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Jahresrückblick 2024: Parteien

Die Wahrnehmung der Parteien in Öffentlichkeit und Medien war 2024 stark von ihrem Abschneiden bei kantonalen Wahlen, ihrer Positionierung zu Abstimmungsvorlagen und anderen politischen Themen sowie von parteiinternen Konflikten geprägt.

Die SVP hatte mit Abstand die höchste Präsenz in den Medien, insbesondere im Frühjahr (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Dies lag zum einen an der Wahl von Marcel Dettling zum neuen Parteipräsidenten. Zum andern sorgten Kontakte der neuen Spitze der JSVP zu Rechtsextremen für heftige Kontroversen. Auch das Verhältnis der Mutterpartei zum Rechtsextremismus wurde in der Presse verhandelt.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen konnte die SVP als einzige Partei unter dem Strich zulegen, und zwar deutlich. In Glarus gewann sie zudem einen Regierungsratssitz hinzu. Weniger erfolgreich war die Partei an der Abstimmungsurne, acht der zwölf eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gingen für sie verloren. Für Diskussionen sorgte dabei vor allem, dass sowohl bei der 13. AHV-Rente als auch bei der Renteninitiative und der BVG-Reform grosse Teile der SVP-Sympathisierenden entgegen der Parteiparole abstimmten. In den Medien und auch parteiintern kam deshalb die Frage auf, ob die SVP ihre Basis auf Dauer mit ihren aussen- und migrationspolitischen Kernthemen zufriedenstellen kann oder in der Sozialpolitik einen stärker linken Kurs einschlagen müsste. Mit der 2024 erfolgten Einreichung der «Nachhaltigkeitsinitiative» und der «Neutralitätsinitiative» sowie der Lancierung der «Grenzschutzinitiative» sorgte die SVP jedenfalls selber dafür, dass ihre Kernthemen auch künftig auf der politischen Agenda stehen werden.

Die SP konnte 2024 überdurchschnittlich viele Abstimmungssiege feiern: Bei neun der zwölf Abstimmungen stand sie auf der Siegerseite. Mit der 13. AHV-Rente fand dabei erstmals überhaupt eine linke Initiative zum Ausbau des Sozialstaats eine Mehrheit bei Volk und Ständen. Die Medien führten die Abstimmungserfolge unter anderem darauf zurück, dass die SP zusammen mit den Gewerkschaften ihrer bürgerlichen Konkurrenz bei der Kampagnenführung überlegen sei. Ein Wermutstropfen war für die SP die Ablehnung ihrer Prämienentlastungs-Initiative.
Inhaltlich machte die SP etwa auch mit einer Distanzierung von der Asylpolitik ihres Bundesrats Beat Jans und mit Forderungen nach einer Aufhebung der Schuldenbremse von sich reden. Auch die «Initiative für eine Zukunft» der Juso generierte viele Schlagzeilen. Für parteiinterne Kontroversen sorgte die Positionierung zum Konflikt im Nahen Osten; manche Stimmen sahen die SP dabei unter dem Einfluss antisemitischer Ideen.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen konnte die SP unter dem Strich einige Sitze zulegen, ihr Wählendenanteil sank aber ganz leicht. In Uri und Schaffhausen büsste die Partei je einen Regierungsratssitz ein. Ausbauen konnte die Partei hingegen ihre Mitgliederbasis, im November vermeldete sie eine rekordhohe Zahl an Parteieintritten als Gegenreaktion zu den US-Wahlen.

Die FDP profilierte sich 2024 mit Forderungen nach einem raschen Ausbau des Armeebudgets und konsequenten Entlastungsmassnahmen in den anderen Bereichen des Bundeshaushalts. Für Schlagzeilen sorgten auch die freisinnigen Forderungen nach Verschärfungen in der Asylpolitik und ein Positionspapier zur Bildungspolitik, in denen die Presse einen gezielten Schwenk der Partei nach rechts als Reaktion auf die Niederlage bei den eidgenössischen Wahlen 2023 ortete. Elektorale Misserfolge gab es zunächst auch bei den kantonalen Wahlen 2024, bevor der FDP in der zweiten Jahreshälfte zumindest eine Stabilisierung gelang. Unter dem Strich blieb die Bilanz aber sowohl bei den Parlaments- als auch bei den Regierungsratswahlen negativ.
Bei sechs von zwölf Abstimmungsentscheiden fanden sich die Freisinnigen auf der Verliererseite; am schwersten wiegen dürften aus ihrer Sicht die Niederlagen bei der 13. AHV-Rente, der von den Jungfreisinnigen lancierten Renteninitiative, der BVG-Reform und dem Autobahnausbau.

Während die kantonalen Parlamentswahlen für die Mitte von Stabilität geprägt waren, konnte sie in Uri und im Jura je einen Regierungssitz dazugewinnen. Im Urner Regierungsrat hält sie nun gar eine absolute Mehrheit.
Die Abstimmungsbilanz fiel für die Mitte mit sechs Siegen und sechs Niederlagen gemischt aus, die parteieigene Kostenbremse-Initiative wurde deutlich abgelehnt. Dafür kamen ihre Zwillings-Initiativen zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» bei den Steuern und der AHV zustande.
Parteipräsident Gerhard Pfister wiederholte verschiedentlich seine Vision, mit der Mitte einen «dritten Pol» in der Parteienlandschaft zu bilden. Die Medien interpretierten dies als Versuch, die Mitte stärker als sozialliberale Kraft zu etablieren und das konservative Erbe der CVP hinter sich zu lassen, orteten aber in der Fraktion starke Widerstände gegen einen solchen Kurs. Derweil strichen mehr als drei Jahre nach der nationalen Partei mit Obwalden und Uri auch die letzten beiden Kantonalparteien die Bezeichnung «CVP» aus ihrem Parteinamen.
Für mediales Aufsehen sorgte, dass die Mitte in einer Mitgliederbefragung die Unterstützung für eine Parteifusion mit der GLP auslotete; letztlich wurde die Idee wieder begraben.

Die Grünen machten zu Jahresbeginn am meisten Schlagzeilen, als es um mögliche Kandidaturen für das Parteipräsidium ging (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Letztlich wurde Lisa Mazzone konkurrenzlos gewählt.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen mussten die Grünen von allen Parteien die deutlichsten Verluste hinnehmen. An der Abstimmungsurne wurde mit der Biodiversitäts-Initiative zwar ein grünes Anliegen abgelehnt, doch insgesamt konnten die Grünen neun Abstimmungssiege feiern – mit dem Ja zum Stromgesetz und dem Nein zum Autobahnausbau betrafen zwei davon auch ihre ökologischen Kernthemen. Die Grünen machten auch klar, dass in der direktdemokratischen Arena weiterhin mit ihnen zu rechnen ist: Nicht nur drohten sie bereits mit Referenden gegen das geplante Sparpaket des Bundes und gegen eine mögliche Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke, sondern sie kündigten angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament eine regelrechte «Referendumslegislatur» an.

Die GLP hatte im zwanzigsten Jahr ihres Bestehens mit einigen Widrigkeiten zu kämpfen. Bei den meisten kantonalen Parlamentswahlen büsste sie Wählendenanteile und Sitze ein. Immerhin konnte sie ihren Regierungsratssitz in Basel-Stadt verteidigen.
Der allgemeine Zustand der GLP wurde in Medienkommentaren meist negativ eingeschätzt: Die Themenkonjunktur spreche gegen sie, und Verankerung und Strukturen der GLP seien schwächer als bei ihren Konkurrentinnen. Den vor allem von ausserhalb der GLP aufgebrachten Gedankenspielen, mit der Mitte oder der FDP zu fusionieren, erteilte die Parteispitze eine Absage. Ihr Profil als europafreundlichste Partei pflegte die GLP, indem sie sich früh auf die Unterstützung eines neuen Vertragspakets mit der EU festlegte.
Am stärksten in die Schlagzeilen geriet die GLP aber im September (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse) mit dem «Fall Ameti». Nach einem kontroversen Social-Media-Post der Zürcher Stadtparlamentarierin wurde ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. In Öffentlichkeit und Medien wurde die Partei für diese Reaktion unterschiedlich beurteilt. Manche Kommentare sahen den Fall auch als Ausdruck eines umfassenderen Richtungsstreits in der Partei.

Zu den relativ stark beachteten Ereignissen bei den Kleinparteien gehörte die Gründung der Revolutionären Kommunistischen Partei. Mit Aufrecht Schweiz gelang im Thurgau zudem erstmals einer aus den Covid-19-Protesten hervorgegangenen Gruppierung die Wahl in ein Deutschschweizer Kantonsparlament.

Im Übrigen bestätigte sich 2024 die Faustregel, dass Nachwahljahre für die Parteizentralen «Flugjahre» (NZZ) sind: Bei der SVP, der SP, der FDP, der GLP und der EVP kam es zu personellen Wechseln an der Spitze des Generalsekretariats, bei den Grünen wurde ein solcher für 2025 angekündigt.

Im Berichtsjahr wurden erstmals gemäss Transparenzgesetzgebung die Einnahmen der Parteien veröffentlicht. Demnach floss am meisten Geld zur SP, mit deutlichem Abstand gefolgt von SVP, FDP, Mitte, Grünen und GLP. Allerdings herrschte Einigkeit, dass diese Zahlen nur beschränkt aussagekräftig sind, weil Abstimmungskampagnen des bürgerlichen Lagers meist über Verbände oder Komitees statt über die Parteizentralen finanziert werden und zudem die Einnahmen kantonaler Parteisektionen sowie Spenden an einzelne Kandidierende bei Wahlen nicht in den veröffentlichten Zahlen enthalten sind.

