Corina Gredig (glp, ZH) forderte Mitte März 2021 mit einer parlamentarischen Initiative, dass Geschlecht und Zivilstand bei der Höhe der Hinterlassenenrente künftig keine Rolle mehr spielen sollen. Die heutige Benachteiligung von Witwern gegenüber Witwen und von unverheirateten gegenüber verheirateten Eltern gelte es zu beseitigen, denn «[d]ie Lebens- und Erwerbsmodelle sind in den letzten Jahrzehnten vielfältiger geworden», so dass die heutige Regel viele Eltern diskriminiere, so Gredig.
Anfang April 2022 gab die SGK-NR der Initiative mit 18 zu 5 Stimmen (2 Enthaltungen) Folge. Auch ihre Schwesterkommission beschloss Mitte April 2023 mit 5 zu 3 Stimmen (4 Enthaltungen) Folgegeben, forderte aber dazu auf, vor der Umsetzung der parlamentarischen Initiative den bundesrätlichen Entwurf für eine Revision der AHV-Hinterlassenenrenten abzuwarten. Auch die SGK-NR, die nun mit der Ausarbeitung eines Entwurfs betraut war, verkündete Mitte April 2024, auf eine «parallele Ausarbeitung» zu verzichten und die parlamentarische Beratung der bundesrätlichen Revision abwarten zu wollen. Dazu beantragte sie im November 2024 einstimmig, die Umsetzungsfrist der Initiative zu verlängern.

Dossier: Inégalité de traitement des veuves et des veufs