Zusammen mit dem Entwurf zum neuen Kulturförderungsgesetz gab der Bundesrat auch die Revision des Pro Helvetia-Gesetzes in die Vernehmlassung. Hauptziel ist die Modernisierung der Organisationsstrukturen der Stiftung. So soll der überdimensionierte Stiftungsrat von 25-35 Mitgliedern auf 9 Personen verkleinert werden und sich auf die strategische Leitung konzentrieren. Die Geschäftsstelle unter der Führung eines Direktors oder einer Direktorin erhält als operativ leitendes Organ hingegen mehr Handlungsspielraum; sie ist für die Umsetzung der vom Stiftungsrat beschlossenen Strategien verantwortlich und entscheidet über alle Gesuche und stiftungseigenen Vorhaben.

Dossier: Réorganisation de la promotion culturelle avec la loi sur l'encouragement de la culture

Pro Helvetia zeigte sich mit der neuen Gesetzesvorlage zufrieden. Sie regle die Strukturen besser und garantiere die Unabhängigkeit der Projekte; der Einfluss der Politik in Personalfragen sei der Preis für das Engagement des Bundes. An ihrer Jahresmedienkonferenz teilte die Stiftung mit, sie habe CHF 24.1 Mio., also 4% mehr an Kulturbeiträgen ausbezahlt als 2004. Die in der letzten Budgetdebatte aufgrund der Hirschhorn-Affäre verordneten Einsparungen von CHF 1 Mio. habe sie je hälftig bei den Betriebskosten und bei der Kulturförderung vorgenommen.

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Die Ziele der Totalrevision des Pro-Helvetia-Gesetzes fanden in der Vernehmlassung rundherum Zustimmung. Die angestrebte Modernisierung und Straffung der nicht mehr zeitgemässen Organisationsstrukturen wurde als notwendig und nützlich erachtet. Der Bundesrat will die Autonomie der Pro Helvetia gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf weiter stärken, und dazu etwa die Wahl des Direktors und der Fachkommissionen durch den Stiftungsrat und nicht durch den Bund vorsehen.

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Im neuen Kulturkonzept des Bundes werden die Förderungsaktivitäten zwischen Bundesamt für Kultur (BAK) und Pro Helvetia (PH) umverteilt. So wird sich künftig die PH auf den Kulturaustausch in der Schweiz und im Ausland und auf die Vermittlung von Kunst konzentrieren. Das BAK wird für die Ausrichtung von Preisen und Auszeichnungen sowie für die Nachwuchsförderung zuständig sein. Zur Neugestaltung der PH gehört die Beschränkung der Aufgaben des Stiftungsrats auf strategische Entscheide sowie die Reduktion der Anzahl seiner Mitglieder von heute 25 auf 7 bis höchstens 9. Damit trug der Bundesrat den Empfehlungen der parlamentarischen Verwaltungskontrolle Rechnung. Der Entwurf zum revidierten PH-Gesetz respektiert im Übrigen die bisherige Autonomie der Stiftung. Die PH zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden mit dem Gesetzesentwurf und der Aufgabenteilung zwischen ihr und dem BAK.

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