Jahresrückblick 2024: Parteien
Dossier: Rétrospective annuelle 2024

Jahresrückblick 2024: Verbände

Im Machtgefüge der Schweizer Verbandslandschaft kam es 2024 gemäss Einschätzungen in der Presse zu Gewichtsverschiebungen. So konnten die Gewerkschaften ihre Position stärken: An der Urne feierten sie mit der Annahme der von ihnen selbst lancierten Initiative für eine 13. AHV-Rente sowie mit der Ablehnung der BVG-Reform und der Mietrechtsreformen bedeutende Erfolge. Auch in der innenpolitischen Diskussion um ein neues Vertragswerk mit der EU blieben die Gewerkschaften eine prägende Stimme; ihre Zustimmung machten sie von ausreichenden flankierenden Massnahmen zum Lohnschutz und zu Arbeitsmarktkontrollen abhängig. Dass die Gewerkschaften trotz einer seit Längerem erodierenden Mitgliederbasis in der mehrheitlich bürgerlichen Schweiz eine so einflussreiche Position erlangten, wurde in den Medien mitunter dem strategischen Geschick und der bodenständigen Art des Spitzenpersonals insbesondere beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund zugeschrieben. Die gestiegene (wahrgenommene) Bedeutung der Gewerkschaften spiegelte sich auch darin wider, dass sie eine höhere Medienpräsenz hatten als in den Vorjahren (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

In einer geschwächten Position sah die Presse derweil die traditionellen Gegenspieler der Gewerkschaften: Die Wirtschaftsverbände, angeführt von der Economiesuisse, mussten 2024 wie schon in den Vorjahren mehrere empfindliche Abstimmungsniederlagen hinnehmen – ausser bei den AHV-, BVG- und Mietrechtsvorlagen auch beim abgelehnten Autobahnausbau. Manche Medienkommentare orteten eine fundamentale Entfremdung zwischen Wirtschaft und Bevölkerung, und einige sahen den Stuhl der Economiesuisse-Direktorin wackeln. Der Verband selbst beschloss eine neue Strategie für seine politischen Kampagnen. Im Herbst musste Economiesuisse zudem einen Austritt hinnehmen: Nachdem der Dachverband mitgeteilt hatte, den Bundesratsvorschlag für die Aufhebung des AKW-Neubauverbots zu unterstützen, kehrte ihm der Stromkonzern Alpiq den Rücken.

Für Beachtung sorgte ein europapolitischer Kurswechsel des Schweizerischen Gewerbeverbands: Der Verband, der sich in den letzten Jahren kritisch zur Zusammenarbeit mit der EU positioniert hatte – namentlich beim Rahmenabkommen –, äusserte sich mit Blick auf ein neues EU-Vertragspaket nun dezidiert positiv und kompromissbereit. Die Verbandsspitze kündigte an, mit dem neuen Verbandsdirektor generell einen konzilianteren Stil pflegen zu wollen als in den letzten Jahren. An der Abstimmungsurne fuhr der SGV unter anderem mit der von ihm angeführten Ja-Kampagne zum Autobahnausbau eine schmerzhafte Niederlage ein. Und gegen die BVG-Reform, bei der der SGV mit seiner Ja-Parole letztlich ebenfalls unterlag, regte sich auch in den eigenen Reihen Widerstand, etwa bei GastroSuisse oder beim Coiffeurverband.

Stark thematisiert wurde in den Medien die Rolle der Umwelt- und Naturschutzverbände in der Energiepolitik, weil einige Ausbauprojekte für Solar-, Wasser- und Windkraftwerke mit Verbandsbeschwerden bekämpft wurden. Kritikerinnen und Kritiker warfen den Verbänden vor, die Energiewende zu propagieren und gleichzeitig zu hintertreiben, und Forderungen nach einer Schwächung des Verbandsbeschwerderechts wurden laut. Die Umweltverbände hielten dem entgegen, dass sie nur gegen wenige, besonders problematische Energieprojekte vorgingen und aus Sicht des Naturschutzes durchaus schmerzhafte Kompromisse zugunsten der Energiewende eingingen, wie auch ihre fast einhellige Unterstützung des Energie-Mantelerlasseszeige. Um den Ausbau von Windkraftprojekten politisch zu unterstützen, trat 2024 mit Pro Wind Schweiz ein neuer Verband auf den Plan; er vereinigte eine Reihe kantonaler Organisationen, die sich mit demselben Zweck in den letzten Jahren gegründet hatten.

Zu den bedeutenden strukturellen Entwicklungen in der Schweizer Verbandslandschaft gehörte sodann die Gründung des neuen Krankenkassenverbands Prioswiss, der der politisch exponierten Branche nach Jahren einer konfliktreichen Spaltung zwischen Santésuisse und Curafutura wieder eine geeinte Stimme geben soll. Eine Wiedervereinigung kleineren Ausmasses gab es beim Versicherungsverband, indem die Axa in dessen Reihen zurückkehrte. Demgegenüber kochten beim Frauendachverband Alliance F wie schon im Vorjahr Spaltungsdiskussionen hoch; weil der Verband die Ja-Parole zur BVG-Reform ausgab und nach Darstellung von Kritikerinnen in den letzten Jahren generell nach rechts gerückt sei, erwägen die SP-Frauen einen Austritt.

Bei zahlreichen Verbänden kam es zu personellen Neuerungen. Diese wurden teilweise von internen Konflikten begleitet, so etwa der Präsidiumswechsel beim VCS, der von manchen als partei- und regionalpolitisch motivierter «Putsch» interpretiert wurde. Auch beim Schweizer Tierschutz wurde die bisherige Präsidentin gegen ihren Willen abgewählt; die Konflikte um organisatorische Reformen setzten sich indessen auch unter ihrem interimistischen Nachfolger fort. Zu Turbulenzen kam es auch in der Operation Libero, deren Co-Präsidentin Sanija Ameti mit einem Instagram-Post heftige öffentliche Kritik auf sich zog. Weil der nationale Vorstand an ihr festhielt, trat der Ostschweizer Regionalvorstand aus Protest geschlossen zurück. Einen neuen Präsidenten erhielt GastroSuisse. Dass sich dabei in einer Kampfwahl ein Reformkandidat von ausserhalb des bisherigen Vorstands durchsetzte, wurde in der Presse als Signal für einen Neuanfang interpretiert, nachdem der bisherige Amtsinhaber den Verband politisch stark exponiert und eher im rechtsbürgerlichen Lager positioniert hatte. Ohne öffentliche Kontroversen wurden derweil die Spitzenämter bei der SGG, dem HEV und dem SIA neu besetzt, nachdem in den letzten Jahren auch in diesen Organisationen um die politische Ausrichtung gestritten worden war. Für einige mediale Aufmerksamkeit sorgten schliesslich die Neubesetzung der Präsidien bei Swiss Olympic und beim Israelitischen Gemeindebund sowie die Tatsache, dass die neue Direktorin von HotellerieSuisse wegen Diskussionen um mögliche Interessenkonflikte nach wenigen Monaten im Amt bereits wieder ihren Rücktritt ankündigte.

Jahresrückblick 2024: Verbände
Dossier: Rétrospective annuelle 2024

Jahresrückblick 2024: Sozialversicherungen

Mit sechs Abstimmungen war der Themenbereich der Sozialversicherungen im Jahr 2024 stark von der direkten Demokratie geprägt und sorgte für viel Gesprächsstoff. Dies schlug sich auch in der medialen Berichterstattung nieder, in der die Sozialversicherungen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich häufiger thematisiert wurden (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

Gleich zu Beginn des Jahres konnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über zwei Volksinitiativen zur Umstrukturierung der Altersvorsorge entscheiden: über die Initiative für eine 13. AHV-Rente des SGB und über die Renteninitiative der Jungfreisinnigen. Erstere verlangte eine zusätzliche 13. AHV-Rente pro Jahr für alle AHV-Bezügerinnen und -Bezüger und wurde überraschenderweise mit einem Ja-Stimmenanteil von 58.3 Prozent angenommen – ein historisches Ergebnis: Erstmals wurde somit eine AHV-Initiative von der Stimmbevölkerung gutgeheissen. Gleich nach Annahme begannen die Diskussionen um die Frage der Finanzierung der zusätzlichen Rente, welche die Initiative nicht definiert hatte. Der Bundesrat entschied sich in seiner Botschaft für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte. Der Ständerat trat in der Wintersession 2024 einstimmig auf die vorgeschlagene Umsetzung der 13. AHV-Rente ein, vertagte aber die Debatte über die Finanzierung auf nächstes Jahr, da er für einen Entscheid zusätzliche Informationen benötige.
Keine Mehrheit fand hingegen die gleichzeitig zur Abstimmung gestandene Renteninitiative, welche eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters für beide Geschlechter auf 66 Jahre und danach eine Koppelung an die durchschnittliche Lebenserwartung forderte. Sie wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 25.3 Prozent abgelehnt.
Mit dem Zustandekommen der Volksinitiative der Mitte für «faire AHV-Renten auch für Ehepaare» Anfang 2024 befand sich bereits die nächste AHV-Initiative in den Startlöchern, über welche die Stimmbevölkerung in absehbarer Zeit voraussichtlich entscheiden wird.

Auch die berufliche Vorsorge stand 2024 ganz im Zeichen der direkten Demokratie: Nach dem Erfolg der AHV-Reform an der Urne zwei Jahre zuvor stand im September die Referendumsabstimmung über die BVG-Reform an. Mit der Reform sollten der Umwandlungssatz gesenkt und im Gegenzug die Sparanstrengungen der Versicherten verstärkt werden, wobei 15 Jahrgänge zudem einen Rentenzuschlag erhalten sollten. Kurz vor der Abstimmung verkündete das BSV, dass es sich bei den Prognosen für die AHV in den letzten fünf Jahren um Milliarden verrechnet habe und die erste Säule somit besser dastehe, als bisher angenommen. Dies führte erstens zu einer letztlich abgewiesenen Beschwerde beim Bundesgericht mit der Forderung, die Abstimmung zur AHV 21 zu wiederholen. Zweitens löste diese Nachricht Spekulationen darüber aus, ob die Bekanntgabe des Rechnungsfehlers Auswirkungen auf die Abstimmung über die BVG-Reform haben werde. Diese wurde in der Tat mit einem Ja-Stimmenanteil von 32.9 Prozent von der Stimmbevölkerung abgelehnt. Infolge dieser Ereignisse stieg die Zahl der Artikel zum Thema Altersvorsorge im Spätsommer sichtlich an (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse).

