Das bereits im Vorjahr teilweise verabschiedete Manifest zum Umweltschutz wurde an der Delegiertenversammlung vom Februar um einen Abschnitt über längerfristige Massnahmen ergänzt, nachdem sich in einem Vernehmlassungsverfahren die Kantonalsektionen dazu hatten äussern können. Die im Vorjahr als Grundsatz befürworteten Lenkungsabgaben zum Schutz knapper Umweltgüter wurden nun aber im einzigen konkret dafür vorgesehenen Bereich abgelehnt, indem sich die Delegierten mit grosser Mehrheit dagegen wandten, fossile Brenn- und Treibstoffe mit einer Abgabe zu belasten. Hinsichtlich der Elektrizitätsgewinnung wurde eine restriktive Nutzung der Gewässer und ein Festhalten an der Kernenergie gefordert, solange diese nicht durch Alternativenergien ersetzt werden könne. Die Bevorzugung des Schienenverkehrs gegenüber demjenigen auf der Strasse und die Förderung von Elektromobilen stehen ebenso auf dem Programm wie der Wille, die Luftreinhalteverordnung bis zum Jahr 1995 durchzusetzen, wozu die Emissionen bis an die Grenze des wirtschaftlich Tragbaren zu reduzieren seien.