In Umsetzung zweier Motionen der beiden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (Mo. 20.3146; Mo. 20.3155) präsentierte der Bundesrat im Mai die Covid-19-Verordnung elektronische Medien, die finanzielle Soforthilfen für die Radio- und Fernsehveranstalter im Umfang von CHF 40 Mio. versprach. Ausserordentliche einmalige Beiträge in der Höhe von CHF 30 Mio., finanziert aus der Radio- und Fernsehabgabe, erhielten dabei private Radio- und Fernsehveranstalter. CHF 10 Mio. erhielt die Keystone-SDA, womit für eine Dauer von sechs Monaten die Kosten gedeckt werden sollten, die die Agentur ansonsten den elektronischen Medien für die Nutzung der Basisdienste «Text» in Rechnung gestellt hätte. Gleichzeitig erliess die Regierung eine weitere Notverordnung zur Unterstützung der Printmedien mit finanziellen Sofortmassnahmen im Umfang von CHF 17.5 Mio.
Dossier: Interventions parlementaires pour soutenir les médias à l'heure de Covid-19- Mot-clés
- Date
- 20 mai 2020
- Type
- Ordonnance / Arrêté fédéral simple
- Sources
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de Marlène Gerber
Modifié le 12.12.2020
Modifié le 12.12.2020