Drei Vorlagen standen 2024 im Bereich der Krankenversicherung zur Abstimmung bereit: Im Juni lehnte die Stimmbevölkerung die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP, die eine Deckelung der Krankenkassenprämien bei zehn Prozent des Einkommens forderte, mit einem Ja-Stimmenanteil von 44.5 Prozent ab. Noch deutlicher wurde am gleichen Abstimmungssonntag mit einem Ja-Stimmenanteil von 37.2 Prozent die Kostenbremse-Initiative der Mitte verworfen, welche die OKP-Prämien an die Lohn- und Wirtschaftsentwicklung koppeln wollte. Bei beiden Initiativen wird stattdessen ein indirekter Gegenvorschlag in Kraft treten.
Nachdem das Parlament im Jahr zuvor nach vierzehnjähriger Beratung mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) einen Systemwechsel in der Finanzierung der Gesundheitskosten verabschiedet hatte, hiess im November auch die Stimmbevölkerung diese weitreichende Änderung mit einem Ja-Stimmenanteil von 53.3 Prozent gut.
Alle drei Abstimmungsvorlagen befassten sich direkt oder indirekt mit dem Prämienanstieg. Die Relevanz dieses Themas zeigte sich gemäss Medien zudem im September 2024, als der Bundesrat einmal mehr einen Anstieg der Krankenkassenprämien – diesmal um sechs Prozent – zu vermelden hatte. Dies schlug sich schliesslich auch im parlamentarischen Diskurs nieder, wo der Entwurf des zweiten Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen den Ständerat als Zweitrat nach einer ausführlichen Debatte mit Änderungen passierte und der Nationalrat Ende Jahr mit der Differenzbereinigung begann (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen).

Doch nicht nur die Volksabstimmungen prägten den Themenbereich der Sozialversicherungen 2024, auch das strukturelle Defizit des Bundeshaushalts wirkte sich darauf aus. So hatte der Bundesrat im Vorjahr vorgeschlagen, das strukturelle Defizit in den Finanzplanjahren 2025–2027 unter anderem durch Kürzungen im Bereich der Witwenrente zu tilgen. Dementsprechend führte er 2024 eine Vernehmlassung zur Teilrevision des AHVG durch, mit der Neuerung, die Hinterlassenenrente nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des jüngsten Kindes auszurichten – also analog zur Witwerrente. Somit reagierte der Bundesrat auf ein Urteil des EGMR aus dem Jahr 2022, welcher der Schweiz eine Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern vorgeworfen hatte. Kurzfristig sollte zudem eine Verringerung des Bundesbeitrags an die ALV um CHF 1.25 Mrd. bis ins Jahr 2029 den Bundeshaushalt entlasten.

Die ALV gab im Parlament zusätzlich zu reden, als sich beide Räte intensiv mit der Frage befassten, ob Unternehmerinnen und Unternehmer besser gegen Arbeitslosigkeit versichert werden sollen – ein Überbleibsel aus der Corona-Zeit, als die schlechtere Absicherung der Unternehmerinnen und Unternehmer im Vergleich zu den Arbeitnehmenden deutlich geworden war. Anfang Jahr gelangte ein ausgearbeiteter Vorentwurf zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative mit diesem Anliegen in die Vernehmlassung, wo die Meinungen der Vernehmlassungsteilnehmenden geteilt waren. Nachdem der Ständerat die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen hat, ist in dieser Frage noch kein Entscheid in Sicht. Völlig unbestritten war hingegen eine Teilrevision des AVIG, die auf die Erhöhung der Rechtsklarheit abzielte und beide Räte einstimmig passierte.

Jahresrückblick 2024: Sozialversicherungen
Dossier: Rétrospective annuelle 2024

Jahresrückblick 2024: Öffentliche Finanzen

Das Jahr 2024 im Themenbereich «Öffentliche Finanzen» stand im Zeichen des Sparens. Sowohl Parlament als auch Bundesrat widmeten sich intensiv der Aufgabe, die strukturellen Defizite des Bundeshaushalts zu reduzieren und langfristige Lösungen zu erarbeiten. Dadurch, dass sie, anders als in früheren Jahren, auch die gebundenen Ausgaben in ihre Überlegungen einbezogen, lösten sie in zahlreichen Themenbereichen grosse Debatten aus. Diese verstärkten Sparbemühungen fanden zudem ein deutlich höheres mediales Echo im Vergleich zu den Vorjahren, insbesondere im Bereich des Budgets und der öffentlichen Ausgaben (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

Im Laufe des Jahres wurden zahlreiche parlamentarische Vorstösse mit unterschiedlichen Sparvorschlägen behandelt. Dazu gehörten die Forderungen, Gewinne der Nationalbank zum Schuldenabbau zu nutzen, die Auslagerung von Bundesleistungen an Externe zu prüfen sowie ein Entlastungspaket zu schnüren, das auch gebundene Ausgaben einbezieht. Der Bundesrat verwies in seinen Antworten wiederholt auf eine externe Gruppe von Expertinnen und Experten, die er im März eingesetzt hatte, um sämtliche Aufgaben und Subventionen des Bundeshaushalts systematisch zu überprüfen. Der Bericht dieser Expertengruppe, der im September veröffentlicht wurde, löste breite mediale und politische Debatten aus. Mit 60 vorgeschlagenen Massnahmen, die Einsparungen von bis zu CHF 4.9 Mrd. ermöglichen könnten, lag der Fokus vor allem auf der Ausgabenseite, wobei stark gebundene Ausgaben wie die Bundesbeiträge an die AHV besonders im Blickfeld standen. Noch vor der Veröffentlichung des Berichts wurde der Bundesrat selbst aktiv und präsentierte ein neues Bundesgesetz, welches das Parlament in der Herbstsession verabschiedete. Dieses soll ab 2025 erste Entlastungsmassnahmen umsetzen. Dazu zählen die Reduktion des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung um CHF 1.25 Mrd. sowie administrative Vereinfachungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Diese Massnahmen trugen zu einer verbesserten Haushaltslage bei: Im August präsentierte der Bundesrat die Botschaft zum Voranschlag 2025, der einen Gewinn von CHF 1 Mrd. vorsieht, während der Voranschlag 2024 noch ein Defizit von CHF 0.3 Mrd. auswies. Dennoch nahm das Parlament im Dezember in weiteren Bereichen Kürzungen vor, nachdem es der Armee (CHF 530 Mio.) und der Landwirtschaft (CHF 42 Mio.) mehr Geld zugesprochen hatte, als der Bundesrat vorgeschlagen hatte: Gekürzt wurden in der Folge insbesondere die Kredite für die Auslandhilfe, für das Bundespersonal sowie mit der Begründung der rückläufigen Asylgesuchszahlen auch die Kredite für die Bundesasylzentren und die Sozialhilfe für Asylsuchende. Gleichzeitig wurden die Querschnittskürzungen über alle schwach gebundenen Ausgaben erhöht.

Ein weiteres zentrales Thema im Bereich öffentliche Finanzen und sogleich auch das 2024 abgesehen vom Voranschlag in diesem Themenbereich am ausführlichsten beratene Geschäft, war die Individualbesteuerung (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen). Die Forderung hatte bereits eine langjährige Vorgeschichte und entsprach einer mehrfachen Auftragserteilung an die Exekutive. Mit besagter Vorlage erfüllte der Bundesrat diese Forderung und stellte den Entwurf der Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» als indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Der indirekte Gegenvorschlag, der das Ziel der Initiative auf Gesetzesebene schneller erreichen sollte, führte im Nationalrat, der sich der Vorlage im Berichtjahr als Erstrat widmete, zu einer ausführlichen Debatte und zur knappen Annahme.

Für grosses mediales Aufsehen sorgte zudem im Sommer dieses Jahres das Zustandekommen der Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» der JUSO (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Diese fordert eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögen über CHF 50 Mio., deren Erträge zweckgebunden in die Klimapolitik investiert werden sollen. Mehrere von der Initiative betroffene Schweizerinnen und Schweizer drohten daraufhin gemäss Medien, bei Annahme des Volksbegehrens ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, was die Debatte zusätzlich anheizte.

Im Jahr 2024 wurden im Themenbereich der öffentlichen Finanzen zwei Reformprojekte beendet, von denen eines scheiterte: Die Einführung einer Tonnagesteuer auf Seeschiffen fand im Parlament keine Zustimmung, da unklare finanzielle Folgen und Bedenken zur Rechtsgleichheit überwogen. Angenommen wurde hingegen das Bundesgesetz zur Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis, das die gesetzliche Grundlage dafür schaffen soll, dass die Schweiz weiterhin einen Teil der Steuereinnahmen aus grenzüberschreitender Telearbeit behalten kann. Einzig die Diskussion um eine Präzisierung zur Steuerbefreiung von Seeleuten sorgte kurzzeitig für Kontroversen, wurde letztlich jedoch in das Gesetz aufgenommen.

Jahresrückblick 2024: Öffentliche Finanzen
Dossier: Rétrospective annuelle 2024

Die SVP im Jahr 2024: Kurzüberblick

Nach ihren Zugewinnen bei den eidgenössischen Wahlen 2023 konnte die SVP auch die meisten kantonalen Wahlen im Jahr 2024 äusserst erfolgreich gestalten. Von den sieben kantonalen Parlamentswahlen des Jahres baute die SVP bei deren sechs ihre Sitzzahl und ihren Wählendenanteil teilweise deutlich aus (SG +7 Sitze, UR +4, SZ +5, TG -3, SH +1, AG +5, BS +1). Unter dem Strich resultierte ein Plus von 20 Mandaten – mehr als bei irgendeiner anderen Partei –, und mit neu insgesamt 574 Sitzen festigte die SVP ihre Position als stärkste Partei in den 26 Kantonsparlamenten. Beim Wählendenanteil legte die SVP gemäss einer nach Kantonsgrössen gewichteten Berechnung des Tages-Anzeigers um durchschnittlich 3.2 Prozentpunkte zu. Im nationalen Wahlbarometer, das Ende 2024 von Sotomo erhoben wurde, lag die SVP bei 29.9 Prozent – das sind zwei Prozent mehr als bei den Nationalratswahlen 2023 und auch mehr als die Partei bei ihrem Rekordergebnis 2015 erreicht hatte. In Glarus gewann die SVP zudem einen Regierungsratssitz hinzu, in St. Gallen, Uri und Basel-Stadt gelang ihr dies nicht. Sie kommt damit neu auf total 27 Regierungsmandate in 18 Kantonen.

