Parlamentarische Initiative zur Subventionierung der Posttaxen (06.425)

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Angesichts der 2007 auslaufenden indirekten staatlichen Unterstützung der Zeitungen und Zeitschriften präsentierte der Verband Schweizer Presse (VSP) an seiner Generalversammlung ein neues Tarifmodell für die indirekte Presseförderung. Es sieht vor, dass künftig drei Viertel der CHF 80 Mio. in die allgemeine Verbilligung von Transporttaxen für Zeitungen und Zeitschriften fliessen und dass das restliche Viertel besonders förderungswürdigen Titeln, beispielsweise kleinen Zeitungen in abgelegenen Gegenden zugute kommt. Dieser Vorschlag wurde von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-NR) aufgenommen. Am Ende des Berichtsjahres war die Vorlage der SPK noch in der Vernehmlassung.

Dossier: Objets parlementaires concernant l'aide à la presse

In der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-NR) zur Presseförderung mittels Beteiligung an den Vertriebskosten. Mit 145 zu 34 Stimmen sprach er sich für eine generelle Subventionierung der Posttaxen mit jährlich CHF 60 Mio. aus. Diese ist bis 2014 befristet. Zusätzlich soll der Transport von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit kleinen Auflagen mit weiteren CHF 20 Mio. gezielt unterstützt werden. Der Rat folgte dem Antrag von Lustenberger (cvp, LU), die Subventionierung für die kleinen Titel nicht zu befristen, weil sie ganz speziell auf Rechtssicherheit angewiesen seien.

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Der Ständerat befasste sich in der Sommersession mit der Vorlage. Im Gegensatz zum Nationalrat lehnte er eine generelle Verbilligung der Transportkosten für alle Zeitungen und Zeitschriften ab und sprach sich dafür aus, die Vertriebskosten nur für kleinere Titel der Regional- und Lokalpresse mit Auflagen von bis zu 40'000 Exemplaren jährlich mit bis CHF 20 Mio. zu subventionieren. Mit weiteren CHF 10 Mio. pro Jahr wollte er die Mitgliederpresse nicht gewinnorientierter Organisationen unterstützen. Die Beiträge sind bis Ende 2011 befristet.

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In der ersten Runde der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat an seiner Fassung fest. Er lehnte den Minderheitsantrag von Weyeneth (svp, BE), dem Beschluss des Ständerats zuzustimmen, mit 97 zu 67 Stimmen ab. Auch der Ständerat wollte nicht von seinem Entscheid abrücken.

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In der zweiten Runde der Differenzbereinigung übernahm der Nationalrat das Konzept des Ständerats und beschloss, von einer generellen Verbilligung der Transportkosten für alle Zeitungen und Zeitschriften abzusehen. Im Unterschied zum Ständerat wollte er jedoch die Abgeltungen jeweils verdoppeln, nämlich von CHF 20 auf 40 Mio. für Lokal- und Regionalzeitungen mit einer Auflage von bis zu 40'000 Exemplaren und von CHF 10 auf 20 Mio. für die Mitgliederpresse nicht gewinnorientierter Organisationen. Da die kleine Kammer weiterhin an ihrem Konzept festhielt, wurde die Vorlage an die Einigungskonferenz überwiesen.

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In der Einigungskonferenz über die parlamentarische Initiative der SPK-NR zur Presseförderung obsiegte zur Hauptsache die Version des Ständerats. Die Regional- und Lokalpresse mit Auflagen bis zu 40'000 Exemplaren erhält damit jährlich CHF 20 Mio. und die Mitgliedschaftspresse nicht gewinnorientierter Organisationen CHF 10 Mio. Was die Befristung der Subventionstatbestände betrifft, setzte sich die nationalrätliche Fassung durch. Die CHF 20 Mio. für die Regional- und Lokalpresse sind somit unbefristet. Die CHF 10 Mio. für die Mitgliedschaftspresse werden 2011 auslaufen. Beide Räte stimmten dem Antrag der Einigungskonferenz zu.

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