Die Umweltschutzorganisationen verstärkten ihre Bemühungen, die Expo-Leitung dazu zu bringen, auf den Einsatz der sogenannten Iris-Schnellboote, welche für letztere als Symbol der Verbindung zwischen den vier Ausstellungsplätzen gelten, zu verzichten. Sie begründeten ihre Forderung nicht nur mit umweltschutzpolitischen Argumenten, sondern gaben auch zu bedenken, dass die Boote nur einen kleinen Beitrag zum Transport der Besucher zwischen den verschiedenen Ausstellungsorten leisten könnten und diese hochsubventionierten Boote zudem die konventionelle Schiffahrt unfair konkurrenzieren würden. Im Nationalrat verlangte eine Motion Baumann (gp, BE) mit denselben Argumenten, diesen Booten die Konzession zu verweigern. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Einwände zu überprüfen und deshalb den Vorstoss in Postulatsform anzunehmen. Da er aber von Schmid (svp, BE) bekämpft wurde, schob das Parlament seinen Entscheid darüber auf. Die Demarchen blieben zuerst erfolglos. Ende Juli erteilte das Bundesamt für Verkehr mit gewissen Auflagen in bezug auf Umweltschutz und Sicherheit die Konzession für 15 Boote. Nachdem die Umweltschützer diesen Entscheid mit einer Beschwerde angefochten hatten, lenkte die Expo-Leitung ein. Sie beschloss, die grossen Iris-Boote nur noch auf dem Neuenburgersee, hingegen nicht mehr auf dem Bieler- und Murtensee zirkulieren zu lassen.
- Mot-clés
- Date
- 26 juin 1998
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 98.3160
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- Amt. Bull. NR, 1998, S.1520f.
- BaZ, 28.2.98 (Umweltorganisationen); Express, 4.8. (Bewilligung) und 20.8.98 (Rekurs); LT, 17.11.98 und Bund, 18.11.98 (Einlenken). Die Beschwerde wurde nach dem Einlenken zurückgezogen (Lib., 21.11.98). Siehe auch NZZ, 18.12.98 zum Verkehrskonzept der Expo.28
de Hans Hirter
Modifié le 21.03.2019
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