Adaptation des rentes au renchérissement (MCF 23.016)

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Wie von National- und Ständerat in der Herbst- und Wintersession 2022 gefordert worden war, legte der Bundesrat im Februar 2023 seine Botschaft für eine Anpassung der AHV- und IV-Renten, der Ergänzungsleistungen und der Überbrückungsleistungen an die volle Teuerung vor. Statt wie bisher auf das arithmetische Mittel von Preisanstieg und Lohnanstieg zu setzen, sollte der Preisanstieg ausnahmsweise komplett berücksichtigt werden – in den letzten Jahren hatte der Lohnanstieg immer über dem Preisanstieg gelegen. Waren die Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei der Beratung der Motion noch von einem Preisanstieg von 3 bis 3.6 Prozent ausgegangen, gab der Bundesrat in seiner Medienmitteilung bekannt, dass die Teuerung gemäss LIK 2022 im Schnitt 2.8 Prozent betragen hatte. Da der Bundesrat die Renten für das Jahr 2023 aber bereits um 2.5 Prozent erhöht hatte, sollten die Renten somit um weitere 0.3 Prozent erhöht werden. Diese Anpassung könne frühestens per Juli 2023 erfolgen, betonte der Bundesrat. Damit auf eine rückwirkende Anpassung verzichtet werden könnte, schlug der Bundesrat eine Erhöhung von Juli 2023 bis Ende 2024 vor. Somit würde die Minimalrente um CHF 7 pro Monat und die Maximalrente um CHF 14 pro Monat steigen. Gleichzeitig würde dies zu Mehrkosten von CHF 418 Mio. bei der AHV, CHF 54 Mio. bei der IV und CHF 3.4 Mio. bei den EL führen. Unverändert bleiben sollen gemäss Botschaft hingegen verschiedene Grenzbeträge und Beiträge, die normalerweise zusammen mit der AHV-Rente angepasst werden.

Dossier: Session extraordinaire 2022 sur le «pouvoir d'achat»
Dossier: Dans quelle mesure la rente AVS doit-elle être adaptée au renchérissement ? (2023)

In der Frühjahrssession 2023 setzte sich das Parlament mit der Anpassung der AHV- und IV-Renten, der Ergänzungsleistungen und der Überbrückungsleistungen an die volle Teuerung auseinander. Zuvor hatte die SGK-NR mit 13 zu 11 Stimmen beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kommissionssprecher Philippe Nantermod (fdp, VS) und Thomas Aeschi (svp, ZG) begründeten den Mehrheitsantrag mit der bereits erfolgten Anpassung um 2.5 Prozent, mit der minimalen tatsächlichen Erhöhung der Renten sowie mit den hohen Kosten für die AHV von CHF 418 Mio. in den Jahren 2023 und 2024. Der Betrag sei lediglich symbolisch, die Kosten seien es hingegen nicht, betonte Nantermod. Eine Minderheit Lohr (mitte, TG) beantragte Eintreten, zumal es «um einen gerechten Ausgleich der Inflation für die Ärmsten in unserem Land» gehe. Man müsse zwar die Finanzierung noch besser regeln, was man aber nach Eintreten erledigen könne. In der Folge entbrannte eine relativ lange Debatte insbesondere zwischen Mitgliedern der links-grünen Fraktionen, die auf den Verfassungsauftrag für die Anpassung von Renten an die Teuerung verwiesen und Mitgliedern der FDP und der SVP, die die entsprechenden Forderungen als Wahlkampf abtaten. Mit 97 zu 92 Stimmen (bei 1 Enthaltung) sprach sich der Nationalrat gegen Eintreten aus, wobei die Fraktionen der Mitte, SP und Grünen geschlossen dafür und die Fraktionen der SVP, FDP und GLP geschlossen dagegen stimmten.

Deutlich kürzer fiel die Diskussion im Ständerat aus. Zwar hatte sich die SGK-SR mit 6 zu 5 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) für Eintreten ausgesprochen, die kleine Kammer folgte jedoch überaus knapp mit 21 zu 20 Stimmen dem Minderheitsantrag Kuprecht (svp, SZ) auf Nichteintreten. Damit war die Vorlage vom Tisch.

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