Mit dem Argument, dass mit den im Herbst des Vorjahres beschlossenen dringlichen Massnahmen die Forderungen der beiden vom Nationalrat gutgeheissenen Motionen Bischof (cvp, SO; Mo. 08.3529) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL; Mo. 08.3546) für einen Ausbau des Einlegerschutzes erfüllt seien, lehnte der Ständerat diese ab. Der Bundesrat gab im Herbst einen Entwurf für die definitive Einführung dieses bis Ende 2010 gültigen verbesserten Einlegerschutzes in die Vernehmlassung. Die Banken, unterstützt von den bürgerlichen Parteien, waren mit der dauerhaften Erhöhung der Garantiesumme auf 100'000 Franken je Einleger zwar einverstanden. Sie lehnten aber den Antrag ab, die Gesamtsumme der von den Banken vorzunehmenden Rückstellungen von 6 auf 9.75 Mrd. Franken zu erhöhen und in einem staatlichen Fonds zu sammeln. Auch die kantonalen Finanzdirektoren (FDK) sprachen sich gegen die als unverhältnismässig kritisierten Vorschläge aus.
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) après la crise financière 2008- Mot-clés
- Date
- 27 mai 2009
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 08.3546
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB SR, 2009, S. 358 f.
- Bund, 15.9.09; NZZ, 17.11.09; NLZ, 24.12.09.
de Hans Hirter
Modifié le 22.03.2025
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