Opfer häuslicher Gewalt besser schützen (Mo. 12.4025)

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Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Beide Kammern beauftragten den Bundesrat mittels Überweisung einer Motion Keller-Sutter (fdp, SG) mit einer Anpassung des Strafgesetzbuches, wonach vor der definitiven Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft das Opfer nochmals anzuhören ist.

Dossier: Amélioration de la protection des victimes de harcèlement

Im Herbst 2018 schrieben National- und Ständerat im Zusammenhang mit der Beratung des Bundesgesetzes über den Schutz gewaltbetroffener Personen die Motion Keller-Sutter (fdp, SG) zum besseren Schutz von Opfer häuslicher Gewalt stillschweigend ab.

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