Bundesbeschlusses über die schweizerische Verkehrszentrale

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Der Fremdenverkehr stellt für viele Randregionen das wirtschaftliche Rückgrat dar. Tourismusförderungsmassnahmen weisen deshalb nicht nur eine allgemein strukturpolitische, sondern auch eine spezifisch regionalpolitische Komponente auf. Das Bundesgesetz über die Förderung des Hotel- und Kurortkredits bildet eine Ergänzung zum Investitionshilfegesetz für Berggebiete und bezweckt die Verbilligung von Darlehen für Hotelrenovationen und gewisse Hotelneubauten. Dies geschieht durch die Gewährung von unverzinslichen Bundesdarlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit. Der Bundesrat möchte mit einer Aufstockung der Darlehen diese Hilfe ausbauen und leitete dazu im Sommer ein Vernehmlassungsverfahren ein. Beide Kammern des Parlaments unterstützten ihn bei diesem Vorhaben, indem sie eine entsprechende Motion Columberg (cvp, GR) (Mo. 85.999) verabschiedeten. Nicht nur bei der Stärkung der touristischen Infrastruktur will sich der Bund in Zukunft vermehrt engagieren, sondern auch bei der Werbung für das Fremdenverkehrsland Schweiz. Zu diesem Zweck beantragte die Exekutive eine Neufassung des auf Ende 1987 auslaufenden Bundesbeschlusses über die Schweizerische Verkehrszentrale. Die Beitragshöhe soll neu in einem separaten, nicht referendumspflichtigen Kreditbeschluss vom Parlament festgelegt werden. Beantragt ist eine Aufstockung von bisher CHF 21 Mio. pro Jahr auf 27 Mio. (1988-90) resp. 31 Mio (1991-92).

Ohne jegliche Kritik passierte demgegenüber die 1986 vom Bundesrat vorgeschlagene Neufassung des auf Ende 1987 auslaufenden Bundesbeschlusses über die schweizerische Verkehrszentrale die beiden Räte. Damit ist die Subventionierung der Werbung für das Fremdenverkehrsland Schweiz für die nächsten fünf Jahre gesichert und auf einen höheren Stand gebracht worden.