Weniger erfolgreich war die Partei an der Abstimmungsurne: Bei acht von zwölf eidgenössischen Abstimmungsvorlagen fand sich die SVP auf der Verliererseite, einzig die EDU hatte noch etwas weniger Erfolg. Für mediale und parteiinterne Diskussionen sorgte dabei vor allem die Tatsache, dass sowohl bei der 13. AHV-Rente als auch bei der Renteninitiative und der BVG-Reform grosse Teile der SVP-Sympathisierenden entgegen der Parteiparole abstimmten. In der Presse und auch parteiintern wurde deshalb die «Wagenknecht-Frage» (TA) gestellt: Kann die SVP ihre Basis auf Dauer mit ihren aussen- und migrationspolitischen Kernthemen bei der Stange halten oder müsste sie diese mit einem stärker linken Kurs in der Sozialpolitik kombinieren, ähnlich wie dies Sarah Wagenknecht in Deutschland tut? Mit der 2024 erfolgten Einreichung der «Nachhaltigkeitsinitiative» und der «Neutralitätsinitiative» sowie der Lancierung der «Grenzschutzinitiative» sorgte die SVP jedenfalls eigenhändig dafür, dass ihre Kernthemen auch künftig auf der politischen Agenda stehen werden.

Im Weiteren nahm die SVP 2024 Neubesetzungen bei ihrem Spitzenpersonal vor. Marcel Dettling wurde, letztlich ohne Konkurrenzkandidatur, zum Nachfolger von Marco Chiesa als Parteipräsident gewählt. Neuer SVP-Generalsekretär wurde mit Henrique Schneider der vormalige Vizedirektor des Gewerbeverbands. In der Presse herrschte allerdings weitgehend Einigkeit, dass das Spitzenpersonal und namentlich der Parteipräsident für den Parteierfolg der SVP weniger ausschlaggebend sei als bei anderen Parteien. Dies wurde auch im Zusammenhang mit den Parolenfassungen zum Stromgesetz und zur EFAS-Gesundheitsreform thematisiert, wo sich die SVP-Delegierten entgegen der Bundeshausfraktion beziehungsweise der Parteileitung entschieden. Teile der Medien interpretierten dies als Schwäche der offiziellen Parteielite; vielmehr vermöchten nach wie vor «Übervater» Christoph Blocher und Magdalena Martullo-Blocher den Kurs der Partei zu prägen.

Für sehr viel Medienaufmerksamkeit und parteiinterne Kontroversen sorgte im Frühling das Bekanntwerden von Kontakten der neuen Spitze der JSVP zu Rechtsextremen. Auch das Verhältnis der Mutterpartei zu Rechtsextremismus und/oder Rechtspopulismus wurde in der Presse verhandelt, unter anderem vor dem Hintergrund eines erstinstanzlichen Gerichtsurteils, wonach es zulässig sei, SVP-Nationalrat Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremist» zu bezeichnen. Auch ein heftiger und medial stark beachteter Kampf um das Parteipräsidium der Baselbieter Kantonalpartei ist in diesem Kontext zu erwähnen; dessen Ausgang wurde in der Presse mitunter als Sieg des rechten Flügels der Partei und als Fanal für eine mögliche künftige Entwicklung der nationalen Partei interpretiert.

Die SVP im Jahr 2024: Kurzüberblick
Dossier: Bref aperçu des partis politiques en 2024

Die SP im Jahr 2024: Kurzüberblick

Das Jahr 2024 war für die SP ein ausserordentlich erfolgreiches Abstimmungsjahr. Insgesamt stand die SP bei neun von zwölf eidgenössischen Abstimmungsentscheiden auf der Siegerseite, auch bei den aus sozialdemokratischer Warte wichtigen Referenden gegen die BVG-Revision und zwei Mietrechtsreformen. Vielleicht noch bemerkenswerter als die Häufung von gewonnenen Referenden gegen Gesetzesvorlagen der bürgerlichen Parlamentsmehrheit war die Tatsache, dass mit der 13. AHV-Rente erstmals überhaupt eine linke Initiative zum Ausbau des Sozialstaats eine Mehrheit fand. Einen Grund für die Abstimmungserfolge sahen die Medien darin, dass die SP zusammen mit den Gewerkschaften ihrer bürgerlichen Konkurrenz bei der Kampagnenführung überlegen sei. Einen Wermutstropfen musste die SP mit der Ablehnung der von der Partei selbst lancierten Prämienentlastungs-Initiative hinnehmen.

Nebst ihren Abstimmungskampagnen machte die SP inhaltlich etwa mit einer Distanzierung von der Asylpolitik ihres Bundesrats Beat Jans, mit Kritik an den Sparvorschlägen der vom Bundesrat eingesetzten Expertinnen- und Expertengruppe oder mit Forderungen nach einer Aufhebung der Schuldenbremse von sich reden. Auch der SP-Vorschlag, die Pharmafirma Sandoz mit einer Übernahme durch den Bund zu verstaatlichen, erhielt einige mediale Aufmerksamkeit. Als Folge von Äusserungen prominenter Initiativgegnerinnen und -gegner generierte auch die «Initiative für eine Zukunft» der Juso, die mit einer starken Besteuerung grosser Erbschaften Mittel für Klimamassnahmen generieren will, viele Schlagzeilen. Für parteiinterne Kontroversen sorgte die Positionierung der Partei zum Konflikt im Nahen Osten; manche Stimmen sahen die SP dabei unter dem Einfluss antisemitischer Ideen. Zu den Exponenten in dieser Debatte gehörte unter anderem Ständerat Daniel Jositsch, der auch den Vorsitz der parteiinternen «Reformplattform» übernahm und der Partei einen zu linkslastigen Kurs vorwarf.

Durchzogen war die Bilanz der SP bei den Wahlen in den Kantonen. In den 2024 neu gewählten Kantonsparlamenten standen den Sitzgewinnen in TG (+4), SH (+4) und BS (+1) Verluste in SG (-1), UR (-2) und SZ (-2) sowie ein stabiles Ergebnis in AG gegenüber. Insgesamt ergab sich somit im Vergleich zu 2020 ein Plus von vier Sitzen (neues schweizweites Total: 442 Sitze), was genau der Anzahl Mandate entspricht, die die SP aufgrund der Auflösung der Schaffhauser Alternativen Liste dazugewonnen hatte. Bei den Wählendenanteilen schwankte die Entwicklung ebenfalls von Kanton zu Kanton; unter dem Strich und gewichtet nach Kantonsgrösse ergab sich über die sieben Kantone hinweg gemäss einer Berechnung des Tages-Anzeigers ein Minus von 0.1 Prozentpunkten. Etwas grösser war die Einbusse im nationalen Wahlbarometer von Sotomo, das für die SP einen Anteil von 17.8 Prozent anzeigte – 0.5 Prozentpunkte weniger als bei den Nationalratswahlen 2023. Negativ war die SP-Bilanz bei den kantonalen Regierungswahlen: In Uri und Schaffhausen verlor die Partei je einen Sitz. Von den sechs Kantonen der Zentralschweiz ist die SP nunmehr einzig noch in Luzern in der Kantonsregierung vertreten, schweizweit hält sie noch 28 Regierungssitze in 20 Kantonen. Ausbauen konnte die Partei derweil ihre Mitgliederbasis, im Herbst vermeldete sie eine rekordhohe Zahl an Parteieintritten als Gegenreaktion zum US-Wahlsieg Donald Trumps.

Parteiintern kam es zu einem halben Wechsel an der Spitze des Generalsekretariats: Tom Cassee wurde alleiniger Generalsekretär, nachdem seine bisherige Co-Generalsekretärin Rebekka Wyler zurückgetreten war. Zu Jahresbeginn war kurzzeitig auch das Parteipräsidium bei einer Person konzentriert: Während einer zweimonatigen Auszeit ihres Co-Präsidenten Cédric Wermuth führte Mattea Meyer die Partei alleine. Überregionale Schlagzeilen machte sodann die SP Unterwallis, die beschloss, dass an ihren Parteiversammlungen künftig nicht mehr als drei Männer hintereinander das Wort erhalten sollen.

Die SP im Jahr 2024: Kurzüberblick
Dossier: Bref aperçu des partis politiques en 2024

Die FDP im Jahr 2024: Kurzüberblick

Die FDP profilierte sich 2024 in der öffentlichen Debatte unter anderem mit Forderungen nach einem raschen Ausbau des Armeebudgets und konsequenten Entlastungsmassnahmen in den anderen Bereichen des Bundeshaushalts; sie stellte sich dabei mitunter auch gegen ihre Finanzministerin Karin Keller-Sutter. In der Energiepolitik positionierte sich die Partei, anders als in den letzten Jahren, deutlich für eine Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke. Für Schlagzeilen sorgten auch die freisinnigen Forderungen nach Verschärfungen in der Asylpolitik und ein Positionspapier zur Bildungspolitik, in dem die FDP unter anderem Kritik an der integrativen Schule und an einer angeblichen ideologischen Vereinnahmung der Lernenden übte. Die Presse ortete insgesamt einen gezielten Schwenk der Partei nach rechts als Reaktion auf die Niederlage bei den eidgenössischen Wahlen 2023.
Die elektoralen Misserfolge setzten sich für die FDP zunächst auch bei den kantonalen Wahlen 2024 fort, bis ihr in der zweiten Jahreshälfte zumindest eine Stabilisierung gelang. Unter dem Strich blieb die Bilanz indessen negativ: Bei den sieben kantonalen Parlamentswahlen des Jahres büsste die FDP in chronologischer Reihenfolge in SG (-3), UR (-4), SZ (-1), TG (-1) und BS (-2, einschliesslich der kantonalen LDP) Sitze ein, in SH und AG gelang ihr je ein Sitzgewinn. In allen Kantonsparlamenten zusammen hielt die FDP damit noch 512 Sitze (-9 gegenüber dem Vorjahr), womit sie in dieser Wertung hinter der SVP und vor der SP weiterhin zweitstärkste Partei ist. In fünf Kantonen gab es auch bei den Wählendenanteilen einen Rückgang, über alle sieben Kantone hinweg betrug das Minus im nach Kantonsgrösse gewichteten Durchschnitt 0.8 Prozentpunkte. Im nationalen Wahlbarometer erhob Sotomo für die FDP Ende 2024 einen Anteil von 14.3 Prozent, was genau dem Wert bei den Nationalratswahlen 2023 entspricht. Bei den kantonalen Regierungsratswahlen standen dem Sitzgewinn in SH Sitzverluste in GL und JU gegenüber; im Jura hatte die FDP ihren einzigen Regierungssitz kampflos preisgegeben. Insgesamt hält die Partei damit noch 37 Mandate in 23 Kantonsregierungen.
Bei sechs von zwölf eidgenössischen Abstimmungsentscheiden fanden sich die Freisinnigen auf der Verliererseite; am schmerzhaftesten dürften aus ihrer Sicht die Niederlagen bei der 13. AHV-Rente, der von den Jungfreisinnigen lancierten Renteninitiative, der BVG-Reform und dem Autobahnausbau gewesen sein.
Die Wahl von Jonas Projer zum neuen FDP-Generalsekretär wurde in der Presse weitherum als Überraschung und Wagnis gewertet; die allgemeine Erwartung, dass er der Partei zu einer prägnanteren Kommunikation verhelfen könnte, konnte Projer gemäss verschiedenen Medienkommentaren aber schon rasch erfüllen. Überraschend waren sodann zwei Personalentscheide der FDP.Liberalen-Fraktion bei der Verteilung ihrer Kommissionsposten zu Legislaturbeginn; in den Medien war von einer «Strafe» für die beiden «kaltgestellten» (NZZ) Fraktionsmitglieder die Rede, weil diese zu oft von der Parteilinie abgewichen seien.

