Um den Bedarf an zusätzlichen Einnahmen zu decken und insbesondere den Bundeshaushalt bei der Nationalstrassenfinanzierung zu entlasten, griff der Bundesrat auch zum Mittel der Zollzuschläge. So erhöhte er Ende August die für den Nationalstrassenbau bestimmten Zuschläge auf dem Treibstoffzoll um CHF 0.1 pro Liter. Daneben setzte er den Zoll auf Heizöl um durchschnittlich CHF 0.12 pro 100 kg höher an. Die beiden Massnahmen, welche unverzüglich vorsorglich in Kraft gesetzt wurden, sollen dem Bund 1975 Mehreinnahmen von rund CHF 570 Mio. erbringen. Trotz Opposition verschiedener Vertreter des Landesrings, der PdA und der Sozialdemokraten stimmte das Parlament in der Folge diesen Massnahmen nach bewegten Debatten zu. Der schon im Parlament geäusserte Unmut über die verfügten Zollzuschläge begann sich hierauf auch in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Gleich von verschiedener Seite wurden Referendumsbewegungen eingeleitet und teilweise auch verwirklicht. Während der Landesring beiden Zollzuschlägen den Kampf ansagte – die Lancierung der beiden Referenden des Landesrings geschah vor allem auf Initiative des Standesrings St. Gallen –, wandten sich das Mouvement populaire des familles sowie der welsche Mieterverband ausschliesslich gegen die Erhöhung des Heizölzolls. Ausserdem ergriffen auch nichtorganisierte Automobilistenkreise das Referendum gegen die erhöhten Treibstoffzollzuschläge. Es kam jedoch zu keiner Zusammenarbeit mit dem Landesring. Der TCS sprach sich dagegen deutlich gegen ein Benzinzollreferendum aus.
- Mot-clés
- Date
- 4 octobre 1974
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 12074
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB NR, 1974, S. 1188 f.
- AB NR, 1974, S. 1190 ff.
- AB NR, 1974, S. 1553
- AB SR, 1974, S. 484 ff.
- AB SR, 1974, S. 543
- BBI, 1974, II, S. 493 ff.
- Tat, 1.10. und 10.10.74; NZZ, 7.10., 11.10. und 11.11.74.
de Martin Daetwyler
Modifié le 02.09.2024
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