In einer Motion beantragt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerates die Abschreibung der im Jahre 2008 an den Bundesrat zurückgewiesenen Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller (BewG). Bei Aufhebung der Beschränkungen zum Grundstückerwerb durch ausländische Personen befürchtete die Kommission steigenden Druck auf die ohnehin schon hohen Miet- und Immobilienpreise. In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen, namentlich der anhaltenden Zuwanderung aus dem Ausland sowie der aktuell günstigen Investitionslage auf dem Schweizer Immobilienmarkt, sei die Lex Koller ein wichtiges Instrument zur Lenkung der Nachfrage. Eine Abschaffung der Beschränkungen sei somit nicht erwünscht, so die Ausführungen des Bundesrates. Nachdem sie sich in ihrer Botschaft im 2007 noch für die Aufhebung der Lex Koller ausgesprochen hatte, zeigte sich die Regierung nun willens, anstelle der Aufhebung nötige Anpassungen der Lex Koller zu prüfen. Drahtzieherin in der Kommission und im Gespräch mit diversen Regierungsmitgliedern war Jacqueline Badran (sp, ZH). Ihrer Meinung nach bedarf es sogar einer Verschärfung der Lex Koller, um die starke Immobiliennachfrage erfolgreich zu dämpfen. Nachdem alle grossen Parteien bekannt gegeben hatten, dass sie sich zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls gegen eine Abschaffung der Lex Koller aussprechen würden, nahm der Nationalrat die Motion in der Dezembersession stillschweigend an. Die Behandlung der Motion im Ständerat stand zu Ende des Berichtsjahres noch aus. In dieser Nationalratssitzung zieht Viola Amherd (cvp, VS; Mo. 11.3373) ein weiteres Anliegen betreffend Aufhebung der Lex Koller zurück.
Dossier: Lex Koller- Mot-clés
- Date
- 3 décembre 2012
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 12.3984
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB NR, 2012, S. 1981 ff.
- NZZ, 23.11. und 1.12.12.
de Marlène Gerber
Modifié le 21.03.2025
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