Die FDP im Jahr 2024: Kurzüberblick
Dossier: Bref aperçu des partis politiques en 2024

Die Mitte im Jahr 2024: Kurzüberblick

Die sieben kantonalen Parlamentswahlen des Jahres waren für die Mitte von Stabilität geprägt: Ihr Wählendenanteil stieg oder fiel nirgends um mehr als einen Prozentpunkt, insgesamt hielten sich die Veränderungen gemäss einer nach Kantonsgrössen gewichteten Berechnung des Tages-Anzeigers gerade die Waage. Bei der Mandatszahl standen den beiden Sitzverlusten in SZ und UR drei Sitzgewinne in TG gegenüber, womit die Mitte in allen 26 Kantonsparlamenten zusammen nun 425 Mandate hält und viertstärkste Partei bleibt. Auch beim nationalen Wahlbarometer von Sotomo vom Dezember blieb die Mitte mit einem Anteil von 14.1 Prozent unverändert gegenüber den Nationalratswahlen 2023. Hingegen konnte die Partei in Uri und im Jura je einen Regierungssitz dazugewinnen. Sie baute damit ihre Position als Partei mit den schweizweit meisten Mandaten in Kantonsregierungen aus (insgesamt 41 Sitze in 23 Kantonen), und Uri wurde zum zweiten Kanton nach Graubünden, in dem die Mitte eine absolute Mehrheit der Sitze im Regierungsrat hält.
Die Abstimmungsbilanz fiel für die Mitte mit sechs Siegen und sechs Niederlagen auf eidgenössischer Ebene durchzogen aus. Die parteieigene Kostenbremse-Initiative wurde deutlich abgelehnt. Indessen brachte sie 2024 ihre beiden Zwillings-Initiativen zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» bei den Steuern und der AHV zustande.
Parteipräsident Gerhard Pfister wiederholte verschiedentlich seine Vision, mit der Mitte einen «dritten Pol» in der Parteienlandschaft zu besetzen. Die Medien interpretierten dies als Versuch, die Mitte stärker als sozialliberale Kraft zu etablieren und das konservative Erbe der CVP hinter sich zu lassen, orteten aber in der Fraktion starke Widerstände gegen einen solchen Kurs. Derweil strichen mehr als drei Jahre nach der nationalen Partei mit Obwalden und Uri die letzten beiden Kantonalparteien die Bezeichnung «CVP» aus ihrem Parteinamen; sie hatten bisher noch als «CVP/Die Mitte» firmiert.
Für mediales Aufsehen sorgte, dass die Mitte im Rahmen einer Mitgliederbefragung die Unterstützung für eine allfällige Parteifusion mit der GLP auslotete; weil die eigene Basis in der Frage gespalten war und die GLP-Spitze sich ablehnend äusserte, wurde die Idee letztlich begraben.
Auf nationaler Ebene war die Mitte die einzige der sieben grössten Parteien, bei der es 2024 weder im Parteipräsidium noch an der Spitze des Generalsekretariats zu personellen Veränderungen kam. Sehr viel Bewegung gab es dafür auf kantonaler Ebene: Nicht weniger als zwölf Kantonalsektionen besetzten ihr Präsidium neu.

Die Mitte im Jahr 2024: Kurzüberblick
Dossier: Bref aperçu des partis politiques en 2024

Die Grünen im Jahr 2024: Kurzüberblick

Die Grünen standen gleich zu Jahresbeginn relativ stark im Fokus der Medien, als es um mögliche Kandidaturen für die Nachfolge von Balthasar Glättli im Parteipräsidium ging. Letztlich wurde Lisa Mazzone dann konkurrenzlos gewählt. Unterschiedlich wurde in den Medien beurteilt, wie schwer die Hypothek wiegen werde, dass Mazzone nach ihrer Nichtwiederwahl als Ständerätin nicht Teil der Bundeshausfraktion ist.
Bei den sieben kantonalen Parlamentswahlen des Jahres setzte sich der seit 2022 anhaltende Krebsgang der Grünen mit wenigen Ausnahmen fort: Insgesamt mussten sie von allen Parteien die deutlichsten Verluste beim Wählendenanteil hinnehmen, gemäss einer nach Kantonsgrösse gewichteten Berechnung des Tages-Anzeigers sank dieser in den sieben Kantonen durchschnittlich um 1.5 Prozentpunkte. Den Sitzverlusten in AG (-4), SG (-3), SH (-2) und TG (-1) stand einzig in SZ ein Sitzgewinn gegenüber. Schweizweit stehen die Grünen damit bei 249 Mandaten in den Kantonsparlamenten, neun weniger als im Vorjahr; sie sind damit weiterhin die fünftstärkste Partei. Unverändert blieb ihre Vertretung in den Kantonsregierungen: Die Grünen hatten 2024 keinen ihrer schweizweit sieben Regierungsratssitze zu verteidigen, ihre Kampfkandidaturen in AG, BS, JU, SG und TG scheiterten. Auch das nationale Wahlbarometer von Sotomo ermittelte Ende 2024 für die Grünen ein Minus; sie kamen hier auf einen Wählendenanteil von 9.3 Prozent gegenüber 9.8 Prozent bei den Nationalratswahlen 2023.
Besser lief es für die Partei an der Abstimmungsurne. Keine andere Partei hatte 2024 eine bessere Abstimmungsbilanz vorzuweisen als die Grünen, die bei insgesamt neun der zwölf eidgenössischen Vorlagen auf der Siegerseite standen und angesichts ihrer Stimmfreigabe auch bei der EFAS-Gesundheitsreform keine Niederlage erlitten. Mit dem Nein zur Biodiversitäts-Initiative wurde zwar ein grünes Anliegen abgelehnt, doch nebst den gewonnenen renten- und mietpolitischen Vorlagen konnten sie beim Ja zum Stromgesetz und beim Nein zum Autobahnausbau auch in ihren ökologischen Kernthemen zwei Siege feiern. Letzteren nahmen sie zum Anlass, um einen Angebotsausbau und Tarifsenkungen für den öffentlichen Verkehr zu fordern. Die Grünen machten auch klar, dass in der direktdemokratischen Arena weiterhin mit ihnen zu rechnen ist: Sie drohten nicht nur mit Referenden gegen das geplante Sparpaket des Bundes und gegen eine mögliche Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke, sondern kündigten angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament eine regelrechte «Referendumslegislatur» an. Wegen des Rechenfehlers bei den AHV-Prognosen ergriffen die Grünen zudem zusammen mit den SP-Frauen eine Abstimmungsbeschwerde gegen die Abstimmung über die AHV 21, die vom Bundesgericht jedoch abgelehnt wurde.

Die Grünen im Jahr 2024: Kurzüberblick
Dossier: Bref aperçu des partis politiques en 2024

Anfang November 2024 beschloss die SGK-NR einstimmig, eine Motion von Jakob Stark (svp, TG) zur Annahme zu empfehlen, die eine jährliche Auszahlung der 13. AHV-Rente in toto forderte. In der Wintersession 2024 kam der Nationalrat dieser Empfehlung stillschweigend und diskussionslos nach.

Pour le versement de la 13e rente AVS une fois par an (Mo. 24.3221)
Dossier: Conséquences parlementaires de l'acceptation de l'initiative pour une 13e rente AVS

In der Wintersession 2024 behandelte der Ständerat als Erstrat die aus drei Entwürfen bestehende Botschaft des Bundesrates zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU) teilte der kleinen Kammer mit, dass die SGK-SR einstimmig auf den ersten Entwurf, den Umsetzungsvorschlag des Bundesrates für die 13. AHV-Rente eingetreten sei: Diese solle demnach erstmals im Dezember 2026 und anschliessend jährlich ausbezahlt werden und bei der Einkommensberechnung für einen EL-Anspruch nicht berücksichtigt werden. Noch offen sei hingegen die Frage ihrer Finanzierung und damit der zweite und dritte Entwurf. Zwar war die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen (2 Enthaltungen) auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer (dritter Entwurf) eingetreten und hatte auch die vorgeschlagene Senkung des Bundesbeitrages an die AHV (zweiter Entwurf) mit 9 zu 4 Stimmen gutgeheissen, sah jedoch noch nicht alle Fragen geklärt: Sie brauche noch zusätzliche Zeit «für eine ernsthafte und dokumentierte Analyse der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten», weswegen man der Verwaltung entsprechende Prüfaufträge erteilt habe, erklärte Müller. In der Folge trat die kleine Kammer ebenfalls einstimmig auf den ersten Entwurf zur Umsetzung der 13. AHV-Rente ein und stimmte diesem zu, begann aber noch nicht mit der Beratung der Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Senkung des Bundesbeitrages an die AHV.

