Im Februar 2022 zog die GPK-NR eine erste Bilanz über den Covid-19-Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende während der Covid-19-Pandemie. Zwischen März und September 2020 waren Selbständigerwerbende, «deren Erwerbstätigkeit von der Covid-19-Pandemie betroffen war», unterstützt worden. Insgesamt beurteilte die Kommission das Vorgehen des Bundesrates als positiv. Zwar weise der Covid-19-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende eine grosse Schwäche auf, nämlich die «begrenzte Aufsicht und die beschränkten Möglichkeiten zur Missbrauchsbekämpfung». Diese Schwäche habe der Bundesrat aber zugunsten eines breiten, unbürokratischen Instruments während der Pandemie wissentlich in Kauf genommen. Tatsächlich seien bei Kontrollen auch nur wenige Fälle von unzulässigen Bezügen gefunden worden. Auch bei der Verlängerung des Erwerbsersatzes im Juli 2020 habe die Regierung eine «angemessene Interessenabwägung vorgenommen». Gut funktioniert hätten auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure sowie die Umsetzung des Entschädigungssystems. Verbesserungen schlug die Kommission hingegen beim Austausch zwischen BSV und BAG vor, bei der Aufsicht des BSV über die Ausgleichskassen sowie bei der Harmonisierung der Daten und der Digitalisierung. Zudem sollte der Bundesrat eine bessere soziale Absicherung der Selbstständigerwerbenden prüfen.
Im Mai 2022 nahm der Bundesrat Stellung zur Bilanz der GPK-NR über den Covid-19-Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende. Er erachtete die vorgeschlagenen Massnahmen als unnötig, zumal «aus den für die Krisensituation festgestellten Mängeln keine Rückschlüsse auf das Funktionieren im Normalbetrieb gezogen werden können». Auch eine bessere soziale Absicherung der Selbständigerwerbenden sei mit Verweis auf verschiedene hängige Vorstösse und bereits veröffentlichte Berichte (etwa zum Po. 16.3908) nicht nötig.