommissionsminderheit aus Mitte-Links und somit den Argumenten von Minderheitssprecher Candinas (cvp, GR), wie er sie im Rahmen der Beratungen zum Service-public-Bericht ausführte: Der Gestaltungsspielraum des Parlaments durch die Möglichkeit einer RTVG-Revision sei bereits ausreichend, was durch eine Vielzahl von Vorstössen mit der Forderung nach mehr Einflussnahme in die operativen Entscheide der SRG aktuell auch demonstriert werde. Eine solche Entwicklung würde die SRG zum Staatsradio und -fernsehen machen und nur die Erteilung der Konzession durch den Bundesrat sichere die grösstmögliche Unabhängigkeit der öffentlichen Medien. Ferner fürchtete die Kommissionsminderheit aufwändige Differenzbereinigungsverfahren zwischen den beiden Räten, was für eine „dynamische Medienbranche“ hinderlich wäre, sowie die Ungleichbehandlung privater Radio- und Fernsehanbieter, die ihre Konzession vom UVEK erhalten würden.
Auch ein Postulat Romano (cvp, TI) hatte keinen Erfolg im Nationalrat (Po. 15.3769). Das Anliegen, das den Bundesrat dazu aufgefordert hätte, zu überprüfen wie das Online-Angebot auf eine Audio- und Videothek begrenzt werden könnte, scheiterte mit knappen 90 zu 95 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Ebenfalls keine Zustimmung – diesmal im Ständerat – fand eine weitere Motion der KVF-NR zur Aufrechterhaltung des Online-Werbeverbots für die SRG.
Andere Vorstösse, namentlich mit den Forderungen nach Plafonierung der Empfangsgebühren, Erhöhung der Gebührenanteile auf 6%, Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde sowie nach intensivierter Zusammenarbeit mit der Schweizer Filmindustrie, überstanden die Frühjahrssession (vorerst).

Postulat verlang Bericht über unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen (Po. 16.3630)

Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Der Bundesrat hatte in seinem Bericht zum Service public festgestellt, dass die Schweiz zu den wenigen Demokratien gehöre, die über keine unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen verfügen. Die KVF-NR nahm diese Erkenntnis zum Anlass, mittels Postulat einen Bericht zu fordern, der Möglichkeiten zur Schaffung einer solchen Instanz aufzeigen soll. Dabei bezog sich die Kommission auf die EMEK, welche die Schaffung einer solchen Stelle als unvermeidlich erachte. Auch der Bundesrat plädierte auf Annahme des Postulats; werde man doch in mittlerer Zukunft die Erarbeitung eines Gesetzes über elektronische Medien in Auftrag geben, wo diese Forderung Eingang finden könnte. Der Nationalrat folgte diesen Überlegungen und nahm das Postulat in der Frühjahrssession 2017 im Rahmen der Beratungen zum Service-public-Bericht an.

In seiner Botschaft zum Massnahmenpaket zur Medienförderung beantragte der Bundesrat ein Postulat der KVF-NR, das die Prüfung der Schaffung einer unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen verlangte, zur Abschreibung. Der Vernehmlassungsentwurf zum geplanten neuen Mediengesetz hätte die Schaffung einer unabhängigen Aufsichts- und Regulierungsbehörde beinhaltet, diese Massnahme sei in der Vernehmlassung jedoch kritisch beurteilt worden. Vom Tisch sei diese Forderung allerdings nicht: Sollte es zu einer Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen des neuen Programms «Kreatives Europa» (2021–2027) kommen, müsste die Schaffung einer solchen Instanz erneut geprüft werden, da die EU ihren Mitgliedstaaten eine unabhängige Aufsichtsbehörde im Bereich der audiovisuellen Mediendienste vorschreibe.