Application et financement de l'initiative pour une 13e rente AVS (MCF 24.073)

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Marc Jost (evp, BE) im April 2024 erreichen, dass der Bund auf Nachlässen von natürlichen Personen ab CHF 5 Mio. eine Steuer zur Finanzierung der AHV erhebt. Eine solche «Solidaritätsabgabe» trage zur finanziellen Sanierung der ersten Säule bei, der aufgrund der demografischen Entwicklung hohe Mehrausgaben in Milliardenhöhe drohten, so der Initiant in seiner Begründung. Zudem sorge die Initiative dafür, dass die Generationensolidarität bei der Altersvorsorge nicht zu stark aus den Fugen gerate und die jüngere Generation nicht überproportional belastet werde. Schliesslich regte der Initiant an, dass sein Anliegen als indirekter Gegenentwurf zur «Initiative für eine Zukunft» der JUSO fungieren könnte, die in ihrem Initiativtext ebenfalls eine Nachlasssteuer – allerdings zur Bewältigung der Klimakrise – forderte. Ende Oktober 2024 entschied sich die WAK-NR mit 17 zu 8 Stimmen dazu, der Initiative keine Folge zu geben. Zum einen sah die Kommissionsmehrheit Probleme bei der Umsetzung und zum anderen erachtete sie die Erhebung einer solchen Steuer als Eingriff in die Hoheit der Kantone.

AHV-Solidaritätsabgabe auf Millionen-Nachlässen (Pa.Iv. 24.420)

Im Oktober 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Die Volksinitiative war im März 2024 von Volk und Ständen angenommen worden, wobei der Initiativtext keine konkreten Angaben zur Kostendeckung der Zusatzrente enthielt. Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft, «dass die 13. Altersrente nicht über längere Zeit durch die bisherigen Mittel der AHV finanziert werden kann», weswegen er vier Finanzierungsvorschläge ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt habe. Alle Varianten sahen eine Erhöhung der Beitragssätze vor, die teilweise mit einer zusätzlichen Erhöhung der Mehrwertsteuer kombiniert würden. Zudem soll der Bundesbeitrag an die AHV reduziert werden, damit die Bundesfinanzen durch die Finanzierung nicht noch mehr in Schieflage gerieten. Dieser Ausfall des Bundesbeitrags werde je nach Variante unterschiedlich über die Lohnbeiträge, die Mehrwertsteuer oder das AHV-Vermögen kompensiert. Weiter soll die 13. AHV-Rente – analog zur Forderung der überwiesenen Motion Stark (svp, TG; Mo. 24.3221) – erstmals im Dezember 2026 und anschliessend jährlich in toto ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Die Vernehmlassung fand von Ende Mai 2024 bis Anfang Juli 2024 statt, wobei insgesamt 100 Stellungnahmen (26 Kantone, 7 Parteien, 67 Organisationen und Weitere) eingereicht wurden. Die Vernehmlassungsteilnehmenden waren damit einverstanden, dass die 13. AHV-Rente bei der Berechnung der EL unberücksichtigt bleiben soll. Den angedachten Fahrplan, wonach die 13. AHV-Rente fristgerecht im Jahr 2026 zum ersten Mal ausbezahlt werden soll, beurteilten sechzehn Kantonen (AR, BL, FR, GE, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, VS, ZG, ZH) «als äusserst knapp». Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich für eine jährliche Auszahlung aus; drei Kantone (FR, SG, SZ), die SP60+, der SGV sowie sieben weitere Organisationen und Interessierte befürworteten jedoch eine monatliche Auszahlung, da diese administrativ einfacher zu handhaben sei oder «weil Rentnerinnen und Rentner mit finanziellen Schwierigkeiten dadurch stärker entlastet würden», so beispielsweise die Stellungnahme des Kantons St. Gallen. Für viel Diskussionsstoff sorgten die verschiedenen Finanzierungsvarianten, denn obschon «[d]er Bedarf an zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung der 13. Altersrente [ ... ] grundsätzlich anerkannt» wurde, gingen hier die Meinungen teils weit auseinander. Während die Mitte und die SP betonten, dass möglichst schnell eine Finanzierungsmöglichkeit für die 13. AHV-Rente gefunden werden müsse, verlangten FDP, GLP und SVP sowie zwei Dachverbände der Wirtschaft (SGV und KFMV), dass die Finanzierung «im Rahmen der nächsten AHV-Reform» erfolgen müsse. Aus diesem Grund forderten einige Vernehmlassungsteilnehmende – darunter zwei Kantone (TG, OW), die FDP und einige Verbände – die vorliegende Finanzierungsvorlage vollständig abzulehnen und einen gänzlich neuen Weg einzuschlagen. Viel Kritik erntete in der Vernehmlassung die Senkung des Bundesbeitrags an die AHV: Die Kosten würden so zu stark auf die Bevölkerung abgewälzt und der Bund entziehe sich seiner Verantwortung. Die Vernehmlassungsteilnehmenden, bei denen der Vorschlag auf offene Ohren stiess, begründeten ihre Unterstützung mit dem wachsenden Defizit der Bundesfinanzen. Die Finanzierung über eine reine Erhöhung der Lohnbeiträge fand einzig im linken Lager Anklang, wurde aber von sämtlichen Kantonen und von der Grossmehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt, «weil dabei ausschliesslich die erwerbstätige Bevölkerung zur Kasse gebeten» würde. Die Finanzierungsvariante, welche eine Erhöhung der AHV-Beitragssätze und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorsah, erhielt hingegen viel Zuspruch: Dabei würde die 13. AHV-Rente generationenübergreifend finanziert und die Arbeitnehmenden nicht überproportional finanziell belastet. Ein Grossteil der teilnehmenden Wirtschaftsverbände zeigte sich mit allen vorgeschlagenen Finanzierungsvarianten unzufrieden und forderte «eine ausschliessliche Erhöhung der Mehrwertsteuer». Dies schone die Wirtschaft und verteile die Kosten auf die gesamte Gesellschaft. Einige Parteien wollten bei der Finanzierung alternative Wege gehen. So machten sich beispielsweise die Mitte, die EVP und die Grünen für eine Finanztransaktionssteuer stark.

Der Bundesrat entschied sich schliesslich in seiner Botschaft dazu, keinen der unterbreiteten Finanzierungsvorschläge weiterzuverfolgen und wählte stattdessen eine alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Konkret wolle «der Bundesrat den Normalsatz um 0.7 Prozentpunkte, den reduzierten Satz um 0.2 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0.4 Prozentpunkte» erhöhen. Da für eine Änderung der Mehrwertsteuer die BV angepasst werden müsse, werde die Stimmbevölkerung über die Erhöhung in einer Volksabstimmung entscheiden. An der Senkung der Bundesbeiträge an die AHV, die in der Vernehmlassung auf viel Kritik gestossen war, hielt der Bundesrat fest. Diese sollen aber nur von 20.2 Prozent auf 19.5 Prozent und nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 18.7 Prozent gesenkt werden. Bei den Modalitäten bezüglich der Auszahlung der 13. AHV-Rente gab es keine Überraschungen: Die Rente soll wie geplant im Dezember 2026 das erste mal und danach jährlich ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Application et financement de l'initiative pour une 13e rente AVS (MCF 24.073)

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Céline Amaudruz (svp, GE) Mitte März 2024 eine Steuerbefreiung der AHV-Renten erreichen. Dies verringere einerseits die Ungleichbehandlung zwischen AHV-Beziehenden mit Wohnsitz im In- und Ausland und stärke andererseits die Kaufkraft der Schweizer Rentnerinnen und Rentner. Anfang Oktober 2024 gab die WAK-NR bekannt, dass sie die Initiative mit 16 zu 8 Stimmen zur Ablehnung empfehle. Sie widerspreche nicht nur einigen Grundprinzipien des Steuersystems, sondern führe auch zu «massive[n] Steuerausfälle[n] für den Bund».

Exonérer les rentes AVS de l'impôt afin de soutenir réellement les retraités en Suisse (Iv.pa. 24.406)

Mittels Postulat forderte Thomas Rechsteiner (mitte, AI) den Bundesrat Ende Mai 2024 auf, aufzuzeigen, wie die sozialpartnerschaftlichen Frührentensysteme der Baubranche die Haushalte von Bund und Kantonen entlasten. Die durch Lohnbeiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden finanzierten Frührentensysteme der Baubranche reduzierten gemäss Rechsteiner etwa Unfälle, Invalidität oder Branchenwechsel. Insgesamt komme es zu einer Umverteilung dieser Rentensysteme an den Staat, weshalb der Bericht aufzeigen solle, wie diese Umverteilung reduziert oder abgegolten werden könne.
Der Bundesrat beantrage Mitte August 2024 die Annahme des Postulats, was der Nationalrat in der Herbstsession 2024 auch stillschweigend und diskussionslos tat.

Reconnaître la valeur des apports du système de préretraite par secteur au budget de la Confédération et au marché du travail (Po. 24.3512)

Ende August 2024 sprach sich die SGK-SR mit 3 zu 2 Stimmen (4 Enthaltungen) für eine Annahme der Motion Rechsteiner (mitte, AI) aus, die Versicherten einen digitalen Zugang verschaffen wollte, mit welchem sie ihre AHV-Beiträge und ihre voraussichtlichen Leistungen jederzeit und vollumfänglich abrufen können. Die Kommission behandelte den Vorstoss parallel mit der abgeänderten Fassung einer Motion Kuprecht (svp, SZ; Mo. 23.4041), die eine gesamtheitliche Digitalisierung der Sozialversicherungen forderte. Wie Esther Friedli (svp, SG) als Kommissionssprecherin erklärte, rührten die ablehnenden Stimmen und Enthaltungen in der Kommission daher, dass manche Mitglieder die Notwendigkeit der Motion Rechsteiner angesichts der abgeänderten Motion Kuprecht in Frage stellten. In der Folge nahm der Ständerat die Motion Rechsteiner zusammen mit der Motion Kuprecht stillschweigend an.

AHV endlich digitalisieren (Mo. 23.4435)

In der SGK-SR stiess Ende August 2024 die abgeänderte Fassung der Motion Kuprecht (svp, SZ), die eine gesamtheitliche elektronische Rechtsgrundlage für alle Sozialversicherungen im ATSG (eATSG) gefordert hatte, auf breite Akzeptanz und wurde einstimmig zur Annahme empfohlen. In der Herbstsession 2024 nahm der Ständerat den Vorstoss zusammen mit einer Motion Rechsteiner (mitte, AI; Mo. 23.4435) stillschweigend an.

Sozialversicherung. Umfassende und einheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren schaffen (eATSG) (Mo. 23.4041)

Die Prüfung alternativer Mechanismen zur Herleitung des Bundesbeitrages an die AHV forderte Benjamin Mühlemann (fdp, ZH) im Juni 2024 mittels Postulat. Aufgrund der demografischen Entwicklung werde sich der Bundesbeitrag an die AHV, der bei 20.2 Prozent festgesetzt ist, in den kommenden Jahren um mehrere Milliarden Franken erhöhen. Der Bundesrat solle daher mögliche Alternativen zur aktuellen Berechnung des Bundesbeitrags an die AHV aufzeigen und die Auswirkungen eines Systemwechsels prüfen. Langfristig könne die Schuldenbremse, die für eine nachhaltige Finanzpolitik der Schweiz essenziell sei, durch das derzeitige System nicht mehr eingehalten werden. Als Beispiel zur Neuberechnung führte der Postulant eine Kopplung an die Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen oder an das Bruttoinlandprodukt (BIP) an, ähnlich wie es bereits beim Bundesbeitrag an die IV der Fall sei. Der Bundesrat unterstützte das Postulat und beantragte dessen Annahme. In der Herbstsession 2024 lag im Ständerat ein Antrag Maillard (sp, VD) auf Ablehnung des Postulats vor. Der Antragsteller erinnerte an die Volksabstimmung zur Unternehmenssteuerreform (STAF) im Jahr 2019: Als Ausgleich zur Senkung der Unternehmenssteuern war damals unter anderem der Bundesbeitrag an die AHV auf 20.2 Prozent erhöht worden. Würde dies nun wieder geändert, würde der Wille der Bevölkerung missachtet, so Maillard. Die kleine Kammer stellte sich mit 26 zu 13 Stimmen (2 Enthaltungen) jedoch mehrheitlich hinter den Postulanten und überwies das Postulat zur Erfüllung an den Bundesrat.

Die Schuldenbremse muss zwingend eingehalten werden. Mechanismen zur Herleitung des Bundesbeitrags an die AHV (Po. 24.3715)
Dossier: Mesures d'assainissement des finances fédérales 2024

Im September 2024 befasste sich der Bundesrat erstmals mit dem Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung. Der Bericht zeigte 60 Massnahmen auf, mit denen der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um bis zu CHF 4.9 Mrd. entlastet werden könnte. Dies übertrifft den geschätzten Bereinigungsbedarf von bis zu CHF 4.5 Mrd. pro Jahr ab 2030 und lässt damit Entscheidungsspielraum offen, wie die Autorinnen und Autoren des Berichts betonen. Die von Serge Gaillard geleitete Expertengruppe untersuchte sämtliche Bundesausgaben, insbesondere Subventionen und Transferleistungen, und legte den Fokus auf ausgabenseitige Entlastungen. Angesichts der stark wachsenden Ausgaben, vor allem in der AHV und der Armee, sollten laut Bericht Massnahmen zur Ausgabenreduktion Vorrang vor Einnahmeerhöhungen haben. Die Überprüfung erfolgte gemäss drei finanzpolitischen Kriterien: Erstens wurde die Effizienz überprüft und damit die Frage gestellt, ob politische Ziele mit weniger Mitteln erreicht werden könnten. Hierbei wurden Massnahmen im Bereich der Migrationspolitik, der Klima- und Energiepolitik sowie in der Verkehrsinfrastruktur entwickelt. So schlug die Expertengruppe vor, die Asylpolitik stärker auf die rasche Integration ins Erwerbsleben auszurichten, um Unterstützungskosten zu senken. Bei der Klima- und Energiepolitik plädierte sie für einen verstärkten Einsatz von Lenkungsabgaben sowie auf eine Kürzung der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) und in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Das zweite Kriterium befasste sich mit der Abgrenzung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Der Bericht empfahl, auf die Übernahme von Kantonsaufgaben wie beispielsweise die familienergänzende Kinderbetreuung zu verzichten. Das dritte Kriterium zielte darauf ab, das Ausgabenwachstum in der sozialen Wohlfahrt zu bremsen. Dazu empfahl der Bericht, die Bundesbeiträge an die AHV von deren Ausgabenentwicklung zu entkoppeln und stattdessen an das langsamere Wachstum der Bundeseinnahmen zu knüpfen, was die Stabilität der AHV-Finanzierung erhöhen würde.
Parallel dazu sollte das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) durch gemeinsame Massnahmen von Bund und Kantonen begrenzt werden, indem Zielwachstumsraten festgelegt und die Bundesbeiträge für Prämienverbilligungen daran angepasst würden. Weitere vorgeschlagene Massnahmen umfassten Kürzungen oder Streichungen von Subventionen, eine Neupriorisierung der Ausgaben sowie die Begrenzung des Personalaufwandes beim Bund.

Der Bundesrat bekräftigte in der Folge seine Absicht, das Haushaltsgleichgewicht primär durch ausgabenseitige Massnahmen zu erreichen. In den kommenden Monaten werde er in Gesprächen mit Kantonen, Parteien und Sozialpartnern die Vorschläge der Expertengruppe weiter vertiefen, bevor konkrete Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt werden.

In den Medien wurden die Sparvorschläge des Berichts intensiv diskutiert und analysiert, wobei Parteien und Interessensorganisationen zu Wort kamen. Während FDP und SVP die jeweiligen Sparvorschläge gemäss Blick begrüssten und gar zusätzliche Kürzungen, insbesondere im Bereich der Asylpolitik und Kulturförderung forderten, verlangte die Mitte zunächst eine eingehende Prüfung der fiskalischen Folgen der Einsparungen, bevor sie Position zu den jeweiligen Massnahmen beziehen werde. Auch die GLP unterstütze, gemäss dem Blick, die geplanten Massnahmen, jedoch kritisierte GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy als Co-Präsidentin von Alliance F die geplanten Einsparungen bei den Kita-Subventionen. Gemeinsam mit der SP äusserte Alliance F auch ihre Enttäuschung über den Ausschluss von Frauenorganisationen aus den Gesprächen mit dem Bundesrat und bemängelte die unzureichende Berücksichtigung von Familienanliegen in der Expertengruppe. Die links-grünen Parteien reagierten insgesamt mit deutlicher Ablehnung auf die Vorschläge, wie der Tagesanzeiger und die Aargauer Zeitung berichteten: Die SP entsorgte den Bericht symbolisch im Papierkorb und bezeichnete ihn als «Frontalangriff auf die soziale Schweiz». Die Grünen lehnten die Vorschläge ebenfalls ab und forderten Einsparungen bei der Armee anstatt beim Klimaschutz und bei den Sozialleistungen.

Bundesrat setzt externe Expertengruppe zur Bereinigung des Bundeshaushalts ein
Dossier: Mesures d'assainissement des finances fédérales 2024

Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen wollte Thomas Aeschi (svp, ZG) im Herbst 2023: Zur Bekämpfung des Übertourismus verlangte der SVP-Fraktionspräsident in einer parlamentarischen Initiative die Erhebung einer Einreiseabgabe für ausländische Personen, die zur Aufbesserung der finanziellen Lage der AHV eingesetzt werden sollte. Sein Modell sah unabhängig vom Einreisegrund eine Pauschalabgabe von CHF 25 pro einreisende und volljährige Person vor, von der lediglich Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die innerhalb eines Radius von 30 km zur Schweizer Grenze leben, ausgenommen wären. Mit 15 zu 9 Stimmen gab die SPK-NR im September 2024 der Initiative keine Folge. Der Mehrheit der Kommission ging die Initiative «in vielerlei Hinsicht zu weit»; etwa hätte sie auch die Wiedereinführung von systematischen Grenzkontrollen zur Folge. Zudem verneinte sie, dass die Schweiz generell ein Problem mit Übertourismus habe, und erachtete die vorgeschlagene Massnahme aufgrund ihrer bescheidenen Höhe als unzweckmässig, um den Tourismus zu verringern. Als beträchtlich effektiver stufte sie hingegen lokale Massnahmen wie jene in Iseltwald (BE) ein. Ein Steg des Dorfes am Brienzersee war aufgrund einer südkoreanischen Hit-Fernsehserie von Touristinnen und Touristen überrannt worden. Daraufhin hatten die lokalen Behörden zur Betretung des Stegs eine Gebühr von CHF 5 eingeführt und die Zahl der ins Dorf fahrenden Reisecars limitiert.

Einreiseabgabe für ausländische Personen (Pa.Iv. 23.468)

L'année 2024 a été marquée par des débats dans la presse sur le vieillissement de la population.
D'abord, l'espérance de vie des Suisses a augmenté pour atteindre, fin 2023, les 82.2 ans chez les hommes et les 85.8 ans chez les femmes. Selon les scénarios de l'Office fédéral de la statistique (OFS), la longévité augmentera encore en moyenne de 2 mois par année d'ici 2050. De plus, une fille sur quatre née en 2024 atteindra l'âge centenaire, contre un garçon sur six. Bien que l'espérance de vie à la naissance ait plus que doublé depuis 1876, l'article de la NZZ du 25 janvier mentionne que le vieillissement n'est pas infini et cite une thèse issue de la recherche internationale qui limiterait le vieillissement naturel entre 120 et 150 ans. Pour le professeur allemand de démographie, Roland Rau, l'allongement récent de la durée de la vie est dû en grande partie aux progrès dans la prévention et dans le traitement des maladies cardio-vasculaires. Il explique aussi que l'espérance de vie individuelle est déterminée par nos gènes, mais dépend aussi du système de santé et du comportement individuel, par exemple l'alimentation ou l'exercice physique. Cependant, elle serait également liée au revenu: «je höher das Einkommen, desto höher die Lebenserwartung» cite le démographe dans la NZZ am Sonntag.
Une autre préoccupation médiatisée a été celle de l'exil des personnes âgées. En raison des coûts de la santé et de la hausse des coûts de la vie, les médias ont rapporté que de plus en plus de retraités s'exilent à l'étranger. La destination la plus prisée est la Thaïlande, suivie de près par le Portugal et l'Espagne. Tandis qu'en Suisse, c'est le canton du Tessin qui accueille le plus de personnes à la retraite.
Etant donné que l'allongement de l'espérance de vie affecte les trois piliers de la prévoyance vieillesse, diverses réformes concernant le financement de la retraite ont été proposées. La population suisse a finalement dû se prononcer durant l'année sur trois objets touchant à cette thématique: l'âge de la retraite (initiative pour les rentes), le 1er pilier, en lien avec la problématique de la pauvreté des personnes âgées (initiative pour une 13e rente AVS) et le 2ème pilier (réforme de la prévoyance professionnelle).

Vieillissement de la population 2023

Im August 2024 legte der Bundesrat die Botschaft zum Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 vor. Der Voranschlag sah laufende Einnahmen von CHF 84.7 Mrd. und Ausgaben von CHF 80.5 Mrd. vor, was nach Abzug der Bewertungsänderungen des Verwaltungsvermögens ein Jahresergebnis von CHF 1 Mrd. ergab, während für das Jahr 2024 noch ein Verlust von CHF 0.3 Mrd. budgetiert worden war. Diese positive Entwicklung führte der Bundesrat vor allem auf das Wachstum der direkten Bundessteuern sowie auf Entlastungsmassnahmen bei den Ausgaben zurück. Der Finanzierungssaldo (also der ordentliche und ausserordentliche Finanzierungssaldo zusammen) blieb jedoch mit CHF -0.7 Mrd. negativ, da die Nettoinvestitionen von CHF 4.9 Mrd., die insbesondere auf steigende Ausgaben bei der Rüstung und der Strasseninfrastruktur zurückzuführen waren, die Selbstfinanzierung von CHF 4.2 Mrd. überstiegen. Das ordentliche Finanzierungsdefizit von CHF 397 Mio. lag jedoch CHF 115 Mio. unter dem konjunkturell zulässigen Wert, womit die Schuldenbremse eingehalten werden konnte. Laut Bundesrat war dies nur dank Bereinigungsmassnahmen in der Höhe von CHF 2 Mrd. möglich. Dazu zählten unter anderem die lineare Kürzung bei den schwach gebundenen Ausgaben um 1.4 Prozent, die Kürzung des Beitrags an die ALV (um CHF -589 Mio.), die Reduktion der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (um CHF -300 Mio.) sowie eine einmalige Kürzung des Beitrags im ETH-Bereich (um CHF 100 Mio.). Diese Massnahmen dienten dazu, gestiegene Ausgaben für AHV, Armee und individuelle Prämienverbilligungen zu kompensieren. Darüber hinaus wurden weiterhin CHF 0.7 Mrd. für Schutzsuchende aus der Ukraine ausserordentlich budgetiert, während erstmals weitere CHF 0.55 Mrd. für Schutzsuchende aus der Ukraine ordentlich budgetiert wurden. Dennoch bestehe im integrierten Finanzplan für die Jahre 2026–2028 weiterhin Bereinigungsbedarf, schrieb der Bundesrat weiter. Bis 2028 werde ein strukturelles Finanzierungsdefizit von CHF 2.6 Mrd. erwartet. Daher seien weitere Konsolidierungsmassnahmen vorgesehen, insbesondere mit Blick auf die 13. AHV-Rente und die steigenden Rüstungsausgaben.

Budget 2025 assorti du plan intégré des tâches et des finances 2026-2028
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2025: Budget et comptes d'Etat

Anfang August 2024 verkündete das BSV, dass es sich bei den Finanzprognosen für die AHV um mehrere Milliarden Franken verrechnet habe und die AHV deutlich besser dastehe, als bisher angenommen. Das BSV führte die zu pessimistischen Prognosen an einer eigens dafür einberufenen Medienkonferenz auf zwei Fehler in mathematischen Formeln zurück, die sich gegenseitig verstärkt hätten. Insgesamt habe man die Ausgaben der AHV laut ersten provisorischen Berechnungen für die Jahre 2027 bis 2033 insgesamt um rund CHF 14 Mrd. zu hoch eingeschätzt. EDI-Vorsteherin Elisabeth Baume-Schneider kündigte umgehend eine externe Administrativuntersuchung an und bezeichnete die Berechnungsfehler als «signifikant und gravierend».
In der Folge wurde in linken Kreisen die Forderung laut, dass die äusserst knappe Abstimmung zur AHV 21, durch die das Frauenrentenalter auf 65 Jahre angehoben worden war, wiederholt werden müsse, da die Prognosen des Bundes damals ein gewichtiges Argument für eine Erhöhung gewesen seien. Wenig später reichten die Grünen und die SP Frauen eine entsprechende Beschwerde beim Bundesgericht ein, wobei Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone öffentlich monierte, dass «den Frauen [ ... ] ein Jahr Rente gestohlen [wurde]». Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsverbände – etwa Economiesuisse-Direktorin Monika Rühl – entgegneten, dass die Lücken bei der AHV-Finanzierung nach wie vor bestünden und die Abstimmung nicht wiederholt werden müsse. Aber auch aus dem bürgerlichen Lager kam viel Kritik am Verrechner: So sprach beispielsweise Christian Lohr (mitte, TG) von einem «Vertrauensverlust der Bevölkerung in den Bund» und SVP-Präsident Marcel Dettling (svp, SZ) forderte die Entlassung des BSV-Direktors.

Gut einen Monat nach Bekanntwerden der fehlerhaften Finanzprognosen publizierte das BSV neue Berechnungen, die mit denjenigen von zwei Forschungsinstituten abgeglichen worden waren. Die finalen Prognosen fielen demnach weniger hoch aus, als nach den provisorischen Korrekturen erwartet worden war, aber immer noch deutlich höher, als im Abstimmungsbüchlein vermerkt worden war: Die prognostizierten Ausgaben der AHV im Jahr 2033 lägen folglich bei rund CHF 69 Mrd., bei der ersten Korrektur war von rund CHF 67.5 Mrd. und im Abstimmungsbüchlein von CHF 71.5 Mrd. die Rede gewesen.
Kurz darauf wurde bekannt, dass BSV-Direktor Stéphane Rossini nach Bekanntgabe des Fehlers freiwillig zurückgetreten war, aber sein Amt noch bis Sommer 2025 bekleiden werde.

Anfang Dezember 2024 wurde der Bericht der externen Administrativuntersuchung veröffentlicht. Dieser konkludierte, dass die verwendeten Formeln keine eigentlichen Fehler beinhaltet hätten, deren «Implementierung im Modell [aber] nicht die erforderliche methodische Tiefe aufgewiesen habe». Der Bericht entlastete das BSV auch von den Vorwürfen, zu schnell oder zu zögerlich kommuniziert und nicht mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet zu haben. Eine knappe Woche später wurde die Beschwerde der Grünen und der SP Frauen vom Bundesgericht einstimmig abgewiesen: Das Abstimmungsresultat zur AHV 21 blieb somit gültig.

Fehler bei den AHV-Finanzprognosen

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Céline Amaudruz (svp, GE) im März 2024 bezwecken, dass beim Rentensystem künftig nicht mehr das Rentenalter, sondern die Anzahl Beitragsjahre ausschlaggebend sind. Das vorgeschlagene System sehe einen flexiblen Beginn der Beitragspflicht zwischen dem 17. und dem 21. Lebensjahr vor, wobei jene Personen, die bereits in jungen Jahren zu arbeiten begonnen haben, auch früher die volle AHV-Rente beziehen könnten. Dies sei vor allem für Personen vorteilhaft, die einer körperlich anstrengenden Arbeit nachgingen und künftig eher in Rente gehen könnten, ohne Renteneinbussen zu erleiden, so Amaudruz.
Die SGK-NR beschloss Ende Juni 2024 mit 14 zu 11 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben, da sie befürchtete, dass eine Umsetzung zu kompliziert sei und weil zuerst die Arbeiten am Postulat Humbel (mitte, AG; Po. 22.4430) zum Modell der «Lebensarbeitszeit» abgewartet werden sollen.

Remplacer le concept de l'âge de la retraite par celui du nombre d'années de cotisation. Un pas approprié vers un système de retraite socialement plus juste (Iv.pa. 24.408)

Im Juni 2024 nahmen der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen das 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie sistierte Vorhaben zur Entflechtung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wieder auf. Im Unterschied zum bereits vor der Pandemie angestossenen Vorhaben, das lediglich die Überprüfung bei den individuellen Prämienverbilligungen, den Ergänzungsleistungen AHV/IV, dem regionalen Personenverkehr und beim Ausbau der Bahninfrastruktur eingeschlossen hätte, war das neue Projekt unter dem Namen «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone» viel umfassender angelegt. Insgesamt 21 Bereiche sollen auf «Doppelspurigkeiten und Ineffizienzen» überprüft werden, wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung ausführte. Dies nicht zuletzt, um auch die Finanzierung in diesen Aufgabenbereichen klar zu regeln. Zu den genannten Bereichen hinzu kamen etwa Aufgabengebiete in der Bildung, Gesundheit (Allgemeines), Energie, Polizei, Bevölkerungsschutz, Straf- und Massnahmenvollzug sowie Fragen des Agglomerationsverkehrs, der Wohnbauförderung und Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft. Bis im Oktober 2025 sollen Bund und Kantone mögliche Lösungen für die Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung in den 21 Aufgabengebieten vorschlagen. Bis Ende 2027 sollen die notwendigen rechtlichen Anpassungen der ausgewählten Lösungen formuliert und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen für Bund und Kantone in einer Globalbilanz dargelegt werden. In seiner Medienmitteilung stellte der Bundesrat ferner klar, dass dieses Projekt entkoppelt von der auf Bundesebene zum gegebenen Zeitpunkt laufenden Aufgaben- und Subventionsüberprüfung zu verstehen sei, dass deren Ergebnisse jedoch auch Auswirkungen auf die Kantone haben könne.
In Reaktion auf den im September erschienenen Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung des Bundes stellten sich die Kantone gegen reine Lastenabwälzungen auf die subnationale Ebene. Dabei betonten sie die Wichtigkeit der «Entflechtung 27». Diese müsse zuerst erfolgen, bevor jede Staatsebene für sich die notwendigen Sparmassnahmen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich ergreifen könne.

Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone
Dossier: Projet de répartition des tâches entre la Confédération et les cantons